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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1056/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

die beigefügte Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung des Niedrigenergie-Sport- und Freizeitbades „AquaMar“ der Universitätsstadt Marburg am Trojedamm sowie die neugefasste Entgeltordnung für die Benutzung der Bäder in Marbach und Wehrda

 

zu beschließen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Nach den ersten Wochen der Inbetriebnahme des AquaMar sind u.a. auch Anpassungen in den Entgelten notwendig, um den Badebetrieb betriebswirtschaftlich zu optimieren, aber auch um behinderte Kinder und Jugendliche mit einem Preisvorteil zu berücksichtigen.

Bisher sind zwar sowohl in der am 01.01.2002 (Euroumstellung) in Kraft getretenen Entgeltordnung für die Bäder in Marbach und Wehrda als auch in der Entgeltordnung für das erst am 06.12.2002 in Betrieb genommene Niedrigenergie-Sport- und Freizeitbad „AquaMar" besondere Tarife für Erwachsene mit einem Grad der Behinderung von 50% enthalten, jedoch keine Sonderregelungen hinsichtlich der Einräumung von Preisvorteilen für behinderte Kinder und Jugendliche.

So hat der Verein „Kinderherzen heilen" e.V., Eltern herzkranker Kinder, Gießen, darum gebeten, die Personengruppe schwer kranker Kinder und Jugendlicher, die sich oft nur im Wasser sportlich betätigen könnte, mit einem Preisvorteil in der Entgeltordnung für die Bäder zu berücksichtigen.

Analog der besonderen Berücksichtigung von Erwachsenen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% sollen daher auch Kinder und Jugendliche mit einem G.d.B. von mindestens 50% gegenüber ihren nichtbehinderten Alterskameradinnen und –kameraden Preisvorteile in Anspruch nehmen können.

Wie die beigefügte Gegenüberstellung der bisherigen Fassung mit der Neufassung zeigt, wirken sich die in Kursivschrift nicht fett dargestellten Sondertarife im AquaMar in der Form aus, dass schwerbehinderte Kinder für 1,5 Stunden Aufenthalt nicht 1,50 € sondern 1,00 €, bei 4 Stunden Aufenthalt statt 2,50 € zukünftig nur 1,50 € und für den Tagesaufenthalt nicht 4,00 € sondern nur 3,00 € zahlen müssen. Schwerbehinderte Jugendliche zahlen nach der Neufassung bei 1,5 Stunden Aufenthalt statt 2,50 € nur 1,50 €, bei 4 Stunden statt 3,50 € nur 2,50 € und für den Tagesaufenthalt statt 6,00 € nur 4,00 €.

Auf die Preise in den Hallenbädern Marbach und Wehrda hat die Neuregelung die Auswirkung, dass schwerbehinderte Kinder und Jugendliche von 3 bis 15 Jahren statt 1,50 € lediglich 0,80 € und Jugendliche ab 16 Jahren mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% statt 2,00 € nur 1,00 € zahlen. Damit sind in allen Hallenbädern die Eintrittspreise für schwerbehinderte Kinder und Jugendliche gleichgesetzt mit denen für die Stadtpassinhaber der gleichen Altersgruppe.

Gleichzeitig wurde in den Hallenbädern Marbach und Wehrda die Regelung des freien Eintritts analog der Regelung im Hallenbad des AquaMar vom vollendeten ersten Lebensjahr auf die Altersgruppe der Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr erweitert.

 

Im neuen Freibad zahlen schwerbehinderte Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren statt 1,00 nur 0,50 € und schwerbehinderte Jugendliche ab 16 Jahre statt 1,80 nur 1,00 €.

 

Die neu eingeführten Preisvorteile für schwerbehinderte Kinder und Jugendliche dürften zu keiner nennenswerten Erlösminderung führen, da dieser Personenkreis bisher nur vereinzelt die Bäder genutzt hat. Es ist im Gegenteil zu erhoffen, dass diese behindertenfreundliche Preisgestaltung zukünftig zu verstärkter Nutzung der Einrichtung durch diesen Personenkreis und damit zum Anstieg der Einnahmen führt.

 

Eine Erlössteigerung wird auch durch die Einräumung eines Preisvorteils für Studenten bei den „Guten-Morgen"- und „Happy-Hour-Tickets" erwartet. Da das Besucheraufkommen in Frühschwimmerzeiten nach der Eröffnung des AquaMar relativ gering war und auch Studenten gebeten hatten, ihnen eine Preisermäßigung zu gewähren, wurden die Tickets für Jugendliche und Studenten probeweise auf 2,00 Euro gesenkt, was zu einem kontinuierlichen Anstieg der Besucherzahlen geführt hat. Daher wird empfohlen, diesen Preisvorteil auf Dauer zu gewähren.

Dagegen ist die momentane Nachzahlregelung von 0,50 Euro pro angefangene Stunde betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll, da über 80% der Einzelbesucher den 1,5 Stunden Grundpreis wählen und lieber die günstige Nachzahlung in Kauf nehmen, als sofort das 4-Stunden –Ticket zu lösen. Daher soll die Nachzahlung von 0,50 Euro für den Einzeleintritt schon bei einer Zeitüberschreitung von ½ Stunde erhoben werden bis max. zum Tagestarif; für Familien und Gruppen soll es bei der bisherigen Regelung verbleiben.

 

Da sich die vorgeschlagenen Änderungen erst aus den Erfahrungen des Badebetriebs nach der Neueröffnung ergeben haben, wird gebeten, die beigefügte Neufassung der Entgeltordnung zu beschließen.

 

 

 

Dietrich Möller                                                                         Egon Vaupel

Oberbürgermeister                                                                 Bürgermeister

 

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