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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/7260/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Klimaschutz – Konkret – „Klimaschutzfonds.Marburg.2030“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 69 - Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel; 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Antragsteller*in:
- Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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Feb 18, 2020
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Feb 25, 2020
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May 26, 2020
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Feb 28, 2020
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May 29, 2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Zur Präzisierung des Klimanotstandsbeschlusses vom Juni 2019, in dem die Stadt festgelegt hat, dass sie bis zum Jahre 2030 als ganze klimaneutral werden möchte, werden die folgende Emissionsziele für das Territorium der Universitätsstadt Marburg für die einzelnen Jahre bis 2030 als zwischenzeitlich überprüfbaren Reduktionsplan für Treibhausgase (THG) verbindlich festgeschrieben:
2020 660.000 tTHG 2026 264.000 tTHG
2021 594.000 tTHG 2027 198.000 tTHG
2022 582.000 tTHG 2028 132.000 tTHG
2023 462.000 tTHG 2029 66.000 tTHG
2024 396.000 tTHG 2030 0 tTHG
2025 330.000 tTHG
- Die Stadtverordnetenversammlung legt für die Verwaltung der Universitätsstadt und die mit ihr verbundenen Unternehmen die folgenden jährlichen THG-Einsparziele als ebenfalls verbindliche Reduktionsziele fest:
2020 2.000 tTHG 2026 14.000 tTHG
2021 4.000 tTHG 2027 16.000 tTHG
2022 6.000 tTHG 2028 18.000 tTHG
2023 8.000 tTHG 2029 20.000 tTHG
2024 10.000 tTHG 2030 22.000 tTHG
2025 12.000 tTHG
- Zum Einstieg in die zusätzliche Förderung von CO2-mindernden Maßnahmen von Marburger Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen, wird das in der Begründung beschriebene und unten aufgeführte Förderprogramm als städtische Satzung beschlossen. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel werden in dem in Aufstellung befindlichen Haushalt für das Jahr 2020 berücksichtigt.
Sachverhalt
Begründung:
Um das Paris-Ziel zu erreichen, also die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 bis 2°C, darf eine bestimmte CO2-Konzentration in der Atmosphäre nicht überschritten werden. Das sogenannte CO2-Budget beschreibt die Menge an klimaschädlichen Spurengasen, die unsere Atmosphäre noch aufnehmen kann. Das weltweit noch verbleibende Budget beträgt etwa 600 Gigatonnen CO2 und weitere klimawirksame atmosphärische Spurgengase. Aktuell werden auf der Welt jährlich ca. 40 Gigatonnen Treibhausgase (THG) ausgestoßen.
Die Tendenz ist trotz aller politischen Beschlüsse steigend – auch in Marburg.
Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg hat daher den Klimanotstand beschlossen und sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 eine Reduktion von 100% der klimawirksamen atmosphärischen Spurengase, insbesondere Kohlendioxid (im Folgenden THG) zu erreichen.
Jährliche Reduktionsziele verbindlich festlegen
Im Territorium der Universitätsstadt Marburg wurden im Jahr 2016 etwa 700.000 t THG jährlich emittiert. Wenn die Maßnahmen des von der Bundesregierung jüngst verabschiedeten Klimapakets greifen und die Reduktionsziele, die sich die Bundesregierung für 2030 gesetzt hat, erreicht werden, dann bedeutet das für Marburg eine Verringerung des THG-Ausstoßes auf immer noch 500.000 t THG/Jahr.
Um das beschlossene Klimaschutzziel der Emissionsneutralität bis 2030 zu erreichen muss die Stadt daher zusätzliche Maßnahmen ergreifen, die fehlende Reduktion um weitere 500.000 t THG bis 2030 zu schaffen.
Durch Maßnahmen, die von der Universitätsstadt Marburg gefördert und unterstützt werden, soll im Jahr 2030 eine Reduktion von mindestens 500.000 t THG erreicht werden. Um dies sicherzustellen, muss ein verbindlicher und zwischenzeitlich überprüfbarer THG-Reduktionsplan verbindlich festgeschrieben werden. Seine Festlegung ist unabdingbar, wenn die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft und erforderlichenfalls nachjustiert werden soll.
Dabei erheben dieser Antrag und die darin beschriebene Förderrichtlinie nicht den Anspruch, die durchaus notwendigen Klimaschutzgutachten, die seitens des Magistrats beauftragt wurden, zu ersetzen. Dennoch ist es unbedingt erforderlich, angesichts der Kürze der verbleibenden Zeit, mit den Maßnahmen, die zweifellos in die richtige Richtung wirken, so schnell wie irgend möglich zu beginnen und nicht weiterhin wertvolle Zeit ungenutzt verstreichen zu lassen.
THG-Emissionsziele für das Territorium der Universitätsstadt Marburg bis zum Jahre 2030 (in Tonnen CO2-Äquivalente)
2020 660.000 tTHG 2026 264.000 tTHG
2021 594.000 tTHG 2027 198.000 tTHG
2022 582.000 tTHG 2028 132.000 tTHG
2023 462.000 tTHG 2029 66.000 tTHG
2024 396.000 tTHG 2030 0 tTHG
2025 330.000 tTHG
Auch für die Verwaltung der Universitätsstadt und der mit ihr verbundenen Unternehmen soll die Kommunalsatzung „Klimaschutzfonds.Marburg.2030“ verbindliche Reduktionsziele festlegen.
Jährliche Einsparziele für die Verwaltung der Universitätsstadt Marburg und der mit ihr verbundenen Unternehmen:
2020 2.000 tTHG 2026 14.000 tTHG
2021 4.000 tTHG 2027 16.000 tTHG
2022 6.000 tTHG 2028 18.000 tTHG
2023 8.000 tTHG 2029 20.000 tTHG
2024 10.000 tTHG 2030 22.000 tTHG
2025 12.000 tTHG
Förderprogramm im Klimaschutzfonds
Ziele der Förderung
Um diesen unter 1. dieses Antrages zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Reduktionspfad sicherzustellen, sind zusätzliche kommunale Fördermaßnahmen wiederzubeleben und neue auf den Weg zu bringen. Aus dem einzurichtenden kommunalen Klimaschutzfonds.Marburg.2030 sind Zuschüsse zu gewähren, die in besonderem Maße zur Reduktion der Emissionen klimawirksamer atmosphärischer Spurengase, insbesondere von Kohlendioxid, beitragen bzw. die der Förderung regenerativer Energieerzeugung dienen.
Zu fördern sind:
- Maßnahmen zur Nutzung regenerativer Energien
- Maßnahmen zur Einführung und Nutzung innovativer Technologien zur rationellen Energienutzung und zur Einsparung von Energie
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Energieeinsparung im Gebäudebereich und in der städtebaulichen Entwicklung von Stadtquartieren
- Maßnahmen zur Förderung von Fahrrad- oder E-Mobilität
- von Klimaschutz-Informationsveranstaltungen
- Maßnahmen, die einen Demonstrationscharakter besitzen und die Markteinführung neuer Technologien (Technologieoffenheit) unterstützen
- sonstige klimaschutzfördernde Maßnahmen und Projekte
Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt. Bemessungsgrundlage sind die voraussichtlichen Minderungen des Ausstoßes klimawirksamer Treibhausgase.
a) Photovoltaik-Anlagen
Der schnelle Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist für die Sektoren Konsum, Verkehr und Wärme von zentraler Bedeutung. Wer auf batteriebetriebene Elektromobilität, auf Wasserstofftechnologie, auf Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung etc. setzt, muss zusätzliche Strombedarfe decken. Um das Minderungsziel zu erreichen, sind jährlich etwa 200 Anlagen bis 10 kWpeak zu fördern.
Gefördert wird für einen Zeitraum von 10 Jahren die Minderung einer Tonne CO2 zu einem Preis von 30 Euro/tCO2.
Grundförderung je kWp 150 Euro
Fördervolumen 2020 300.000 Euro
Minderungsziel bis 2030 10.000 tCO2
b) Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Anlagen zur Nutzung von Erdwärme
innovativer Heizungssysteme mit erneuerbaren Energien
Kraft-Wärme-Kopplung, also die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme ist eine wichtige Übergangstechnologie. Soll der Ausstieg aus fossil betriebenen Heizungsanlagen gelingen, müssen Hauseigentümer*innen auf Erdwärmheizungen und anderen innovativen Systeme zur Wärme- und Warmwasserbereitung wechseln.
Gefördert wird für einen Zeitraum von 15 Jahren (Modernisierungszyklus) die Minderung einer Tonne CO2 zu einem Preis von 30 Euro/tCO2.
Grundförderung je eingesparte Tonne CO2 450 Euro
Fördervolumen 2020 450.000 Euro
Minderungsziel bis 2030 10.000 tCO2
c) Vollsanierungsmaßnahmen
Mit einer Vollmodernisierung eines Mehrfamilienhauses kann im Gebäudebereich mengenmäßig die größte Einsparung erreicht werden. Die 2011 angestrebte Modernisierungsquote von 2,5% wurde nicht erreicht. Um Hauseigentümer*innen dazu zu bewegen, in einen hohen Effizienzstandard zu investieren, ist ein Ansporn erforderlich, der zudem die Mieten relativ stabil halten soll. Die Vollmodernisierungsumlage soll im Falle der Förderung auf maximal 4% der Modernisierungskosten oder 1,50 Euro/m² gedeckelt werden. Dies sollte eine annähernde Warmmietneutralität sicherstellen. Mit dem Marburger Klimabonus wurde bereits ein Förderbaustein entwickelt, an den hier angeknüpft wird. Von den etwa 3.700 Mehrfamilienhäusern in Marburg sind über 80% vor 1990 errichtet worden. Der Modernisierungsbedarf und die CO2-Einsparungspotentiale sind hoch. Die Vollmodernisierung eines Mehrfamilienhauses kann eine Einsparung um die 30 bis 50 tCO2 jährlich bringen.
Gefördert wird für einen Zeitraum von 25 Jahren (Modernisierungszyklus) die Minderung einer Tonne CO2 zu einem Preis von 180 Euro/tCO2, wenn die Modernisierungsumlage auf 4% der Modernisierungskosten oder 1,50 Euro/m² gedeckelt wird. Wird die gesetzliche Modernisierungsumlage in Anspruch genommen, liegt die Grundförderung bei 30 Euro/tCO2.
Grundförderung je eingesparte Tonne CO2 4.500 Euro
oder 750 Euro
Fördervolumen 2020 5,0 Mio. Euro
Minderungsziel bis 2030 10.000 tCO2
d) Dämmung von Geschossdecken
Seit 2016 ist die Dämmung der oberen und unteren Geschossdecke gesetzliche Pflicht, jedoch nicht für Häuser, die ab 1984 errichtet wurden oder bereits geringfügig gedämmt wurden und nicht für Einfamilienhäuser, die seit 2002 vom Eigentümer*in bewohnt sind. Von den über 9.000 Ein- und Zweifamilienhäusern Marburgs sind etwa 70% vor 1984 errichtet. Die überwiegende Zahl der Gebäude ist nachzurüsten.
Gefördert wird für einen Zeitraum von 25 Jahren (Modernisierungszyklus) die Minderung einer Tonne CO2 zu einem Preis von 30 Euro/tCO2.
Grundförderung je eingesparte Tonne CO2 750 Euro
Fördervolumen 2020 90.000 Euro
Minderungsziel bis 2030 1.200 tCO2
e) Solarthermie
Das solarthermische Einsparpotential hängt wesentlich vom Gesamtwärmebedarf des Gebäudes ab, in der Regel können zwischen 10% (Unterstützung bei der Trinkwassererwärmung) und 20% (Unterstützung bei der Trinkwasser- und Heizwärmeunterstützung).
Gefördert wird für einen Zeitraum von 25 Jahren (Modernisierungszyklus) die Minderung einer Tonne CO2 zu einem Preis von 30 Euro/tCO2.
Grundförderung je eingesparte Tonne CO2 750 Euro
Fördervolumen 2020 120.000 Euro
Minderungsziel bis 2030 1.500 tCO2
f) Die Umstellung von Gasversorgung auf Nahwärme
Nahwärme wird gebraucht, denn hier können ganze Stadtteile effizient versorgt werden. Die Umstellung von Gasversorgung auf Nahwärme senkt die CO2-Emmission selbst bei Verzicht auf begleitende Gebäudemodernisierung um etwa 30%. Der Einstieg ist kostenintensiv.
Fördervolumen 2020 500.000 Euro
Minderungsziel bis 2030 20.000 tCO2
g) 100%-Elektroautos
Elektroautos sind im ländlichen Raum eine Alternative zum Verbrenner. Mit jedem Elektroauto können zurzeit etwa 1,25 tCO2 jährlich eingespart werden. Das Reduktionsziel kann sich deutlich erhöhen, wenn der sich der deutsche Strommix durch eine engagierte Bundespolitik von heute 0,540 kg/kWh auf 0,425 kg/kWh im Jahr 2030 senkt (Quelle: fraunhofer und öko institut).
Grundförderung 1.500 Euro
Fördervolumen 2020 300.000 Euro
Minderungsziel bis 2030 3.000 tCO2
h) Schnellladestationen bis zu 5.000 Euro
Begleitend ist der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur voranzubringen. In den Stadtteilen sind Ladestationen ein wesentlicher Baustein für den Erfolg der Elektromobilität. Das Ziel sind öffentliche Schnellladestationen alle 200 Meter:
Grundförderung je Ladestation 5.000 Euro
Fördervolumen 2020 100.000 Euro
i) Modellvorhaben
Ausnahmen von den vorgenannten Regelsätzen sind in besonders begründeten Fällen möglich, insbesondere bei Vorhaben mit Demonstrations- und Modellcharakter.
j) Fahrrad-Mobilität und Klimaschutzveranstaltungen
Sonstige Maßnahmen, insbesondere zur Förderung von Fahrrad-Mobilität sowie Klimaschutzveranstaltungen, können mit einem Zuschuss gefördert werden, über dessen Höhe die Umweltausschuss der Universitätsstadt Marburg entsprechend der Bedeutung und Wirkung für den Klimaschutz im Einzelfall entscheiden.
k) Konsum und Mobilität
Das Konsum- und Mobilitätsverhalten der Marburger Bevölkerung bildet sich in der Territorialbilanz für Marburg nicht ab. Um dennoch die Wirksamkeit von Informationskampagnen zur Veränderung des Konsumverhaltens der Marburger*innen und unseres persönlichen CO2-Fußandruck beurteilen und validieren zu können, wird in einem regelmäßigen jährlichen Turnus eine repräsentative Auswahl von Marburger*innen zu ihrem Nutzerverhalten befragt. Die jeweils zu verzeichnende Veränderung mindert oder erhöht das Reduktionsziel
l) Kompensation
Erreicht die Universitätsstadt Marburg und die mit ihr verbundenen Unternehmen die jährlich festgelegten Reduktionsziele nicht, ist die Differenz aus dem ermittelten tatsächlichen CO2-Ausstoß und dem Reduktionsziel (extern) zu kompensieren.
m) Förderberechtigte
Gefördert werden können Klimaschutzmaßnahmen von - Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, - eingetragenen Vereinen, - natürlichen und juristischen Personen.
n) Fördergebiet
Die zu fördernden Maßnahmen müssen im Gebiet der Universitätsstadt Marburg durchgeführt werden (Territorialprinzip).
Dietmar Göttling Hans-Werner Seitz

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