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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1211/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ist der Magistrat bereit zu erwägen in sein Sicherheitskonzept für einen Rosenmontagsumzug 2004 die bei anderen Umzügen selbstverständliche Auflage an die Veranstalter einzubeziehen, dass motorisierte Fahrzeuge, insbesondere Traktoren und Lkw´s zu beiden Seiten begleitet werden müssten, um so die erhebliche Gefahr für kamellenauflesende Kinder zu mindern zwischen die Räder zu geraten – zumal ja beim Marburger Umzug auch auf Absperrgitter verzichtet wird?

 

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Sachverhalt

Es antwortet Oberbürgermeister Möller.

 

In der dem Veranstalter erteilten Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO ist u. a. die Auflage verfügt, dass der Umzug durch eine ausreichende Zahl von Ordnern zu begleiten ist. Wie in jedem Jahr wurde auch bei der diesjährigen Abschlussbesprechung der Veranstalter nochmals ausdrücklich auf die Einhaltung dieser Auflage hingewiesen. Dei Verantwortlichen für die Durchführung des Rosenmontagsumzuges hatten die Begleitung des Zuges durch entsprechendes Ordnungspersonal zugesagt.

 

Im kommenden Jahr wird unmittelbar vor Beginn des Umzuges eine diesbezügliche Überprüfung durch die Genehmigungsbehörde erfolgen.

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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