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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1226/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Hannelore Gottschlich (Nr.27 03/03)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Antragsteller*in:
- Christlich Demokratische Union
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
28.03.2003
|
Sachverhalt
Es
antwortet Bürgermeister Vaupel.
Die
alleinige Benutzung der freien Schwimmzeiten im Europabad durch Kinder kann
nicht befürwortet werden, da Kinder rein rechtlich nicht in der Lage sind, das
Bad allein verantwortlich zu besuchen. Zusammen mit den Eltern können diese
selbstverständlich das Bad benutzen.
Dagegen
haben Jugendliche ab 16 Jahre, nach Abgabe einer entsprechenden Erklärung durch
die Erziehungsberechtigten für das Kind und unter Vorlage der
Berechtigungskarte und eines gültigen Ausweises, Zutritt zum Bad.
Egon
Vaupel
Bürgermeister
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- NA
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