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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1226/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Können Kinder und Jugendliche nach den neuen Regelungen (Abschluss einer Haftpflichtversicherung, Erklärung der Geschäftsfähigkeit) überhaupt noch im Europabad in den freien Schwimmzeiten baden?

 

 

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Sachverhalt

Es antwortet Bürgermeister Vaupel.

 

Die alleinige Benutzung der freien Schwimmzeiten im Europabad durch Kinder kann nicht befürwortet werden, da Kinder rein rechtlich nicht in der Lage sind, das Bad allein verantwortlich zu besuchen. Zusammen mit den Eltern können diese selbstverständlich das Bad benutzen.

 

Dagegen haben Jugendliche ab 16 Jahre, nach Abgabe einer entsprechenden Erklärung durch die Erziehungsberechtigten für das Kind und unter Vorlage der Berechtigungskarte und eines gültigen Ausweises, Zutritt zum Bad.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Bürgermeister

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