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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/0004/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Zusammensetzung des Magistrats ist in § 1 der Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg geregelt.

 

  1. Die Wahl der ehrenamtlichen Stadträtinnen / Stadträte erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 55 Hessische Gemeindeordnung (HGO)).

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

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Anlagen

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