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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/0208/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

 4 Vertreter*innen des Trägers und

 4 Stellvertreter*innen

 

für die Berufung zum Mitglied des Verwaltungsausschusses vorzuschlagen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beschließendes Organ des Jugendbildungswerkes ist der Verwaltungsausschuss. Ihm gehören an als stimmberechtigte Mitglieder 4 Vertreter*innen des Trägers und 4 persönliche Stellvertreter*innen. Diese Mitglieder werden vom Magistrat für die Dauer der Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung berufen. Gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Voraussetzungen für die Förderung der außerschulischen Jugendbildung ist die Stadtverordnetenversammlung vorschlagsberechtigt für die Vertreter*innen des Trägers.

 

Besonders hinzuweisen ist auf § 13 Hessisches Gleichstellungsgesetz (HGlG):

Bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien sollen mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigt werden.

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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