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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0189/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

1.         die Erweiterung der zweijährigen Fachoberschule um die Organisationsform A an der Käthe-Kollwitz-Schule zum Schuljahr 2001/2002 zu beschließen und gleichzeitig
2.  den Schulentwicklungsplan für die Berufllichen Schulen, Teilplan E, unter Ziff. III – Schulorganisation – entsprechend fortzuschreiben sowie
3.      die Verlagerung der Fachrichtung (ehemals Schwerpunktbildung) Gesundheit“ von den Kaufmännischen Schulen an die Käthe-Kollwitz-Schule zum Schuljahr 2000/2001 nachträglich zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung:

Zum Verfahren:
zu Ziff. 1:

Mit Beschluss Nr. 1705 vom 11.09.2000 hat der Magistrat bereits zustimmend Kenntnis genommen von der vorgesehenen Erweiterung nach obiger Ziff. 1 und der erfolgten Verlagerung nach Ziff. 3. Auch die Schulkommission wurde über diese Angebotserweiterungen in der Sitzung vom 07.11.2000 in Kenntnis gesetzt. Städtisches und staatliches Schulamt sind bisher davon ausgegangen, dass beide Maßnahmen keine Schulorganisationsänderung im Sinne des § 146 Hessischen Schulgesetzes darstellen und deshalb weder eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung noch einer Zustimmung des Kultusministeriums bedürfen. Dies wäre dann zutreffend gewesen, wenn bei Errichtung der zweijährigen Fachoberschule Sozialwesen an der KKS zum Schuljahr 1977/78 bereits vorsorglich eine Organisationsform A (Jahrgangsstufen 11 und 12) und nicht nur die für das übliche Schulangebot erforderliche Organisationsform B (Jahrgangsstufe 12) gebildet worden wäre. In solchen Fällen können die Schulen ihre Schwerpunktbildungen intern regeln. Die Kenntnisnahmen des Schulträgers sind ausreichend, die Schulaufsicht hatte zugestimmt und kontrolliert die Schulangebote ohnehin über die Lehrerzuweisung.
Erst nach Prüfung der Altakten hat sich jetzt herausgestellt, dass sich der Stadtverordnetenbeschluss vom 26.05.1977 und der entsprechende Erlass des Kultusministerium vom 01.06.1977 nur auf die Errichtung der Fachoberschule mit der Organisationsform B bezogen.
Um das Schulangebot an der Käthe-Kollwitz-Schule tatsächlich durchführen zu können, ist nun dringend eine Organisationserweiterung im Sinne des Beschlusstenors zu Ziff. 1 erforderlich.


zu Ziff. 2:

Zugleich ist dann gem. § 145 Hessisches Schulgesetz die Fortschreibung des zugrundeliegenden Schulentwicklungsplanes – Teilplan E für die beruflichen Schulen - mit dieser Organisationsmaßnahme nötig.


zu Ziff.3:

Vom Schuljahr 1996/ 1997 bis zum Schuljahr 1999/2000 führten die Kaufmännischen Schulen mit Zustimmung des Magistrats und Kenntnisnahme der damals zuständigen Schulaufsichtsbehörde des Regierungspräsidiums Gießen an ihrer Fachoberschule in der Organisationsform B den Schwerpunkt Gesundheit“. Die Verlagerung an die Käthe-Kollwitz-Schule zum Schuljahr 2000/2001 war in der auch dort vorhandenen Organisationsform B durch schulinterne Entscheidung möglich. Die zustimmenden Kenntnisnahmen von Magistrat, Schulkommission und Schulaufsicht des Staatlichen Schulamtes lagen vor.


Den vorgenannten Maßnahmen nach Ziff. 1 – 3 haben Schulkonferenz und Gesamtkonferenz der Käthe-Kollwitz-Schule zugestimmt.

Die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung wird dem Hessischen Kultusministerium über das Staatliche Schulamt mit der Bitte um Zustimmung zur Organisationsmaßnahme und zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans vorgelegt.



Zum Schulangebot:
zu Ziff. 1

Die Organisationsform A, Fachrichtung Gesundheit, der zweijährigen Fachoberschule ist ein zweijähriges Schulangebot der Jahrgangsstufen 11 und 12 für Schüler/innen mit mittlerem Abschluss, die eine medizinische Berufsausbildung anstreben, vor allem aber für Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Berufsfachschule der Fachrichtung medizinisch-technische und krankenpflegerische Berufe zur Weiterqualifikation und Erlangung eines höherwertigen Schulabschlusses. Gerade in den Dienstleistungsbereichen Pflege und Gesundheit ist zunehmend – insbesondere bei jungen Frauen - wachsendes Interesse an berufsbezogener Qualifizierung zu erkennen.
Bisher existierte dieses Schulangebot nur an der Willy-Brandt-Schule in Gießen, die eine Vielzahl von Marburger Schüler/innen führte und aus Kapazitätsgründen um ein eigenständiges Angebot in Marburg ersuchte. Die Anmeldezahlen zum Schuljahr 2001/2002 bestätigen diesen Bedarf: Die Käthe-Kollwitz-Schule hätte aufgrund der Nachfrage aus der Stadt Marburg und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf sogar 2 Klassen eröffnen können. Tatsächlich wird es aber nur zu einer größeren Klassenbildung in der Organisationsform A kommen.
Ein geringfügiger Mehrbedarf an Räumen und Sachausgaben wird durch vorhandene Kapazitäten der Schule gedeckt.
zu Ziff. 3:

Die Verlagerung des Schwerpunktes Gesundheit“ (nach der neuesten Verordnung vom 02.05.2001 handelt es sich jetzt um eine Fachrichtung Gesundheit“) in der Organisationsform B (Jahrgangsstufe 12) von den Kaufmännischen Schulen an die Käthe-Kollwitz-Schule wurde zum Schuljahr 2000/2001 vor allem aus Kapazitätsgründen vorgenommen. Beide Schulen erfüllten die Voraussetzungen für dieses Angebot. Die Kaufmännischen Schulen hatten insgesamt steigende Schülerzahlen in der Fachoberschule, Form B, und konnten durch die Verlagerung den bestehenden Mehrbedarf an Plätzen für die Bereiche Wirtschaft und Verwaltung abdecken. Gleichzeitig konnte die Käthe-Kollwitz-Schule ihre bestehenden sehr kleinen Lerngruppen der Fachoberschule, Form B, durch die zusätzlichen Schülerzahlen stabilisieren.
Diese Maßnahme wurde bereits umgesetzt. Eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung war nicht erforderlich. Im Zuge der Entscheidungen nach Ziff. 1 und 2 soll hier auch nur eine nachträgliche zustimmende Kenntnisnahme erfolgen.

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