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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0005/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die gewählten ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte werden durch die Stadtverordnetenvorsteherin / den Stadtverordnetenvorsteher in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 46 Hessische Gemeindeordnung (HGO)).

 

  1. Sie erhalten durch den Oberbürgermeister die Urkunde über ihre Berufung in Ehrenbeamtenverhältnis.

 

  1. Die gewählten ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte werden durch die Stadtverordnetenvorsteherin / den Stadtverordnetenvorsteher vereidigt.

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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