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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/7843/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsantrag der Fraktion B90/Die Grünen betr.: Soziale Wohnungspolitik in Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Antragsteller*in:
- Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
Jan 29, 2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird aufgefordert, in der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat der GeWoBau sowie im Verwaltungsbeirat der Sparkasse Marburg-Biedenkopf, in dem Oberbürgermeister und Landrätin vertreten sind, folgende Beschlüsse einzubringen:
- Der Mietendeckel wird bis 2030 verlängert. Mietanpassungen sind wie bei der Wohnstadt/Nassauische Heimstätte und wie bei den Sozialwohnungen ab 2022 nur noch in Höhe von maximal 1% pro Jahr möglich.
- Bei der GeWoBau wird eine Mietobergrenze von 7,50 Euro/m² für sämtliche Wohnungen festgeschrieben. Diese Mietobergrenze gilt auch für Anschlussvermietungen, Neubaumieten und Modernisierungsmieten.
- Mieten, die bereits heute höher als 7,50 Euro/m², sind rückwirkend zu senken.
- Bei den energetischen Modernisierungsmaßnahmen ist darüber hinaus die Warmmietneutralität sicherzustellen.
- Damit die GeWoBau ihren alltäglichen Reparaturverpflichtungen und ihrem sozialen Auftrag nachkommen kann, erstattet die Universitätsstadt Marburg der GeWoBau die Einnahmeausfälle aus den Corona-Soforthilfen.
- Die Sparkasse Marburg-Biedenkopf wird aufgefordert ihre Wohnungsbaupolitik bzw. -projekte zu überprüfen. Statt Kapitalanlage soll künftig die Schaffung von preiswerten Wohnraum im Mittelpunkt der Investitionen der Sparkasse Marburg-Biedenkopf stehen.
Sachverhalt
Begründung:
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GeWoBau hat zuletzt vor 17 Jahren die Bestandsmieten ihrer sogenannten frei finanzierten Wohnungen angehoben. Der im Rahmen der Corona-Soforthilfe von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Mietendeckel für diese Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft hat nur eine Geltung bis 2021. Es steht zu befürchten, dass unmittelbar nach der Kommunalwahl die Vorbereitungen für die ersten Mieterhöhungen seit 2004 getroffen werden. Um dies zu verhindern, wird der Mietendecke bzw. die Mietobergrenze bis 2030 verlängert. Der Marburger Mietendeckel umfasste nur, wie sich leider erst später auf Nachfrage herausstellte, die Bestandsmieten, nicht jedoch die Neuverträge. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Die von der Sparkasse Marburg-Biedenkopf erbauten und verkauften Wohnungen gehören mit 12 bis 13 Euro/m² leider zu den teuersten Angeboten auf dem Marburger Wohnungsmarkt und treiben die Mietpreise nach oben. Dies muss unterbunden werden.
Dietmar Göttling Christian Schmidt

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