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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0014/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die automatische Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1.12 der Entschädigungssatzung der Universitätsstadt Marburg wird für die aktuelle Wahlperiode (2021 bis 2026) der Stadtverordnetenversammlung beibehalten.

 

In diesem Zusammenhang wird der als Anhang beigefügte I. Nachtrag zur Entschädigungssatzung beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die aktuell gültige Entschädigungssatzung der Universitätsstadt Marburg wurde aufgrund des gemeinsamen Antrages aller Fraktionen (VO/6812/2019) durch die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 24.05.2019 beschlossen.

 

Die Fraktionen hatten sich seinerzeit darauf verständigt, dass sich die Aufwandsentschädigungen r ehrenamtlich Tätige der Ziffern 1.1 bis 1.5 (Stadtverordnetenvorsteher*in und Stellvertreter*innen, Vorsitzende der Ausschüsse, Fraktionsvorsitzende und übrige Stadtverordnete) hrlich um 2,50 € erhöhen sollen.

 

Diesbezüglich wurde jedoch geregelt, dass diese automatische Erhöhung nicht unbegrenzt erfolgen soll, sondern dass diese durch die Stadtverordnetenversammlung zu Beginn einer neuen Wahlperiode erneut zu beschließen ist.

 

Durch Beschluss des als Anhang beigefügten I. Nachtrages zur Entschädigungssatzung würde die Satzung durch die ab dem 01.04.2021 gültigen Beträge aktualisiert werden.

 

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhung 2,50 € x 59 Stadtverordnete = 147,50 € x 6 Jahre = 885 €/Wahlperiode

 

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Anlagen

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