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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Personalvorlage Magistrat - VO/1102/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

Die Stellenbesetzungssperre für die im Stellenplan 2003 zusätzlich eingerichtete Stelle im Bereich des Feuerwehreinsatzdienstes wird ab sofort aufgehoben. Die Stelle wird intern ausgeschrieben.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im Stellenplan 2003 wurde eine zusätzliche Stelle für den Feuerwehreinsatzdienst zur Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Feuerwehrtechnischen Werkstätten eingerichtet, deren Freigabe sich der Haupt- und Finanzausschuss vorbehalten hat. Die umgehende Besetzung dieser Stelle ist aus folgenden Gründen notwendig:

 

01.  Lediglich durch ein Schichtdienstmodell, das Ausnahmeregelungen für die tägliche Höchstarbeitszeit der Mitarbeiter des Amtes 37 erfordert, kann derzeit die mindestens erforderliche Funktionsstärke für den Feuerwehreinsatzdienst im Umfang von 9 Funktionen eingehalten werden. Diese Ausnahmeregelungen zur Überschreitung von täglichen Höchstarbeitszeiten können durch den Magistrat nur aus einem wichtigen Grund vorübergehend genehmigt werden. Auch der Personalrat hat deutlich gemacht, dass eine Zustimmung zur Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit nur noch befristet bis zum 30. Juni 2003 erfolgen kann. Der Schichtdienst durch die hauptamtlichen Einsatzkräfte des Brandschutzamtes wird nach dem derzeitigen Modell (Anlage 1) seit dem 1. Juli 2002 praktiziert.

 

02.  Trotz dieses derzeit laufenden Schichtdienstmodells ist es aufgrund der vorhandenen Anzahl der hauptamtlichen Feuerwehreinsatzkräfte nicht möglich, über den gesamten Arbeitszeitrahmen von 06.00 bis 18.00 Uhr 9 Funktionen für den Einsatzdienst zur Verfügung zu stellen. So mussten in der Zeit vom 01. Juli bis 31. Dezember 2002 die Feuerwehreinsätze in folgendem Umfang mit einer personellen Minderbesatzung abgearbeitet werden, die eine Menschenrettung und Brandbekämpfung bei einem „kritischen Wohnungsbrand“ nur unter Vernachlässigung der Eigensicherung der Einsatzkräfte ermöglicht. Die anerkannten Qualitätskriterien für die Feuerwehrarbeit erfordern für diese Einsatzsituation mindestens 10 Funktionen innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist. Mit der Vorhaltung von lediglich 9 Einsatzkräften als Standard wird eine Unterschreitung bereits um 1 Funktionsstelle praktiziert. Eine Personalhinzuführung über die Freiwillige Feuerwehr ist auf dieser Zeitschiene zwischen 6.00 und 18.00 Uhr nicht gewährleistet.

 

Die Mindestbesatzung ist definiert mit einer Personalstärke von 7 Einsatzkräften. In der Zeit vom 1. Juli 2002 bis zum 31. Dezember 2002 wurden durch die hauptamtlichen Feuerwehreinsatzkräfte insgesamt 140 Einsätze der unterschiedlichsten Gefahrenlagen abgearbeitet. Dass heißt, die Situation der fehlenden Eigensicherung sowie der Erfüllung des fachlich erforderlichen Qualitätsstandards als anerkannte Regeln der Technik zur Aufgabenerledigung, insbesondere bei der Menschenrettung, wurde in erheblichem Umfang durch eine fehlende Personalvorhaltung nicht erfüllt. Dies ist weiterhin nicht tragbar, da es neben der Schichtdienstproblematik gilt, die bewusste Gefährdung der vorhandenen Feuerwehreinsatzkräfte in Kauf zu nehmen.

 

Arbeitstage mit Unterbesetzungen vom 1. Juli bis 31. Dezember 2002

 

Monat

 

Mindestbesatzung

(7 Funktionen)

Frühschicht

Mindestbesatzung

(7 Funktionen)

Spätschicht

Mindestbesatzung

(7 Funktionen)

gesamter Tag

< Mindest-

besatzung Tage

07

(23 AT)

 

6 Tage

11 Tage

2 Tage

08

(22 AT)

 

3 Tage

17 Tage

1 Tag

09

(21 AT)

3 Tage

1 Tag

15 Tage

2 Tage

10

(22 AT)

1 Tag

2 Tage

14 Tage

2 Tage

11

(21 AT)

3 Tage

4 Tage

9 Tage

 

12

(18 AT)

3 Tage

3 Tage

8 Tage

 

 

Der derzeitige Schichtdienstplan basiert auf folgenden Eckwerten:

 

  • Arbeitszeitrahmen Montag bis Freitag von 06.00 bis 18.00 Uhr

 

Arbeitszeiten 11 Stunden, 6 Stunden Frühdienst und 6 Stunden Spätdienst, auf der Basis   einer  Wochenarbeitszeit  von  38,5  Stunden  innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen

 

  • System des Arbeitszeitwechsels

1. Woche            4 Arbeitstage mit 11 Arbeitsstunden, 5. Tag frei = 44 Arbeitsstunden

 

2. Woche            4 Arbeitstage mit 6 Stunden Spätdienst von

                        12.00 bis 18.00 Uhr und 1 Arbeitstag mit

                        11 Arbeitsstunden                                                    = 35 Arbeitsstunden

 

3. Woche            4 Arbeitstage mit 11 Arbeitsstunden, 5. Tag frei = 44 Arbeitsstunden

 

4. Woche            5 Arbeitstage mit 6 Stunden Frühdienst von

                        06.00 bis 12.00 Uhr                                                = 30 Arbeitsstunden

 

Innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen entstehen somit 153 Arbeitsstunden. Abzudecken wäre auf der Grundlage der 38,5 Wochenstunden eine Stundenzahl von 154 Arbeitsstunden innerhalb von 4 Arbeitswochen. Dieser Minusbetrag wird durch die Arbeiten der Mitarbeiter nach 18.00 Uhr im Rahmen der Durchführung von Atemschutzgewöhnungsübungen oder Diensten in anderen Bereichen ausgeglichen, die bisher in der Regel als Überstunden zusätzlich in nicht unerheblichem Umfang entstanden sind.

 

  • Durch die 3 Schichtarten (11 Stundendienst, Früh- und Spätdienst) werden Personalengpässe reduziert. Bei der Einführung von 2 reinen Schichtdienstgruppen mit einer feststehenden gleichen Arbeitszeit an allen Arbeitstagen wäre es aufgrund fehlenden Personals nicht möglich, Mindestbesatzungsstärken für den Einsatzdienst im Umfang von nur 7 Einsatzkräften vorzuhalten. Aus der o. a. Tabelle ist dies ersichtlich.

 

  • Das neue Schichtdienstmodell (siehe Anlage 2) basiert auf folgenden Rahmenbedingungen:

 

-         5-Tage-Woche

-         38,5 Wochenstunden

-         2 Schichtgruppen à 10 Mitarbeitern

-         kein arbeitszeitrechtlich nicht zulässiger 11 Stundenschichtdienst

-         Abdeckung der Zeit von 06.00 bis 18.00 Uhr

 

  • Einrichtung von 2 Schichtarten:

 

-         Frühdienst von 06.00 bis 14.15 Uhr (7,75 Stunden), 30 min. Mittagspause, von Montag bis Freitag

-         Spätdienst von 10.00 bis 18.00 Uhr (7,50 Stunden), 30 min. Pause, von Montag bis Freitag

 

  • Auswirkungen

 

-         Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften

-         je Schichtgruppe maximal 3 abwesende Kollegen (Urlaub, Überstunden frei, Aus- und Fortbildung, Erkrankung)

-         höheres Maß an Vorhaltung der erforderlichen 9 Feuerwehreinsatzkräfte in der Überlappungszeit

-         durch die überlappende Arbeitszeit kann Personal auch für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen eines Außendienstes eingesetzt werden (z. B. Außentermine der Mitarbeiter des Vorbeugenden Brandschutzes, Schulungen im Bereich der Brandschutzerziehung usw.), ohne dass dadurch der Feuerwehreinsatzdienst beeinflusst wird

-         eine geringere Belastung des Biorhythmuses der Mitarbeiter durch eine jeweils nahezu gleiche Arbeitszeit von Montag bis Freitag bei einem wöchentlichen Wechsel

 

  • Das Schichtdienstmodell ist nur praktizierbar, indem 2 Wachgruppen mit jeweils mindestens 10 Funktionsstellen zur Verfügung stehen, da ansonsten außerhalb der Überlappungszeiten noch nicht einmal die Mindestbesatzung (1 : 6 = 7 Einsatzkräfte) bei einem durchschnittlich zu berücksichtigenden Personalausfall durch die genannten Faktoren (Urlaub, Aus- und Fortbildung, Erkrankung), die im Jahr mit 45 Arbeitstagen angesetzt werden müssen, eingehalten werden kann.

 

  • Eine Personalaufstockung war weiterhin auch dringend notwendig, da aus dem Jahr 2002 bei den Mitarbeitern des Feuerwehreinsatzdienstes noch 11 bis 23 Urlaubstage als Übertrag für das Jahr 2003 vorhanden waren. Alle Mitarbeiter verfügen zusätzlich über ein Überstundenkonto. Aufgrund der begrenzten Personalsituation ist ein Abfeiern der Überstunden nur bedingt möglich.

 

 

 

  • Mit der freizugebenden Stelle soll auch der Arbeitsaufwand in dem Bereich der Werkstätten des Amtes 37 verbessert abgearbeitet werden können. Die Einnahmesituation für die Leistungen der Feuerwehrtechnischen Werkstätten konnte nicht auf dem bisherigen Stand gehalten werden. Die Einnahmen aus dem Jahr 2001 beliefen sich auf 72.660,-- €. Im Jahr 2002 beliefen sie sich auf 51.417,-- €.

 

Das Schichtdienstmodell ab dem 1. Juli 2002 wird ebenso wie das vorgesehene Modell ab dem 1. Juli 2003 als Anlage beigefügt. Das neue Modell wurde ausführlich mit den Mitarbeitern des Amtes 37 am 23. Januar 2003 besprochen und wird in der vorliegenden Form von allen Beschäftigten getragen.

Eine Umsetzung dieses Schichtdienstmodells ist nur unter Bereitstellung von 2 zusätzlichen Stellen zu praktizieren. Die Besetzung der 2. Stelle erfolgt gemäß Magistratsbeschluss zu Lasten der Stelle 375000. Dieser derzeitige Stelleninhaber scheidet zum 1. Februar 2005 aus. Es wurde vereinbart, dass zu diesem Zeitpunkt aufgrund der bereits jetzt vorzunehmenden Stellenbesetzung keine Neubesetzung dieser Stelle mehr erfolgt.

 

 

Hiermit wird beantragt, die Stellenbesetzungssperre für die im Stellenplan 2003 bewilligte  Stelle mit sofortiger Wirkung aufzuheben, damit umgehend das Stellenbesetzungsverfahren eingeleitet werden kann und die Stelle unverzüglich besetzt wird, um die Brandbekämpfung und Menschenrettung im Einsatzfall ohne Vernachlässigung der Eigensicherung der Einsatzkräfte sicherstellen zu können.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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