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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/1028/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.        Die Gesellschafterdarlehen der SEG an die Softwarecenter Marburg Besitz- und Verwaltungs-GmbH (im folgenden SCM-BVG) werden zum 31.12.2002 aus den Verbindlichkeiten der SCM-BVG gestrichen und die entsprechenden Forderungen bei der SEG ausgebucht.

2.        Die bis Ende 2002 als Liquiditätshilfen von der Stadt an die SCM-BVG gegebenen Darlehen werden nebst Zinsforderungen als uneinbringbar zum 31.12.2002 abgeschrieben und bei der SCM-BVG aus den Verbindlichkeiten gestrichen.

3.        Für das Jahr 2003 ist ein neuer Finanzplan für die SCM-BVG aufzustellen, der die neuesten Erkenntnisse und Prognosen berücksichtigt.

4.        Für die im Haushalt 2003 vorgesehenen neuen Darlehen der Stadt Marburg an die SCM-BVG in Höhe von 715 T € wird die Auszahlung betragsmäßig zunächst auf 620 T € begrenzt.

Die Gelder sind zur jeweiligen Quartalsmitte auf Anforderung der SCM-BVG zu jeweils einem Viertel auszuzahlen.

Die Stadt Marburg erklärt gleichzeitig mit diesem Beschluss den Rangrücktritt für ihre neu gewährten Darlehensmittel.

5.        Der Stadtverordnetenversammlung ist bis Ostern 2003 ein Sanierungskonzept für die SCM-BVG durch deren Mehrheitsgesellschafterin vorzulegen.

Ziel ist es dabei, dass die Gesellschaft dauerhaft ihre Verbindlichkeiten aus eigener Kraft erfüllen kann und die Stadt von jährlichen Zahlungen, die aus ihrer Rolle als selbstschuldnerischer Bürgin entstehen, entlastet wird.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit Wirkung zum Jahreswechsel 2002/2003 hat die Stadtwerke Marburg Immobilien GmbH von der SEG die Mehrheit an der SCM-BVG übernommen.

Den am 06.01.2003 übernommenen Unterlagen ist nach Angaben der Geschäftsführung zu entnehmen, dass spätestens auf Basis der Zahlen, die der vorläufigen Bilanz 2001 zugrunde liegen, vom Eintreten einer Überschuldungssituation ausgegangen werden musste. Dies ist auch der WIBERA-Untersuchung vom Herbst 2002 zu entnehmen, welche durch die Stellung­nahme des betreuenden Beratungs- und Prüfungsbüros (mit Datum vom 23.12.2002) bestätigt wird. Das eigene Beratungsbüro der SCM-BVG stellt hierzu fest: "Die von der WIBERA dargestellte Notwendigkeit des Insolvenzantrages ... ist sachgerecht."

Um die ansonsten zwingende Anmeldung der Insolvenz abzuwenden, ist nunmehr innerhalb der gebotenen Fristen der Überschuldungstatbestand zu beseitigen.

Dem dienen die vorgelegten Beschlüsse. Gleichzeitig ist die Verwaltung der Immobilie weiter zu optimieren und endlich ein tragfähiger Sanierungsweg aufzuzeigen.

 

 

 

 

gez.            Matthias Acker                                             gez.             Dietmar Göttling

 

 

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