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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1224/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Werden bei der Vergabe von Dienstleistungen im Bereich Beschallung und Beleuchtung alle in Marburg angesiedelten Betriebe zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert?

 

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Sachverhalt

Es antwortet Bürgermeister Vaupel.

 

 

Die Richtlinien zur Vergabe von Leistungen in der Allgemeinen Geschäftsanweisung der Universitätsstadt Marburg (AGA) schreiben bei einem Wert unter 5.000 € keine „Öffentliche oder Beschränkte Ausschreibung“ vor, sondern erlauben eine „Freihändige Vergabe“. Die bestellten Leistungen des Kulturamtes im Bereich Licht- und Tontechniken beschränken sich in der Regel auf die Tonverstärkung einer 2 - 4-köpfigen Musikgruppe in Rahmenprogrammen - etwa bei Verleihungen des Kamera- oder Literaturpreises. Dabei handelt es sich um Beträge unter 500 €. Die „Freihändige Vergabe“ dieser Aufträge an zwei bestimmte Marburger Unternehmen erfolgte aufgrund positiver Kooperationserfahrungen.

Das Kulturamt hat die Kleine Anfrage zum Anlass genommen, ein weiteres Marburger Unternehmen aufzufordern, Kostenvoranschläge für die angegebenen Standardbedarfe zu erstellen, um dieses Unternehmen gegebenenfalls auch berücksichtigen zu können.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Bürgermeister

 

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