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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1078/2003(2)
Grunddaten
- Betreff:
-
Umstrukturierung des Sozialunternehmens Stiftung St. Jakob
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- Sozialamt
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beteiligt:
- Stiftung St. Jakob
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.02.2003
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.02.2003
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●
Erledigt
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|
Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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19.02.2003
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die
Stiftung St. Jakob wird beauftragt, unter Beteiligung der Personalvertretung
einen Projektplan zur Umsetzung des Konzeptes zur Neustrukturierung der
Stiftung St. Jakob und ihrer Zweckverwirklichungsbetriebe zu erarbeiten und der
Stadtverordneten-versammlung bis zum Juni 2003 zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Die
Stiftung St. Jakob wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen zu erreichen,
dass für das Wirtschaftsjahr 2003 ein ausgeglichenes Betriebsergebnis erreicht
werden kann.
3. Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung St. Jakob den
Abschluss eines zeitlich befristeten Sanierungstarifvertrages anstrebt.
Langfristig ist ein Haustarifvertrag anzustreben.
4. Der
Vorsitzende der Stiftung St. Jakob soll den Haupt- und Finanzausschuss
regelmäßig über den Stand der Sanierungsmaßnahmen unterrichten.
Sachverhalt
Begründung:
A) Ausgangsüberlegungen
zur Umstrukturierung des Sozialunternehmens
Stiftung St. Jakob
1. Mit
Einführung der Pflegeversicherung (SGB XI) ist ein vom Gesetzgeber gewollter
Markt für pflegerische und soziale Dienstleistungen entstanden. Soziale
Einrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Leistungen unter
Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zu erbringen und die Qualität der
Leistungen zu sichern. Auch auf den Einrichtungen der Stiftung St. Jakob lastet
ein enormer Kosten- und Leistungsdruck, der sich durch den Wettbewerb mit
anderen, auch privaten, Anbietern
noch verschärft hat.
2. Bei
der Stiftung ist der Vorstand das einzige Organ. Bereits im WEDIT-Gutachten
(Abschlussbericht Neuausrichtung der städtischen Betriebe der Universitätsstadt
Marburg, 2000, S. 156) wurde bemerkt, dass die Zuständigkeit und
Kompetenzabgrenzung zwischen Vorstand, Vorsitzendem und Stiftungsleitung nicht
klar ist. Ein Sozialunternehmen benötigt klare Entscheidungsstrukturen, welche
die GmbH optimal ermöglichen würde, da eine klare und saubere Trennung zwischen
Träger und Betriebsführung vorgenommen werden kann. Darüber hinaus stellt die
GmbH Normen auf für Kapitalaufbringung und -erhaltung - auch der gemeinnützige
Bereich benötigt für seine sozialen Aufgaben Kapital - , so dass
wirtschaftliche Entwicklungen früher sichtbar werden als bei den übrigen
Rechtsformen. Gerade wegen dieser klaren Strukturen kann es gelingen,
Altenhilfeeinrichtungen als Unternehmen zu führen und sie weiter in ihrer
Qualität zu verbessern.
3. Die
Vorstandsmitglieder der Stiftung haften unter bestimmten Voraussetzungen als
Organmitglieder als Gesamtschuldner für Verbindlichkeiten der Stiftung. Auch
lastet auf der Stadt Marburg ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko für die
Stiftung St. Jakob. Es erscheint sinnvoll, das Sozialunternehmen rechtlich so
zu organisieren, dass nur das betriebsnotwendige Vermögen des
Sozialunternehmens zur Haftung herangezogen werden kann.
4. Es
erscheint sinnvoll, alle städtischen Unternehmen in einheitlicher Rechtsform zu
betreiben.
5. Die
Stiftung St. Jakob möchte ihre Dienstleistungen auch im Vorfeld von
Pflegebedürftigkeit erweitern, um u.a. Kunden für ihre pflegerischen und
sozialen Angebote zu gewinnen und eine wirtschaftlich notwendige hohe
Auslastung zu sichern. Angedacht sind vor allem hauswirtschaftliche
Dienstleistungen in der eigenen Häuslichkeit sowie offene Angebote in den
Altenhilfezentren.
6. Es
wird für notwendig und sozialpolitisch sinnvoll erachtet, dass ein
wirtschaftlich leistungsstarkes kommunales Sozialunternehmen der Altenhilfe die
erforderlichen Dienstleistungsangebote für ältere Menschen und ihre Angehörigen
in unserer Stadt sichert und zukunftsfähig weiterentwickelt.
7. Eine
Erweiterung von sozialen Dienstleistungen schafft und sichert Arbeitsplätze in
unserer Stadt.
B) Konzept der
Unternehmensumstrukturierung
Ziele
der Umstrukturierung:
·
Begrenzung
des Haftungsrisikos
·
Sicherung
der Leistungsfähigkeit des Unternehmens, auch als Voraussetzung zur Beschaffung
von Fremdkapital
·
Erhöhung
der Marktfähigkeit und Verbesserung der Wettbewerbsposition
·
Verstärkung
der Innovationsfähigkeit
·
Klare
Abgrenzung von Geschäftsführung, Aufsichtsgremium und Gesellschafterin
·
Professionalisierung
der Geschäftsführung
·
Kosteneinsparungen
·
Synergieeffekte
auf der Leistungs- und Ertragsseite
·
Erweiterung
von Dienstleistungen
·
Für
Kunden attraktives Kosten-/Leistungsverhältnis
Maßnahmenplanung:
Die
bisherigen Zweckverwirklichungsbetriebe der Stiftung St. Jakob gehen in eine
gemeinnützige GmbH bzw. deren Tochtergesellschaft Dienstleistungs-GmbH über.
Die Stiftung
St. Jakob bleibt eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die um Zustiftungen
und Spenden wirbt, um die gemeinnützige Tätigkeit der gGmbH finanziell
unterstützen zu können. Sie könnte in eine Bürgerstiftung
(Gemeinschaftsstiftung) integriert werden.
Die
Gewinne, die in der Dienstleistungs-GmbH erwirtschaftet und ausgeschüttet
werden können, werden ebenso für die gemeinnützige Tätigkeit der gGmbH in Form
von Spenden etc. zur Verfügung gestellt.
Gemeinnützige
GmbH (gGmbH):
Gesellschafterin:
Stadt Marburg, 100 %
Zweck:
Betreiben von pflegerischen und sozialen Dienstleistungen
Mögliche
Geschäftsfelder:
·
Service-Wohnen
ohne Umzug in der eigenen Häuslichkeit
·
Service-Wohnen
in Seniorenwohnungen/-wohnanlagen
·
Ambulante
Dienste: Hauswirtschaft, Menüservice, Pflege (einschließlich
gerontopsychiatrischer Pflege), soziale Begleitung, niedrigschwellige Betreuungsangebote
für Demente
·
Teilstationäre
Pflege: Tagespflege, Nachtpflege
·
Kurzzeitpflege
(auch speziell für demente Menschen)
·
Stationäre
Pflege
·
Praxis
für Physiotherapie und Ergotherapie
·
Begegnungszentren
·
(Pflege-)Personalpool
für das Gesamtunternehmen
·
Dienstleistungen
für die Dienstleistungs-GmbH: Verwaltungsdienst, Qualitätsmanagement,
Hygienemanagement, Arbeitssicherheitsmanagement etc.
Dienstleistungs-GmbH - Tochtergesellschaft der gGmbH:
Gesellschafterin:
gGmbH, 100 %
Zweck:
(Hauswirtschaftliches) Catering
Mögliche
Geschäftsfelder:
·
Catering
der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen für die gGmbH, einschließlich
Küchenbetrieb
·
Betreiben
des Restaurant/Café im Altenhilfezentrum Auf der Weide, um eine Wirtschaftlichkeit
zu erreichen
·
Hauswirtschaftliche
Dienstleistungen für private Haushalte
Organisation:
Geschäftsführung:
Beide
Gesellschaften haben die gleiche Geschäftsführung in Personalunion.
Aufsichtsgremium:
Es wird
ein Aufsichtsrat gebildet, der in Personalunion Organ beider Gesellschaften
ist.
Betriebsrat:
Ein
gemeinsamer Beriebsrat kann für beide Gesellschaften gewählt werden.
Gründstücke
und Immobilien:
Die
bisherigen Grundstücke und Immobilien bleiben bei der Stiftung St. Jakob, die
diese an die gGmbH verpachtet. Eine Übertragung der Gründstücke und Immobilien
an die gGmbH würde Grunderwerbssteuer verursachen. Die Pachtpreise dürfen als
kalkulatorischer Bestandteil der Heimentgelte und anderer
Dienstleistungsvergütungen nicht höher liegen als die jetzigen kalkulatorischen
Investitionsaufwendungen, um die investiven Fördergelder von Land und Bund
nicht zu verlieren.
Investoren
für Immobilien:
Wohnungsbaugesellschaften
und andere juristische Personen sollen als Investoren für Immobilien der
Sozialwirtschaft gewonnen werden: Seniorenwohnungen, Hausgemein-schaften für
demente Menschen, zukunftsweisende stationäre Pflegeeinrichtungen,
Wohnraumanpassung in der eigenen Häuslichkeit, innovative Wohn- und
Pflegeprojekte.
Zur
Konzeptionierung kleinräumiger stadtteilbezogener Wohn- und Betreuungsformen
sollen große Wohnungen oder Wohnkomplexe angemietet werden.
Arbeitsrechtliche
Aspekte:
Eine
Umstrukturierung in GmbH´s würde einen Betriebsübergang nach § 613a BGB
beinhalten. D.h. die jeweilige GmbH würde als neue Arbeitgeberin in die Rechte
und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden
Arbeitsverhältnissen eintreten.
Für die
gGmbH würde dies bedeuten, dass weiterhin der BAT in seiner jeweiligen Fassung
gilt, da auch bei der überwiegenden Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bis 2001 der BAT mit der Jeweiligkeits-Klausel in die Arbeitsverträge
einbezogen wurde. In neueren Arbeitsverträgen ist eine Öffnungsklausel für
neue, jeweils für den Betrieb geltende Tarifverträge vereinbart.
Da die
Tarifstruktur und die Höhe der Vergütungen gemäß BAT kommunal nicht
refinanzierbar sind, wäre es zur Abwendung einer Insolvenz erforderlich, einen
(befristeten) Sanierungstarifvertrag bzw. einen Haustarifvertrag mit der
Gewerkschaft verdi. zu verhandeln und abzuschließen.
Eine
zukunftsfähige Tarifstruktur sollte Qualifikation, Betriebszugehörigkeit,
Leistung und fachliche sowie Leitungs-Verantwortung entsprechend honorieren.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen für das Unternehmen gewonnen und
motiviert werden können. Unternehmenssteuerung benötigt kalkulierbare
Personalkosten.
Für die
Dienstleistungs-GmbH ist der Tarif für das Hotel- und Gaststättengewerbe als
allgemeinverbindlicher Tarifvertrag maßgeblich (§ 3 des Tarifvertrages).
Generelles
Ziel muß sein, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die betrieblichen und
tariflichen Änderungen zu gewinnen und offensiv Transparenz für die betriebswirtschaftlichen
Belange zu schaffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an der
Entwicklung der betrieblichen und tariflichen Veränderungen aktiv zu
beteiligen. Es geht um die Zukunft und die Erhaltung der Zweckbetriebe und der
Arbeitsplätze. Es geht jedoch letztendlich um die zukunftsfähige Sicherung und
Entwicklung der Dienstleistungen der Altenhilfe als Daseins-vorsorge für die
älteren Menschen in der Stadt Marburg.
Prüfung
anderer Gesellschaftsformen als Rechtsform für die Betriebsführung:
Gemeinnützige
Aktiengesellschaft oder eine Personengesellschaft in Form einer GmbH und Co KG
Beide
Gesellschaftsformen würden keine Vorteile für die Betriebsführung der
Zweckbetriebe der Stiftung St. Jakob bringen. Personengesellschaften können
überdies nicht gemeinnützig geführt werden.
C) Meinungsbildung im
Stiftungsvorstand
Der
Vorstand der Stiftung St. Jakob hat sich in seiner Sitzung am 12.02.2003 in
Anwesenheit der Mitglieder des Personalrates ausführlich mit dieser Vorlage
beschäftigt. Der Stiftungsvorstand hat den Punkten zu 1. und 4. jeweils
einstimmig und den Punkten zu 2. und 3. bei zwei Enthaltungen zugestimmt.
Dr. Franz
Kahle
Stadtrat
und Stiftungsvorsitzender
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
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- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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