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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/7539/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Schiedsamts Marburg I
- Wahl einer stellv. Schiedsperson
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Susanne Nassauer
- Verfasser*in:
- Nassauer, Susanne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Stellungnahme
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Aug 28, 2020
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Aug 28, 2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der stellv. Schiedsmann Dr. Georg Dumler hat angegeben, dass er aus gesundheitlichen Gründen um Entlassung aus dem Amt bittet und das AG Marburg hat zwischenzeitlich seine Zustimmung gegeben. Daher ist es notwendig, eine entsprechende Neuwahl durchzuführen.
Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.
Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;
4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder als Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst ist.
Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
3. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Mit Schreiben vom 21.04.2020 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen und der Ortsbeirat Wehrda gebeten, Wahlvorschläge einzureichen.
Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG eine „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse".
Der Ortsbeirat Wehrda schlägt
Herrn Dr. Hossein Ali DELNAVAZ HASANLOO, wh. Oberweg 27, 35041 Marburg,
zur stellv. Schiedsperson vor.
Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu dem eingereichten Wahlvorschlag angehört. Mit Datum vom 03.08.2020 wurde seitens der Bezirksvereinigung mitgeteilt, dass gegen die Wahl der o. g. Personen keine Einwände erhoben werden.
Wieland Stötzel
Bürgermeister

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