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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0061/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

die Genehmigung des Haushalts 2021 sowie die Genehmigung des Wirtschaftsplans 2021 des DBM mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums Gießen vom 30. April 2021 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat

 

  1. die Abweichungen von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2021;

 

  1. in Verbindung mit § 92a Abs. 3 HGO das von der Stadtverordnetenversammlung in § 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 am 11.12.2020 beschlossene Haushaltssicherungskonzept;

 

  1. die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 15.200.000 € gemäß § 103 Abs. 2 HGO;

 

  1. die Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 36.136.000 € gemäß § 102 Abs. 4 HGO; 

 

Unter Bezug auf die in der Haushaltsbegleitverfügung gleichen Datums enthaltenen Auflagen unter Hinweise gemäß § 97 a HGO genehmigt.

 

Weiterhin genehmigt wurde die im Wirtschaftsplan 2021 des DBM vogesehene Kreditaufnahme in Höhe von 2.110.826 €.

 

Die Genehmigung mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums wird der Stadtverordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 im vollständigen Wortlaut zur Kenntnis gegeben.

 

Die Unterlagen zur Haushaltsgenehmigung wurden beim Regierungspräsidium mit Bericht vom 22. Februar 2021 vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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