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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/7228/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Liquiditätsnachweis und vorläufige Finanzrechnung 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Stefanie Tripp
- Verfasser*in:
- Stefanie Tripp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Feb 25, 2020
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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Feb 28, 2020
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Sachverhalt
Begründung:
Nach § 105 Hessische Gemeindeordnung (HGO) können die Gemeinden zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Liquiditätskredite aufnehmen. Diese sind jedoch spätestens bis zum Ende des Haushaltsjahres zurückzuführen. Die Gemeinde hat den Höchstbetrag der Liquiditätskredite aufgrund einer dokumentierten Liquiditätsplanung festzusetzen, welche der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist.
Nach dem Finanzplanungserlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 29.11.2019 (Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 16.1.2019) haben alle Kommunen ab dem Haushaltsjahr 2020 folgende Berichte über Liquiditätskredite und den Stand der Liquidität spätestens bis zum 31. Januar 2020 vorzulegen:
Zu § 105 HGO:
Die Kommune hat der Aufsichtsbehörde über den Stand der Liquiditätskredite zum 31. Dezember des Vorjahres und deren Verwendung mit Begründung zu berichten. Insbesondere ist darzulegen, aus welchen Gründen die Liquiditätskredite bis zum 31. Dezember des Vorjahres nicht zurückgeführt werden konnten. Hierbei ist auch eine vorläufige Finanzrechnung vorzulegen.
Da die Universitätsstadt Marburg keine Liquiditätskredite beansprucht, entfallen diese Angaben in dem beigefügten Liquiditätsnachweis.
Zu § 106 HGO:
Die Kommune hat der Aufsichtsbehörde über den Stand der Liquidität zum 31. Dezember des Vorjahres zu berichten. Dabei ist anzugeben:
- Bestand der Liquiditätsreserve,
- gebundene Liquidität (z.B. übertragene Ermächtigungen/Rückstellungen),
- verbleibende Liquidität.
Diese Angaben können dem beigefügten Liquiditätsnachweis entnommen werden.
Dieser Bericht sowie die vorläufige Finanzrechnung 2019 wurden am 31.01.2020 an die Aufsichtsbehörde übersandt. Sie sind nach den Ausführungen im Finanplanungserlass der Stadtverordnetenversammlung als Vertretungskörperschaft zur Kenntnis zur geben.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
|
102,9 kB
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|||
2
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(wie Dokument)
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101,9 kB
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