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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/1099/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung am 20.12.2002 beschlossenen allgemeinen Globalkürzungen für das Dezernat I von 225.000 € werden auf die in der Anlage 1 aufgeführten Haushaltsstellen umgelegt.

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung am 20.12.2002 beschlossenen Globalkürzungen für das Sonderbudget EDV von 300.000 € werden auf die in der Anlage 2 aufgeführten Haushaltsstellen umgelegt.

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung am 20.12.2002 beschlossenen Globalkürzungen für das Sonderbudget Personal von 590.000 € zuzüglich der Kürzung um 112.000 durch den Wegfall der Essenmarken sind durch Anpassung (fast) aller Haushaltsstellen im Sammelnachweis so umgelegt worden, dass das Volumen des Sammelnachweises Personal statt 37.536.713 € (Stand Entwurf 2003) jetzt 36.834.713 € beträgt.

 

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss ist davon anschließend Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 20. Dezember 2002 den Haushalt 2003 beschlossen. Im Verwaltungshaushalt wurde dabei auch eine Reihe von Globalkürzungen beschlossen, so dass im Prinzip alle Ansätze des Verwaltungshaushalts zunächst nur vorläufig sind, bis die Globalkürzungen haushaltsstellenscharf umgesetzt sind.

 

Das Dezernatsbudget des Dezernats I liegt – ohne die Sonderbudgets Personal und EDV –  im Entwurf des Haushalts 2003 bei rd. 8 Mio €. Diese sind nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung um 2,8 % bzw. um einen Betrag von 225.000 € zu kürzen. Wo diese Kürzung stattfindet, ist dem Dezernenten freigestellt.

 

Dabei sind allerdings einige Rahmenbedingungen zu beachten:

 

 

·         Bei Haushaltsstellen, bei denen die zu leistende Zahlung dem Grunde und der Höhe nach nicht veränderbar ist, kann nicht gekürzt werden (Beispiel: Beitrag an Hess. Städtetag; Beispiel:  Abschreibungen und Verzinsung)

 

·         Haushaltsstellen, die unmittelbar mit korrespondierenden Einnahmen verbunden sind, können nicht gekürzt werden, weil sonst auch die Einnahmen verändert werden müssten. Das würde aber das beschlossene Volumen des Haushalts verändern und ist durch Stadtverordnetenbeschluss nicht gedeckt.

 

·         Haushaltsstellen, die in der 2. Lesung bereits durch Einzelbeschlüsse fixiert worden sind, dürfen nicht mehr der Globalkürzung unterworfen werden (Beispiel: 0211/6552 „Neustrukturierung der Verwaltung“ oder 0250/5711 „Projekt Dorfläden“).

 

·         Beim Dezernat I dürfen die Einsparbeträge nicht aus den Querschnittsbereichen (die anderen Dezernate betreffend) genommen werden. Damit ist nicht gemeint, dass es in den Querschnittsämtern keine Kürzungen geben dürfte. Gemeint ist vielmehr, dass Haushaltsstellen, die im Dezernat I für andere Dezernate veranschlagt sind, nicht gekürzt werden dürfen.

 

·         Erhebliche Veränderungen bei Ausgaben der Hauptgruppe 7 (Zuweisungen und Zuschüsse) bedürfen der Zustimmung des jeweiligen Fachausschusses. Was erheblich ist, entscheidet der Dezernent.

 

 

Nach diesen Vorgaben sind in der Anlage 1 die Haushaltsstellen zusammengestellt, bei denen eine Umsetzung der Globalkürzung noch möglich ist; die zu kürzenden 225.000 € sind gleichmäßig darauf verteilt. Der Prozentsatz der Kürzung ist dabei allerdings durch die wesentlich schmalere Basis (nicht mehr 8 Mio € sondern nur noch 2,4 Mio €) bei 9,4 % und nicht bei 2,8 % angekommen.

 

Die Globalkürzung im Sonderbudget EDV (879.550 € im Entwurf 2003) um 300.000 € auf 579.550 € ist auf die in der Anlage 2 aufgeführten Haushaltsstellen umgelegt worden. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass 540.000 € schon durch vertragliche Verpflichtungen (Pflegeverträge Software, Entgelte und Umlage KIV) festliegen.

 


Die Kürzung bei den Personalkosten hat zur Folge, dass 13 bis 15 Stellen für die Dauer von 12 Monaten unbesetzt bleiben müssen. Es muss sich zeigen, was das für die Leistungserfüllung bedeutet.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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