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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/1035/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung nach dem Baugesetzbuch;*- Reinvestition von langfristigen Rückflüssen aus Städtebauförderungsdarlehen *- Aufnahme eines Kommunalkredites*Sanierungsgebiet: Nordwestliche Oberstadt und Weidenhausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Burkhard Neuer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Entscheidung
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●
Erledigt
|
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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23.04.2003
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Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadt Marburg nimmt ein Kommunalkredit in Höhe von bis
zu 1,4 Mio. € auf, um diesen in der Restlaufzeit der Alt-Sanierungsgebiete
Nordwestliche Oberstadt und Weidenhausen zur Förderung von privaten und
öffentlichen Stadterneuerungsprojekten über das Sanierungsbüro in den beiden
Gebieten zu investieren.
Der Kredit wird ausschließlich über Darlehensrückflüsse
(Annuitätsleistungen) finanziert, die von Januar 2003 bis Juni 2023 aus den
Subventionsverfahren der Stadt kontinuierlich auf dem Sanierungs-Treuhandkonto
eingehen.
Sachverhalt
Begründung
Finanzbefund
Seit Ende der 70iger
Jahre subventioniert die Stadt Marburg in den förmlich festgelegten
Sanierungsgebieten Nordwestliche Oberstadt und in Weidenhausen
Stadterneuerungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken durch Vergabe von
Städtebauförderungsmitteln (StBauFM). Sie wurden teils als Zuschuss, teils als
zinsgünstiges bzw. als zinsfreies Sanierungsdarlehen gewährt. Die Konditionen
dieser Förderung sind in einer sog. Modernisierungsvereinbarung geregelt, so
u.a. die Verzinsung und Tilgung der Darlehen, d.h. die Laufzeit und Höhe der
Darlehensrückflüsse, der Annuitätsleistungen.
Nach dem aktuellen
Vertragsstand beläuft sich die Summe der rückfließenden Sanierungsgelder
(zweckgebundene Einnahmen) auf 1.591.087,- €. Die Rückflussdauer erstreckt sich
weit über das Aufhebungsdatum der Sanierungssatzung beider Gebiete, dem
31.12.2004 hinaus, bis ins Jahr 2023 (vgl. Anlage 2, Spalte 3:
‚Darlehensrückflüsse‘).
Im Hinblick auf die
lange Laufzeit der Rückflüsse und die Vielzahl der bestehenden Verträge dürfte
der Verfahrensansatz des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung (HMfWVL), den Mittelrückfluss über eine Darlehensabzinsung
‚zu steuern‘(vgl. Vorgabe der Verwaltungsrichtlinien, VV-StBauF II.8.5), nicht
‚attraktiv‘ sein.
Begründet ist dies zum
Einen in dem zu erwartenden Verwaltungs-/Arbeitsaufwand (vgl. die
Neuverhandlung der Modernisierungsvereinbarung).
Zum Anderen ist dies
im Hinblick auf das Gleichbehandlungsprinzip gegenüber den
Darlehensnehmern, die bereits in voller Höhe getilgt haben, nicht ‚attraktiv‘.
Darüber hinaus muss
aufgrund der Sozialstruktur der Darlehensnehmer davon ausgegangen werden, dass
ein Großteil der Darlehensnehmer trotz der pekuniären Vergünstigungen aus dem
Abzinsungsangebot nicht in der Lage sein wird, eine beschleunigte Resttilgung
zu vollziehen.
Schließlich aber hat
die Stadt ein nachhaltiges Interesse daran, den Rückfluss der StBauFM in die
beiden Sanierungsgebiete zu lenken und noch während der Restlaufzeit der
Gebietsbindung in notwendige Sanierungsmaßnahmen zu reinvestieren.
Kreditkonzept
Diese Sachlage hat
das Sanierungsbüro veranlasst, dem Ministerium ein neues Refinanzierungsmodell
vorzuschlagen:
Die v.g.
Annuitätsleistungen aus den Sanierungsverträgen werden von der Stadt zur
Finanzierung eines Kommunalkredits verwendet, indem das Land Hessen in
Abweichung von dem Abzinsungsverfahren die Darlehensrückflüsse zur
Kreditfinanzierung freigibt. Mit Schreiben vom 15.01.2003 hat das Ministerium
(HMfWVL) auf Antrag der Stadt seine förderrechtliche Zustimmung zu diesem
Refinanzierungs- bzw. Kreditmodell gegeben.
Die zweckgebundene
Freigabe der StBauF-Rückflüsse verpflichtet die Stadt folgendermaßen:
-
Sie
beschafft sich kurzfristig bei einem Kreditinstitut ein zinsgünstiges Darlehen
(vgl. Anlage 1, Modellrechnung auf Basis einer Verzinsung 4,8%) und
reinvestiert diese StBauFM kurzfristig in die Förderung noch anstehender
Gebietsprojekte.
-
Sie
regelt die Tilgung des Kredites über die Annuitätsrückflüsse auf dem
Treuhandkonto über Zwischenfinanzierungen so, dass sich die Laufzeit des
Darlehens auf etwa 12 bis 13 Jahre beschränkt (vgl. Anlage 2).
-
Sie
sichert den Kredit über die Verankerung im Haushalt ab.
-
Sie
verwendet den Kredit als ‚zweckgebundene Einnahme‘ im Sinne der VV-StBauF und
überträgt ihn auf das Treuhandkonto des Sanierungsträgers.
-
Sie
veranlasst und regelt die vollständige Reinvestition dieser
Städtebauförderungsmittel zur Deckung von zuwendungsfähigen Sanierungskosten
gebiets- und zweckkonform bis zum 31.12.2005.
Die auf das
Treuhandkonto rückfließenden Annuitätsleistungen werden vom Sanierungsträger in
Halbjahresraten an die Stadt (Kämmerei) zur Kreditfinanzierung angewiesen.
Die Rechenschaft über
die Verwendung des Kredits erfolgt über die jährlich vorzulegenden
Zwischennachweise bzw. über die Endabrechnung des Abschlussberichtes durch den
Sanierungsträger im Rahmen seiner (stereotypen) Treuhandverwaltung.
Der mit dem v.g.
Kredit eröffnete Handlungsspielraum wird dringend für noch anstehende
Sanierungsprojekte, für Nachfinanzierungen, Gebäudemodernisierungen und den
Ausbau von Erschließungsanlagen, benötigt.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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