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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1056/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier:Änderung der Entgeltordnung für das Niedrigenergie Sport- und Freizeitbad "AquaMar" der Universitätsstadt Marburg am Trojedamm sowie Änderung der Entgeltordnung für die Hallenbäder Marbach und Wehrda
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beteiligt:
- Städtische Bäder
- Verfasser*in:
- Frau Feußner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.02.2003
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●
Erledigt
|
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.02.2003
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
die
beigefügte Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung des
Niedrigenergie-Sport- und Freizeitbades „AquaMar“ der Universitätsstadt Marburg
am Trojedamm sowie die neugefasste Entgeltordnung für die Benutzung der Bäder
in Marbach und Wehrda
zu
beschließen.
Sachverhalt
Begründung:
Nach den
ersten Wochen der Inbetriebnahme des AquaMar sind u.a. auch Anpassungen in den
Entgelten notwendig, um den Badebetrieb betriebswirtschaftlich zu optimieren,
aber auch um behinderte Kinder und Jugendliche mit einem Preisvorteil zu berücksichtigen.
Bisher
sind zwar sowohl in der am 01.01.2002 (Euroumstellung) in Kraft getretenen
Entgeltordnung für die Bäder in Marbach und Wehrda als auch in der
Entgeltordnung für das erst am 06.12.2002 in Betrieb genommene
Niedrigenergie-Sport- und Freizeitbad „AquaMar" besondere Tarife für
Erwachsene mit einem Grad der Behinderung von 50% enthalten, jedoch keine
Sonderregelungen hinsichtlich der Einräumung von Preisvorteilen für behinderte
Kinder und Jugendliche.
So hat
der Verein „Kinderherzen heilen" e.V., Eltern herzkranker Kinder, Gießen,
darum gebeten, die Personengruppe schwer kranker Kinder und Jugendlicher, die
sich oft nur im Wasser sportlich betätigen könnte, mit einem Preisvorteil in
der Entgeltordnung für die Bäder zu berücksichtigen.
Analog
der besonderen Berücksichtigung von Erwachsenen mit einem Grad der Behinderung
von mindestens 50% sollen daher auch Kinder und Jugendliche mit einem G.d.B.
von mindestens 50% gegenüber ihren nichtbehinderten Alterskameradinnen und
–kameraden Preisvorteile in Anspruch nehmen können.
Wie die
beigefügte Gegenüberstellung der bisherigen Fassung mit der Neufassung zeigt,
wirken sich die in Kursivschrift nicht fett dargestellten Sondertarife im
AquaMar in der Form aus, dass schwerbehinderte Kinder für 1,5 Stunden
Aufenthalt nicht 1,50 € sondern 1,00 €, bei 4 Stunden Aufenthalt statt 2,50 €
zukünftig nur 1,50 € und für den Tagesaufenthalt nicht 4,00 € sondern nur 3,00
€ zahlen müssen. Schwerbehinderte Jugendliche zahlen nach der Neufassung bei
1,5 Stunden Aufenthalt statt 2,50 € nur 1,50 €, bei 4 Stunden statt 3,50 € nur
2,50 € und für den Tagesaufenthalt statt 6,00 € nur 4,00 €.
Auf die
Preise in den Hallenbädern Marbach und Wehrda hat die Neuregelung die
Auswirkung, dass schwerbehinderte Kinder und Jugendliche von 3 bis 15 Jahren
statt 1,50 € lediglich 0,80 € und Jugendliche ab 16 Jahren mit einem Grad der
Behinderung von mindestens 50% statt 2,00 € nur 1,00 € zahlen. Damit sind in
allen Hallenbädern die Eintrittspreise für schwerbehinderte Kinder und
Jugendliche gleichgesetzt mit denen für die Stadtpassinhaber der gleichen
Altersgruppe.
Gleichzeitig
wurde in den Hallenbädern Marbach und Wehrda die Regelung des freien Eintritts
analog der Regelung im Hallenbad des AquaMar vom vollendeten ersten Lebensjahr
auf die Altersgruppe der Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr
erweitert.
Im neuen
Freibad zahlen schwerbehinderte Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren statt 1,00
nur 0,50 € und schwerbehinderte Jugendliche ab 16 Jahre statt 1,80 nur 1,00 €.
Die neu
eingeführten Preisvorteile für schwerbehinderte Kinder und Jugendliche dürften
zu keiner nennenswerten Erlösminderung führen, da dieser Personenkreis bisher
nur vereinzelt die Bäder genutzt hat. Es ist im Gegenteil zu erhoffen, dass
diese behindertenfreundliche Preisgestaltung zukünftig zu verstärkter Nutzung
der Einrichtung durch diesen Personenkreis und damit zum Anstieg der Einnahmen
führt.
Eine
Erlössteigerung wird auch durch die Einräumung eines Preisvorteils für
Studenten bei den „Guten-Morgen"- und „Happy-Hour-Tickets" erwartet.
Da das Besucheraufkommen in Frühschwimmerzeiten nach der Eröffnung des AquaMar
relativ gering war und auch Studenten gebeten hatten, ihnen eine
Preisermäßigung zu gewähren, wurden die Tickets für Jugendliche und Studenten
probeweise auf 2,00 Euro gesenkt, was zu einem kontinuierlichen Anstieg der
Besucherzahlen geführt hat. Daher wird empfohlen, diesen Preisvorteil auf Dauer
zu gewähren.
Dagegen
ist die momentane Nachzahlregelung von 0,50 Euro pro angefangene Stunde
betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll, da über 80% der Einzelbesucher den 1,5
Stunden Grundpreis wählen und lieber die günstige Nachzahlung in Kauf nehmen,
als sofort das 4-Stunden –Ticket zu lösen. Daher soll die Nachzahlung von 0,50
Euro für den Einzeleintritt schon bei einer Zeitüberschreitung von ½ Stunde
erhoben werden bis max. zum Tagestarif; für Familien und Gruppen soll es bei
der bisherigen Regelung verbleiben.
Da sich
die vorgeschlagenen Änderungen erst aus den Erfahrungen des Badebetriebs nach
der Neueröffnung ergeben haben, wird gebeten, die beigefügte Neufassung der
Entgeltordnung zu beschließen.
Dietrich
Möller Egon
Vaupel
Oberbürgermeister Bürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
| ||||
4
|
(wie Dokument)
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