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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/7730/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresrechnung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Stefanie Tripp
- Beteiligt:
- 14 - Prüfungsamt
- Verfasser*in:
- Stefanie Tripp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Jan 26, 2021
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Jan 29, 2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der geprüfte Jahresabschluss 2018 in der Fassung vom 08.06.2020 (VO/7429/2020) wird beschlossen. Damit werden die Ergebnisse der Jahresrechnung 2018 wie folgt festgesetzt:
Jahresergebnis des Ergebnishaushalts: 38.293.448,51 €
Finanzmittelüberschuss: 36.738.294,78 €
Finanzmittelbestand zum 31.12.2018 85.934.252,75 €
- Dem Magistrat wird für die Jahresrechnung der Universitätsstadt Marburg aufgrund des Schlussberichtes des Prüfungsamtes gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Begründung:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2020 (VO/7429/2020) wurde der Jahresabschluss 2018 gemäß § 112 HGO in Verbindung mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg zur Prüfung zugeleitet.
Bestandteile des Jahresabschlusses 2018 sind nach § 112 Abs. 2 HGO die Vermögensrechnung (Bilanz), die Ergebnis- und die Finanzrechnung. Der Jahresabschluss ist gemäß § 112 Abs. 3 HGO durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Zudem sind ihm weitere Anlagen beizufügen, die sich aus den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung ergeben. Der Jahresabschlussbericht 2018 wurde der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 26.06.2020 vorgelegt.
Das Prüfungsamt hat den Jahresabschluss 2018 (Stand: 08.06.2020) aufgrund des § 128 Abs. 1 HGO im Zeitraum von Juni 2020 bis November 2020 geprüft und das Ergebnis der Prüfung gemäß § 128 HGO in dem als Anlage beigefügten Schlussbericht zusammengefasst. Die vom Prüfungsamt durchgeführte Prüfung führte zu keiner Einschränkung des Prüfvermerkes.
Nach § 113 HGO legt der Magistrat nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt (§ 128 HGO) den Jahresabschluss zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach § 114 HGO über den vom Prüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats. Diese Frist wird mit der Vorlage im Januar 2021 nicht eingehalten.
Der Schlussbericht sowie die Jahresrechnung 2018 mit den dazugehörigen Anlagen können im Prüfungsamt, Am Grün 18, eingesehen werden.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeiste
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,9 MB
|

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