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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1205/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Heinrich Löwer (Nr.6 03/03)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Antragsteller*in:
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
28.03.2003
|
Sachverhalt
Oberbürgermeister
Möller antwortet.
Der
Magistrat der Stadt Marburg hat sich, nachdem der 1. Antrag am 22. November
1992 durch die SPD-Fraktion an die Stadtverordnetenversammlung gestellt wurde,
bis heute intensiv bemüht, den Antrag auf den Weg zu bringen. Hierzu wird u. a.
auf den Beitrag im „Studier mal Marburg“ vom Dezember 2000 hingewiesen. Da
dieses Projekt nur in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege
Hessen (LfDH) und finanzieller Unterstützung von dort möglich ist, war es
erforderlich, die Erarbeitung der Grundlagen für die Antragstellung gemeinsam
vorzunehmen (Grundlagenermittlung, Entwurf Gutachten, Fotodokumentation etc.,
Kostenteilung). Seitens des Magistrates der Stadt Marburg sind alle erforderlichen
Arbeiten, die notwendig waren um die Grundlagen für die Antragstellung zu
erstellen (siehe vorausgehenden Klammersatz), erfüllt worden. Das LfDH hat aber
bisher seinen Anteil noch nicht erfüllt, insbesondere wollte das LfDH den
Entwurf des Gutachten wissenschaftlich prüfen und ggf. überarbeiten bzw.
ergänzen und den noch erforderlichen finanziellen Beitrag leisten. Nach dem
Kenntnisstand des Magistrates der Stadt Marburg, UDSchB, bestehen jedoch
innerhalb des LfDH Differenzen über die Antragstellung und die Chance, dass
Marburg in die Welterbe-Liste der UNESCO aufgenommen wird. Vom LfDH war bisher
keine verbindliche Aussage zu erhalten, wann die Fertigstellung des Gutachtens
erfolgt und die Finanzierung der noch ausstehenden Arbeiten bzw. die
Rückzahlung von Mitteln an den Magistrat, für die dieser bereits in Vorlage getreten
ist, geregelt werden soll. Der Magistrat der Stadt Marburg hält hierzu
weiterhin den Kontakt mit dem LfDH.
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