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Ratsinformation
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Kenntnisnahme - VO/7828/2021
Genehmigung der Haushaltssatzung 2020 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung
hier: Genehmigung sowie Begleitverfügung des Regierungspräsidiums Gießen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Magistrat Umlaufbeschluss
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Kenntnisnahme
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Jan 26, 2021
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zur Kenntnis genommen
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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Jan 29, 2021
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zur Kenntnis genommen
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Begründung:
Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat unter Bezug auf die in der Haushaltsbegleitverfügung gleichen Datums sowie die in der Verfügung vom 29.06.2020 enthaltenen Auflagen und Hinweisen gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung
- die Abweichungen von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2020;
- in Verbindung mit § 92a Abs. 3 HGO das von der Stadtverodnetenversammlung in § 6 der vorgenannten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2020 am 11.12.2020 beschlossene Haushaltssicherungskonzept;
- die in § 2 der Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 19.255.000 € gemäß § 103 Abs. 2 HGO;
- die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 38.446.000 € gemäß § 102 Abs. 4 HGO genehmigt.
Die Genehmigung mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums wird der Stadtverordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 im vollständigen Wortlaut zur Kenntnis gegeben.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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- eigenes Amt zuständig
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