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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/7734/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung der Schiedsperson und stellv. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Marburg IV
- Stadtteile Marbach, Dagobertshausen, Michelbach, Cyriaxweimar, Dilschhausen, Elnhausen, Haddamshausen, Hermershausen, Wehrshausen, Gisselberg und Neuhöfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Susanne Nassauer
- Verfasser*in:
- Nassauer, Susanne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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Jan 29, 2021
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Jan 29, 2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Für den Schiedsamtsbezirk Marburg IV (Stadtteile Marbach, Dagobertshausen, Michelbach, Cyriaxweimar, Dilschhausen, Elnhausen, Haddamshausen, Hermershausen, Wehrshausen, Gisselberg und Neuhöfe) wird eine Schiedsperson und eine stellv. Schiedsperson gewählt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Laut Mitteilung des Amtsgerichts Marburg läuft die Amtszeit des Herrn Baldur Heit als Schiedsmann am 09.11.2020 und die Amtszeit von Frau Marion Kauer als stellv. Schiedsfrau am 11.01.2021 ab.
Daher ist es notwendig, entsprechende Neuwahlen durchzuführen.
Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.
Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;
4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder als Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst ist.
Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
3. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Mit Schreiben vom 22.09.2020 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen und die entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, Wahlvorschläge einzureichen.
Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG eine „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse".
Der Ortsbeirat Michelbach schlägt
Herrn Baldur Heit, wh. Wehracker 13, 35041 Marburg-Michelbach,
zur Wiederwahl als Schiedsperson vor.
Der Ortsbeirat Gisselberg meldet Fehlanzeige.
Aufgrund der Amtlichen Bekanntmachung hat sich
Herr Detlef Stauch, wh. Schlehdornweg 17 b, 35041 Marburg-Dagobertshausen,
beworben. Auf Rückfrage teilte dieser mit, dass er sich sowohl für die Wahl zur Schiedsperson als auch für die Wahl zur stellv. Schiedsperson zur Verfügung stellt.
Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den eingereichten Wahlvorschlägen angehört. Mit Datum vom 09.11.2020 wurde seitens der Bezirksvereinigung mitgeteilt, dass gegen die Wahl der o. g. Personen keine Einwände erhoben werden.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister

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