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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/7844/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Stefanie Tripp
- Verfasser*in:
- Stefanie Tripp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.05.2021
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.05.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:
- Der Jahresabschluss 2019 in der vom Magistrat vorgelegten Fassung wird gemäß
§ 112 Hessische Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 51 Nr. 9 HGO zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg zugeleitet.
Im Jahresabschluss ist berücksichtigt:
- Der im Produkt 469030 Abfallwirtschaft entstandene Fehlbetrag von 40.390,95 € wird aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallwirtschaft entnommen.
- Die im Budgetbericht als Teil des Jahresabschlusses ausgewiesenen Budgetüberschreitungen werden innerhalb der Dezernatsbudgets ausgeglichen. Eine Vorbelastung der Budgets der Folgejahre erfolgt nicht.
- Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis 2019 beträgt 1.972.461,11 €. Dieser Betrag wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis 2019 beträgt 1.269.544,35 €. Dieser Betrag wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt der Stadt Marburg wird der Magistrat nach § 113 und § 114 i. V. m. § 51 Nr. 9 HGO den Jahresabschluss zusammen mit dem Schlussbericht des Prüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und über die Entlastung des Magistrats vorlegen.
Sachverhalt
Begründung:
Nach § 114 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung über den vom Prüfungsamt geprüften Jahresabschluss und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats. Zuvor unterrichtet der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung nach § 112 HGO über den Abschluss.
Der Jahresabschluss 2019 liegt prüffähig vor. Er bietet mit der Bilanz, den Erläuterungen, dem Rechenschaftsbericht und den Anlagen unter Berücksichtigung der in einer Bilanz zu treffenden Annahmen und Bewertungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Marburg.
Die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2019 unter dem Vorbehalt der Prüfung sind:
- Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von 1.972.461,11 €, das außerordentliche Ergebnis einen Überschuss von 1.269.544,35 € aus.
- Die jeweiligen Überschüsse können jeweils der Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Rücklage aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt werden.
- Der Finanzhaushalt wurde mit Investitionsfondsdarlehen von 5 Mio.€ und Krediten vom Kapitalmarkt in Höhe von 2,6 Mio. € finanziert.
- Die Kredite wurden durch Tilgungen in Höhe von 18,9 Mio. € abgebaut.
- Der von der Stadtverordnetenversammlung mit dem Haushalt 2019 gesetzte Rahmen wurde vom Magistrat insgesamt eingehalten.
Abschluss der Gebührenhaushalte
Im Rahmen der Arbeiten für den Jahresabschluss 2019 war zunächst das Produkt 469030 -Abfallwirtschaft zu überprüfen und auszugleichen. Dabei sind anfallende Überschüsse dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zuzuführen bzw. anfallende Fehlbeträge aus dem Sonderposten zu decken.
Der Gebührenhaushalt der Abfallwirtschaft schließt mit einem Defizit von 40.390,95 € ab. Dieser Betrag ist der Rücklage von rd. 334 T€ zu entnehmen.
Abrechnung der Budgets
Die Stadtverordnetenversammlung wurde im Haushaltsjahr 2019 regelmäßig über den Stand
der Budgets unterrichtet. Insgesamt ist festzustellen, dass bei einzelnen Budgets Überschreitungen vorliegen, die jedoch innerhalb der Fachdienst-, Fachbereichs- und der Dezernatsbudgets ausgeglichen wurden.
Kapitalaufstockung der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung
Die Stadtverordnetenversammlung hat in 2001 den Magistrat mit der Prüfung beauftragt, ob 10 % des jährlichen Ertrags der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung zur Kapitalaufstockung verwendet und damit der Stiftungszweck unabhängig von der Geldentwertung dauerhaft gesichert werden kann.
Im Haushaltsjahr 2019 können dem Stiftungsvermögen wie bereits in den Vorjahren aufgrund des aktuellen Zinsniveaus keine Mittel zur Kapitalaufstockung zugeführt werden.
Abschluss des Ergebnishaushalts
Die folgenden Übersichten zeigen die Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses im Zeitvergleich.
Der Ergebnishaushalt erwirtschaftet einen Überschuss im ordentlichen Ergebnis von rd. 2 Mio. €. Damit übertrifft er deutlich das geplante Ergebnis von 299 T€.
Damit die Stadt Marburg ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen kann, ist im Jahr 2019 die Aufnahme von Krediten in Höhe von 7,6 Mio. € erforderlich. Durch die höhere Tilgung konnte jedoch eine neg. Nettoneuverschuldung von 11,3 Mio. € erreicht und somit Schulden abgebaut werden.
Rücklagen
Unter Berücksichtigung des Jahresabschlusses 2019 ergeben sich folgende Rücklagenbestände:
Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis: 131.774.628,82 €
Rücklage aus dem außerordentlichen Ergebnis: 5.132.899,17 €
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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