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Ratsinformation
Personalvorlage Magistrat - VO/1102/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung einer Stellenbesetzungssperre (Feuerwehreinsatzdienst)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Personalvorlage Magistrat
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Frau Feußner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
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|
|
25.02.2003
|
Sachverhalt
Begründung:
Im Stellenplan 2003 wurde
eine zusätzliche Stelle für den Feuerwehreinsatzdienst zur Wahrnehmung von
Aufgaben im Bereich der Feuerwehrtechnischen Werkstätten eingerichtet, deren
Freigabe sich der Haupt- und Finanzausschuss vorbehalten hat. Die umgehende
Besetzung dieser Stelle ist aus folgenden Gründen notwendig:
01.
Lediglich
durch ein Schichtdienstmodell, das Ausnahmeregelungen für die tägliche
Höchstarbeitszeit der Mitarbeiter des Amtes 37 erfordert, kann derzeit die
mindestens erforderliche Funktionsstärke für den Feuerwehreinsatzdienst im
Umfang von 9 Funktionen eingehalten werden. Diese Ausnahmeregelungen zur
Überschreitung von täglichen Höchstarbeitszeiten können durch den Magistrat nur
aus einem wichtigen Grund vorübergehend genehmigt werden. Auch der Personalrat
hat deutlich gemacht, dass eine Zustimmung zur Überschreitung der täglichen
Höchstarbeitszeit nur noch befristet bis zum 30. Juni 2003 erfolgen kann. Der
Schichtdienst durch die hauptamtlichen Einsatzkräfte des Brandschutzamtes wird
nach dem derzeitigen Modell (Anlage 1) seit dem 1. Juli 2002 praktiziert.
02.
Trotz
dieses derzeit laufenden Schichtdienstmodells ist es aufgrund der vorhandenen
Anzahl der hauptamtlichen Feuerwehreinsatzkräfte nicht möglich, über den
gesamten Arbeitszeitrahmen von 06.00 bis 18.00 Uhr 9 Funktionen für den
Einsatzdienst zur Verfügung zu stellen. So mussten in der Zeit vom 01. Juli bis
31. Dezember 2002 die Feuerwehreinsätze in folgendem Umfang mit einer
personellen Minderbesatzung abgearbeitet werden, die eine Menschenrettung und
Brandbekämpfung bei einem „kritischen Wohnungsbrand“ nur unter Vernachlässigung
der Eigensicherung der Einsatzkräfte ermöglicht. Die anerkannten Qualitätskriterien
für die Feuerwehrarbeit erfordern für diese Einsatzsituation mindestens 10
Funktionen innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist. Mit der Vorhaltung von
lediglich 9 Einsatzkräften als Standard wird eine Unterschreitung bereits um 1
Funktionsstelle praktiziert. Eine Personalhinzuführung über die Freiwillige
Feuerwehr ist auf dieser Zeitschiene zwischen 6.00 und 18.00 Uhr nicht
gewährleistet.
Die Mindestbesatzung ist definiert mit einer Personalstärke
von 7 Einsatzkräften. In der Zeit vom 1. Juli 2002 bis zum 31. Dezember 2002
wurden durch die hauptamtlichen Feuerwehreinsatzkräfte insgesamt 140 Einsätze
der unterschiedlichsten Gefahrenlagen abgearbeitet. Dass heißt, die Situation
der fehlenden Eigensicherung sowie der Erfüllung des fachlich erforderlichen
Qualitätsstandards als anerkannte Regeln der Technik zur Aufgabenerledigung,
insbesondere bei der Menschenrettung, wurde in erheblichem Umfang durch eine
fehlende Personalvorhaltung nicht erfüllt. Dies ist weiterhin nicht tragbar, da
es neben der Schichtdienstproblematik gilt, die bewusste Gefährdung der
vorhandenen Feuerwehreinsatzkräfte in Kauf zu nehmen.
Arbeitstage mit Unterbesetzungen vom 1. Juli bis 31. Dezember 2002
Monat
|
Mindestbesatzung
(7 Funktionen) Frühschicht |
Mindestbesatzung
(7 Funktionen) Spätschicht
|
Mindestbesatzung
(7 Funktionen) gesamter Tag |
< Mindest- besatzung Tage |
07 (23 AT) |
|
6 Tage |
11 Tage |
2 Tage |
08 (22 AT) |
|
3 Tage |
17 Tage |
1 Tag |
09 (21 AT) |
3 Tage |
1 Tag |
15 Tage |
2 Tage |
10 (22 AT) |
1 Tag |
2 Tage |
14 Tage |
2 Tage |
11 (21 AT) |
3 Tage |
4 Tage |
9 Tage |
|
12 (18 AT) |
3 Tage |
3 Tage |
8 Tage |
|
Der derzeitige Schichtdienstplan basiert auf folgenden
Eckwerten:
- Arbeitszeitrahmen
Montag bis Freitag von 06.00 bis 18.00 Uhr
Arbeitszeiten 11 Stunden, 6 Stunden
Frühdienst und 6 Stunden Spätdienst, auf der Basis einer
Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden
innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen
- System
des Arbeitszeitwechsels
1. Woche 4
Arbeitstage mit 11 Arbeitsstunden, 5. Tag frei = 44 Arbeitsstunden
2. Woche 4
Arbeitstage mit 6 Stunden Spätdienst von
12.00
bis 18.00 Uhr und 1 Arbeitstag mit
11
Arbeitsstunden = 35
Arbeitsstunden
3. Woche 4
Arbeitstage mit 11 Arbeitsstunden, 5. Tag frei = 44 Arbeitsstunden
4. Woche 5
Arbeitstage mit 6 Stunden Frühdienst von
06.00 bis 12.00 Uhr = 30 Arbeitsstunden
Innerhalb eines Zeitraums von 4
Wochen entstehen somit 153 Arbeitsstunden. Abzudecken wäre auf der Grundlage
der 38,5 Wochenstunden eine Stundenzahl von 154 Arbeitsstunden innerhalb von 4
Arbeitswochen. Dieser Minusbetrag wird durch die Arbeiten der Mitarbeiter nach
18.00 Uhr im Rahmen der Durchführung von Atemschutzgewöhnungsübungen oder
Diensten in anderen Bereichen ausgeglichen, die bisher in der Regel als
Überstunden zusätzlich in nicht unerheblichem Umfang entstanden sind.
- Durch
die 3 Schichtarten (11 Stundendienst, Früh- und Spätdienst) werden
Personalengpässe reduziert. Bei der Einführung von 2 reinen
Schichtdienstgruppen mit einer feststehenden gleichen Arbeitszeit an allen
Arbeitstagen wäre es aufgrund fehlenden Personals nicht möglich,
Mindestbesatzungsstärken für den Einsatzdienst im Umfang von nur 7
Einsatzkräften vorzuhalten. Aus der o. a. Tabelle ist dies ersichtlich.
- Das
neue Schichtdienstmodell (siehe Anlage 2) basiert auf folgenden
Rahmenbedingungen:
-
5-Tage-Woche
-
38,5
Wochenstunden
-
2
Schichtgruppen à 10 Mitarbeitern
-
kein
arbeitszeitrechtlich nicht zulässiger 11 Stundenschichtdienst
-
Abdeckung
der Zeit von 06.00 bis 18.00 Uhr
- Einrichtung
von 2 Schichtarten:
-
Frühdienst
von 06.00 bis 14.15 Uhr (7,75 Stunden), 30 min. Mittagspause, von Montag bis
Freitag
-
Spätdienst
von 10.00 bis 18.00 Uhr (7,50 Stunden), 30 min. Pause, von Montag bis Freitag
- Auswirkungen
-
Einhaltung
der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften
-
je
Schichtgruppe maximal 3 abwesende Kollegen (Urlaub, Überstunden frei, Aus- und
Fortbildung, Erkrankung)
-
höheres
Maß an Vorhaltung der erforderlichen 9 Feuerwehreinsatzkräfte in der
Überlappungszeit
-
durch
die überlappende Arbeitszeit kann Personal auch für die Wahrnehmung von
Aufgaben im Rahmen eines Außendienstes eingesetzt werden (z. B. Außentermine
der Mitarbeiter des Vorbeugenden Brandschutzes, Schulungen im Bereich der
Brandschutzerziehung usw.), ohne dass dadurch der Feuerwehreinsatzdienst
beeinflusst wird
-
eine
geringere Belastung des Biorhythmuses der Mitarbeiter durch eine jeweils nahezu
gleiche Arbeitszeit von Montag bis Freitag bei einem wöchentlichen Wechsel
- Das
Schichtdienstmodell ist nur praktizierbar, indem 2 Wachgruppen mit jeweils
mindestens 10 Funktionsstellen zur Verfügung stehen, da ansonsten
außerhalb der Überlappungszeiten noch nicht einmal die Mindestbesatzung (1
: 6 = 7 Einsatzkräfte) bei einem durchschnittlich zu berücksichtigenden
Personalausfall durch die genannten Faktoren (Urlaub, Aus- und
Fortbildung, Erkrankung), die im Jahr mit 45 Arbeitstagen angesetzt werden
müssen, eingehalten werden kann.
- Eine
Personalaufstockung war weiterhin auch dringend notwendig, da aus dem Jahr
2002 bei den Mitarbeitern des Feuerwehreinsatzdienstes noch 11 bis 23
Urlaubstage als Übertrag für das Jahr 2003 vorhanden waren. Alle
Mitarbeiter verfügen zusätzlich über ein Überstundenkonto. Aufgrund der
begrenzten Personalsituation ist ein Abfeiern der Überstunden nur bedingt
möglich.
- Mit
der freizugebenden Stelle soll auch der Arbeitsaufwand in dem Bereich der
Werkstätten des Amtes 37 verbessert abgearbeitet werden können. Die
Einnahmesituation für die Leistungen der Feuerwehrtechnischen Werkstätten
konnte nicht auf dem bisherigen Stand gehalten werden. Die Einnahmen aus
dem Jahr 2001 beliefen sich auf 72.660,-- €. Im Jahr 2002 beliefen sie
sich auf 51.417,-- €.
Das Schichtdienstmodell ab dem 1. Juli 2002 wird ebenso wie
das vorgesehene Modell ab dem 1. Juli 2003 als Anlage beigefügt. Das neue
Modell wurde ausführlich mit den Mitarbeitern des Amtes 37 am 23. Januar 2003
besprochen und wird in der vorliegenden Form von allen Beschäftigten getragen.
Eine Umsetzung dieses Schichtdienstmodells ist nur unter
Bereitstellung von 2 zusätzlichen Stellen zu praktizieren. Die Besetzung der 2.
Stelle erfolgt gemäß Magistratsbeschluss zu Lasten der Stelle 375000. Dieser
derzeitige Stelleninhaber scheidet zum 1. Februar 2005 aus. Es wurde
vereinbart, dass zu diesem Zeitpunkt aufgrund der bereits jetzt vorzunehmenden
Stellenbesetzung keine Neubesetzung dieser Stelle mehr erfolgt.
Hiermit wird beantragt, die
Stellenbesetzungssperre für die im Stellenplan 2003 bewilligte Stelle mit sofortiger Wirkung
aufzuheben, damit umgehend das Stellenbesetzungsverfahren eingeleitet werden
kann und die Stelle unverzüglich besetzt wird, um die Brandbekämpfung und
Menschenrettung im Einsatzfall ohne Vernachlässigung der Eigensicherung der
Einsatzkräfte sicherstellen zu können.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
4,8 MB
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