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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1077/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabeverfahren im Vermögenshaushalt 2003
hier: Setzung von Prioritäten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Beteiligt:
- 10.1 - Allgemeiner Service; 14 - Prüfungsamt; 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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25.02.2003
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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28.02.2003
| |||
|
28.03.2003
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten zu
beschließen:
1. Alle Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 2003 werden
in den Dezernaten nach Prioritäten katalogisiert:
Kategorie I
Nicht
abwendbare Fortführungsmaßnahmen
Kategorie II
Nicht
abwendbare neue Maßnahmen
Kategorie III
Alle sonstigen
Maßnahmen des Vermögenshaushalts
2. Über die Realisierung der Maßnahmen in den Kategorien I und II entscheidet der Magistrat. Sie gelten mit der Entscheidung des Magistrats als freigegeben.
3. Alle weiteren Freigabeverfahren im Vermögenshaushalt entfallen; die nicht in Kategorie I oder II vom Magistrat freigegebenen Maßnahmen werden für spätere Haushaltsjahre zurückgestellt.
4. Über im laufenden Jahr sich ergebende Veränderungen in der Zuordnung zu den Kategorien entscheidet der Magistrat.
5. Der Stadtverordnetenversammlung ist von diesem Beschluss anschließend Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Die Haushaltslage 2003 ist
bekanntlich sehr angespannt. Ziel soll es deshalb sein, in der Abwicklung des
Haushalts deutliche Einsparungen zu erzielen und für den Vermögenshaushalt die
Netto-Neuverschuldung auf ein noch vertretbares Maß in einer Größenordnung von
deutlich unter 10 Mio € zu begrenzen.
Dazu ist es angesichts der
ungewöhnlichen Lage notwendig, zu ungewöhnlichen Mitteln zu greifen.
Deshalb ist daran gedacht, dass der
Magistrat jetzt zu Beginn des Haushaltsjahres festlegt, welche Maßnahmen
realisiert werden sollen, weil sie realisiert werden müssen, und welche
Maßnahmen in diesem Jahr wegen der schwierigen Haushaltslage nicht umgesetzt
werden können.
Das in den Vorjahren praktizierte
Freigabeverfahren, bei dem über die Maßnahmen nach und nach entschieden wurde
und die dann letztlich doch fast alle freigegeben wurden, würde durch das o. g.
Verfahren hinfällig.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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