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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/7346/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat beschließt, die Finanzierung der Kinderbetreuung durch freie Träger während der durch das Land Hessen angeordneten Betretungsverbote von Kindertageseinrichtungen und der Beschränkung auf Notbetreuung entsprechend der jeweiligen vertraglichen Regelungen unverändert fortzuführen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Universitätsstadt Marburg ist zuständig für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung. Zum Stichtag 1. März 2020 werden 2.592 Kinder in Marburg in städtischer und freier Trägerschaft betreut.

 

Die schnell zunehmende Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) und die entsprechenden Verordnungen von Land und Bund zur Bewältigung der Krise haben spürbare Auswirkungen auf die Tätigkeit der durch die Universitätsstadt Marburg beauftragten freien Träger der Kinderbetreuung und deren Beschäftigte und führt damit zu einer erheblichen Verunsicherung. Für die freien Träger der Kinderbetreuung ist eine eindeutige und frühzeitige Zusicherung der Universitätsstadt Marburg über eine Fortführung der Finanzierung wichtig, um schnell und problemlos nach Aufhebung der Betretungsverbote die Betreuung im vollständigen Umfang wieder aufnehmen zu können. Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs sind die Träger der Kinderbetreuung unverzichtbar und die Weitergewährung der Zuschüsse ist aus diesem Grund unbedingt erforderlich.

 

Die Träger der Kinderbetreuung in Marburg müssen zum einen jetzt durchgehend in der Lage sein, die Erfüllung der Bundes- und Landesverordnungen zur Bewältigung der Corona-Krise in Form von Notplätzen in der Kinderbetreuung sicherzustellen. Zum anderen müssen sie so durch Finanzierungszusagen für Personal- und Betriebskosten abgesichert werden, dass sie im Anschluss an die Krise weiterhin handlungsfähig in ihren Aufgaben sind.

 

Mit der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 wurde mit sofortiger Wirkung ein Betretungsverbot aller Betreuungseinrichtungen verfügt. Seitdem ist ausschließlich eine Notbetreuung für Kinder von Eltern anzubieten, die in sogenannten Funktionsberufen zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur tätig sind. Die Verordnung wird durch die städtischen und freien Träger umgesetzt. Um die Verbreitung des Virus so gering als möglich zu halten, wird die Notbetreuung dezentral und dem Bedarf entsprechend in allen Krippe, Kitas und durch die Kindertagespflege umgesetzt. Die Gruppengröße ist mit höchstens 5 Kindern möglichst klein zu halten. Die Nachfrage für Notbetreuungsplätze steigt, nicht zuletzt durch die mehrmalige Änderung der Verordnung bezüglich der berechtigten Berufsgruppen.

 

Mit den städtischen Kindertageseinrichtungen und den Einrichtungen in freier Trägerschaft wurde am 15. März 2020 vereinbart, dass zur Vorhaltung der Notbetreuung nur das unbedingt erforderliche Personal in den Einrichtungen ist. Alles weitere Personal ist auf Abruf und mit umfangreichen Arbeitssaufträgen zu Hause. Da natürlich auch in diesem Bereich mit einer Erkrankung der Beschäftigten zu rechnen ist, müssen die zu Hause arbeitenden Fachkräfte jederzeit zur Betreuung von Kindern zur Verfügung stehen. Weiterhin ist mit den Erzieher*innen vereinbart, dass sehr regelmäßig und proaktiv telefonischer Kontakt mit den Familien gesucht wird, um über Belastungen und Sorgen zu sprechen. Weitere Anweisungen durch das Land wie z.B. Betreuung über das Wochenende oder über Nacht sind absehbar und müssen realisiert werden können.

 

 

Die Zuschüsse an die Träger werden durch die Stadt Marburg in Abschlagszahlungen geleistet. An diesem Verfahren soll auch in der Corona-Krise festgehalten werden. Da in der Kinderbetreuung die Regelung der Defizitübernahme gilt, wird im Rahmen des Verwendungsnachweises die tatsächliche Höhe der Betriebskosten ermittelt und mögliche Überzahlungen ausgeglichen. Die Träger sind dazu angehalten, öffentliche Gelder angemessen zu verwenden. Dieser Grundsatz gilt auch für die aktuelle Krise.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Beschlussvorlage hat keine über die im Haushalt 2020 angemeldeten Zuschüsse hinausgehende finanzielle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

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