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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/1099/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungshaushalt 2003
hier: Globalkürzungen im Dezernat I
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Anhörung
|
|
|
25.02.2003
|
Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten zur
Kenntnis zu nehmen:
Die von der
Stadtverordnetenversammlung am 20.12.2002 beschlossenen allgemeinen
Globalkürzungen für das Dezernat I von 225.000 € werden auf die in der Anlage 1
aufgeführten Haushaltsstellen umgelegt.
Die von der
Stadtverordnetenversammlung am 20.12.2002 beschlossenen Globalkürzungen für das
Sonderbudget EDV von 300.000 € werden auf die in der Anlage 2 aufgeführten
Haushaltsstellen umgelegt.
Die von der
Stadtverordnetenversammlung am 20.12.2002 beschlossenen Globalkürzungen für das
Sonderbudget Personal von 590.000 € zuzüglich der Kürzung um 112.000 durch den
Wegfall der Essenmarken sind durch Anpassung (fast) aller Haushaltsstellen im
Sammelnachweis so umgelegt worden, dass das Volumen des Sammelnachweises
Personal statt 37.536.713 € (Stand Entwurf 2003) jetzt 36.834.713 € beträgt.
Dem
Haupt- und Finanzausschuss ist davon anschließend Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am
20. Dezember 2002 den Haushalt 2003 beschlossen. Im Verwaltungshaushalt wurde
dabei auch eine Reihe von Globalkürzungen beschlossen, so dass im Prinzip alle
Ansätze des Verwaltungshaushalts zunächst nur vorläufig sind, bis die
Globalkürzungen haushaltsstellenscharf umgesetzt sind.
Das Dezernatsbudget des Dezernats I
liegt – ohne die Sonderbudgets Personal und EDV – im Entwurf des Haushalts 2003 bei rd. 8 Mio €. Diese sind
nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung um 2,8 % bzw. um einen
Betrag von 225.000 € zu kürzen. Wo diese Kürzung stattfindet, ist dem Dezernenten
freigestellt.
Dabei sind allerdings einige
Rahmenbedingungen zu beachten:
·
Bei Haushaltsstellen, bei denen die zu leistende Zahlung
dem Grunde und der Höhe nach nicht veränderbar ist, kann nicht gekürzt werden
(Beispiel: Beitrag an Hess. Städtetag; Beispiel: Abschreibungen und Verzinsung)
·
Haushaltsstellen, die unmittelbar mit korrespondierenden
Einnahmen verbunden sind, können nicht gekürzt werden, weil sonst auch die
Einnahmen verändert werden müssten. Das würde aber das beschlossene Volumen des
Haushalts verändern und ist durch Stadtverordnetenbeschluss nicht gedeckt.
·
Haushaltsstellen, die in der 2. Lesung bereits durch
Einzelbeschlüsse fixiert worden sind, dürfen nicht mehr der Globalkürzung
unterworfen werden (Beispiel: 0211/6552 „Neustrukturierung der Verwaltung“ oder
0250/5711 „Projekt Dorfläden“).
·
Beim Dezernat I dürfen die Einsparbeträge nicht aus den
Querschnittsbereichen (die anderen Dezernate betreffend) genommen werden. Damit
ist nicht gemeint, dass es in den Querschnittsämtern keine Kürzungen geben
dürfte. Gemeint ist vielmehr, dass Haushaltsstellen, die im Dezernat I für
andere Dezernate veranschlagt sind, nicht gekürzt werden dürfen.
·
Erhebliche Veränderungen bei Ausgaben der Hauptgruppe 7
(Zuweisungen und Zuschüsse) bedürfen der Zustimmung des jeweiligen
Fachausschusses. Was erheblich ist, entscheidet der Dezernent.
Nach diesen
Vorgaben sind in der Anlage 1 die Haushaltsstellen zusammengestellt, bei denen
eine Umsetzung der Globalkürzung noch möglich ist; die zu kürzenden 225.000 €
sind gleichmäßig darauf verteilt. Der Prozentsatz der Kürzung ist dabei
allerdings durch die wesentlich schmalere Basis (nicht mehr 8 Mio € sondern nur
noch 2,4 Mio €) bei 9,4 % und nicht bei 2,8 % angekommen.
Die
Globalkürzung im Sonderbudget EDV (879.550 € im Entwurf 2003) um 300.000 € auf
579.550 € ist auf die in der Anlage 2 aufgeführten Haushaltsstellen umgelegt
worden. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass 540.000 € schon durch
vertragliche Verpflichtungen (Pflegeverträge Software, Entgelte und Umlage KIV)
festliegen.
Die Kürzung
bei den Personalkosten hat zur Folge, dass 13 bis 15 Stellen für die Dauer von
12 Monaten unbesetzt bleiben müssen. Es muss sich zeigen, was das für die
Leistungserfüllung bedeutet.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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