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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/1096/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Darlehen mit Ansparverpflichtung aus dem Hessischen Invesititionsfond -Abt. B-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Michael Hagenbring
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Entscheidung
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●
Erledigt
|
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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25.02.2003
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Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten zu beschließen:
Bei der Landesbank Hessen-Thüringen/Landestreuhandstelle Hessen werden folgende Darlehen mit Ansparverpflichtung aus dem Hessischen Investitionsfond -Abt. B- aufgenommen:
mit regulärer Ansparzeit:
Sanierung des Marbacher Weges 300.000 €
mit verkürzter Ansparzeit:
Umbau und Sanierung
Turnhalle Jägerkaserne 300.000 €
Neubau von Klassenräumen
in der Martin-Luther-Schule 200.000 €
Dem Haupt- und Finanzausschuss ist von diesem Beschluss Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Das
Hessische Ministerium der Finanzen hat der Stadt Marburg aus dem Kontingent
2003 die o. a. Darlehen bewilligt. Die Darlehen sind zinslos; sie sind nach der
Auszahlung mit jährlich 5 % zu tilgen.
Vor
der Auszahlung hat der Darlehensnehmer zunächst vier Jahresraten von jeweils 5
%, also insgesamt 20 % der Darlehenssumme anzusparen. Die Zuteilung des
Darlehens erfolgt also am 01.01.2007.
Bei
den Darlehen mit verkürzter Ansparzeit ist auch eine vorzeitige Auszahlung
möglich. In diesem Fall werden die noch nicht geleisteten Ansparraten mit dem
bewilligten Darlehensbetrag verrechnet, der dann entsprechend verringert
ausgezahlt wird. Außerdem ist für jedes vorzeitig ausgezahlte Jahr im Anschluss
an die vertragliche Tilgungszeit ein Sonderbeitrag i. H. v. 2,5 % der
Vertragssumme zu erbringen.
Die
Darlehen sind, weil sie zinslos bewilligt werden, trotz der zu leistenden
Ansparraten wesentlich günstiger als Darlehen vom Kapitalmarkt. Von der
Bewilligung sollte deshalb wie üblich Gebrauch gemacht werden.
Die
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss der Anspar- und
Darlehensverträge sind erfüllt.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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