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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0998/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Johanna Seelig (Nr. 13 12/02)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
20.12.2002
|
Beschlussvorschlag
Ist es eine bisher schon übliche Gepflogenheit des
Magistrates bzw. will dieser es auch künftig handhaben, dass persönliche
Begründungen von Bürgern für eine Zusage/Absage auf eine Einladung des
Magistrats - seien sie willkommen oder missliebig - ohne Rücksprache mit
dem/der Absender/in mit entsprechender Kommentierung an die Presse gegeben
werden?
Sachverhalt
Es
antwortet Oberbürgermeister Möller.
Die
Stadt lädt in aller Regel zu öffentlichen Veranstaltungen ein, teilweise
mit anderen Veranstaltungsträgern (z. B. jetzt Memo).
Soweit
bei den Einladungsverfahren dann Anregungen und Kritik erfolgen, müssen diese
Informationen natürlich an die mit zuständigen Stellen weitergegeben werden.
Zu-
und Absagen gehören damit zum Prozedere dieser öffentlichen
Einladungsverfahren. Informationen daraus sind auf diesem Wege für alle
Beteiligten zugänglich.
Es
ist jedenfalls „keine bisher schon übliche Gepflogenheit“ (und wird es
zukünftig auch nicht werden), Information mehr oder weniger gezielt nach
außen/an Dritte zu geben.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
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- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
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