Seiteninhalt
Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/0122/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung und Wahl von Mitgliedern des Beirates der Volkshochschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Wahlvorbereitungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
25.06.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
25.06.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
- 8 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung für den Beirat der Volkshochschule zu benennen und
- Eine*n örtliche*n Vertreter*in des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
- Eine*n örtliche*n Vertreter*in der gewerblichen Wirtschaft,
- je eine*n Vertreter*in der evangelischen und der katholischen Kirche,
- 2 Vertreter*innen der Philipps-Universität, davon ein*e Lehrende*r der Studiengangseinheit Erziehungswissenschaften,
- Eine*n örtliche*n Vertreter*in (Lehrer*in) der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Fachgruppe Erwachsenenbildung, Berufsschule oder Gymnasien –,
- Eine*n örtliche*n Vertreter* (Lehrer*in) des Deutschen Lehrerverbandes
in den Beirat zu wählen.
Es wird vorgeschlagen, für die sachkundigen Einwohner*innen Stellvertreter*innen festzulegen.
Die in den Wahlvorschlägen genannten aber nicht gewählten Personen können als Stellvertreter*in gelten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 4 der Satzung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg setzt sich der Beirat der Volkshochschule aus den o. a. stimmberechtigten Mitgliedern, dem Oberbürgermeister oder einem von ihm bestimmten Mitglied des Magistrats (Vorsitzende* des Beirats) und drei weiteren Magistratsmitgliedern zusammen. Hinzu kommen zwei Vertreter*innen der VHS-Teilnehmer*innen und zwei Vertreter*innen der VHS-Dozenten. Diese werden zu Beginn des Wintersemesters von der Dozentenversammlung bzw. von der Versammlung der Kursvertreter*innen gewählt.
Für die Entsendung der 8 Stadtverordneten wird in analoger Anwendung der getroffenen Entscheidung bei den Ausschüssen ebenfalls das Benennungsverfahren vorgeschlagen (§ 62 Ziff. 2 HGO).
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen