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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/7641/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr.: Vermögensabgabe jetzt - Lasten der Corona-Krise gerecht verteilen und kommunale Aufgaben finanzieren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- FB 1 - Zentrale Dienste; 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Antragsteller*in:
- Marburger Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 17, 2020
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Nov 20, 2020
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Dec 11, 2020
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Jan 29, 2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich eindringlich für die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe nach Art. 106, Absatz 1, Nummer 5 Grundgesetz aus, um die Lasten der Corona-Krise gerecht zu verteilen und gerade in der Krise kommunale Aufgaben und Investitionen auskömmlich zu finanzieren.
Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat sich entsprechend gegenüber der Landes- und Bundesregierung für die Erhebung einer Vermögensabgabe einzusetzen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Bundes-, Landesregierung und die EU haben wegen der Corona-Krise Hilfspakete im Umfang von hunderten Milliarden Euro beschlossen. Die Regierenden wollen die zusätzlich aufgenommenen Schulden zeitnah zurückzahlen, die Schuldenbremse gilt weiter. Es besteht die Gefahr, dass die Kosten der Krise auf die breite der Bevölkerung abgewälzt werden. Für eine gerechte Bewältigung der Corona-Krise und der nachfolgenden Kosten ist eine einmalige Vermögensabgabe notwendig, um Reiche und Vermögende angemessen zu beteiligen.
Selbst bei hohen Freibeträgen und Vergünstigungen für Betriebsvermögen könnte laut DIW bei einer Vermögensabgabe für das reichste Prozent der Bevölkerung ein Aufkommen von mindestens 10 Milliarden Euro für jeden Prozentpunkt erzielt werden. Bei einem Abgabensatz von 10 Prozent wären dies also beispielsweise mindestens 100 Milliarden Euro, bei 20 Prozent entsprechend mindestens 200 Milliarden Euro.
Es ist richtig, dass Bund und Land zunächst die Ausfälle der Gewerbesteuer kompensieren. Um die Kommunen aber auch kurzfristig weitere finanzielle Handlungs- und Planungssicherheit zu verschaffen, sollten Mehreinnahmen aus einer Vermögensabgabe auch den Kommunen zu Gute kommen.
Als historisches Vorbild für eine Vermögensabgabe kann der sogenannte Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg dienen.
Am 25. Mai 2012 sprach sich die Marburger Stadtverordnetenversammlung für die Wiedererhebung der Vermögensteuer aus (VO/1044/2012). Die Forderung nach einer einmaligen Vermögensabgabe in der Krise würde an diese Beschlusslage anknüpfen.
Renate Bastian Tanja Bauder-Wöhr Roland Böhm
Henning Köster-Sollwedel Miguel Sanchez Arvelo Inge Sturm
Jan Schalauske Stefanie Wittich

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