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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1232/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.         Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den beigefügten Bericht zur Übernahme und Entflechtung des Software Center Marburg-Komplexes mit dem darin enthaltenen Sanierungsvorschlag zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

 

2.         Zur Umsetzung dieses Sanierungskonzeptes beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

2.1 Das Stammkapital der Stadtwerke Marburg GmbH (SWM) wird um 2,9 Mio. EUR aufgestockt.

2.2 Im Nachtragshaushalt 2003 werden die hierfür notwendigen Mittel bereit gestellt.

2.3 Die bisher gegenüber der Deutschen Bank (DB) abgegebene Ausfallbürgschaft mit einem Volumen i.H.v. rd. 12,4 Mio EUR erlischt aufgrund der vorzunehmenden Umschuldung und wird durch eine Ausfallbürgschaft gegenüber der Helaba – Landesbank Hessen-Thüringen - i.H.v. 8,3 Mio. EUR ersetzt.

 

3.         Die Stadtverordnetenversammlung geht davon aus, dass mit diesen nachhaltigen Sanierungsmaßnahmen sowie den von der Software Center Marburg Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH (SCM-BVG) durchzuführenden weiteren Verbesserungen des operativen Geschäfts zukünftig keine weiteren finanziellen Forderungen gegenüber der Stadt Marburg erhoben werden.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 24.1.2003 u.a. beschlossen, dass bis Ostern d.J. ein Sanierungskonzept für die SCM-BVG vorzulegen sei. Ziel solle dabei sein, dass die Gesellschaft dauerhaft ihre Verbindlichkeiten aus eigener Kraft erfüllen könne, um dadurch die Stadt von jährlichen Zahlungen, die sie aufgrund der erteilten Ausfallbürgschaft leisten müsse, zu entlasten. Mit dieser Auftragsgrundlage wurde seitens der Geschäftsführung der Stadtwerke Marburg Immobilien GmbH (SWImm) als Gesellschafterin der SCM-BVG ein Sanierungskonzept entwickelt (s. Anlage 1), dessen Grundzüge nachfolgend kurz dargestellt werden.

 

 

1.            Aufgrund der bestehenden Darlehenssituation als mit Abstand größtem Kostenfaktor wurden Verhandlungen mit der DB über eine mögliche Umschuldung dieses Darlehens geführt. Dabei zeigte sich, dass die DB auf dessen Einhaltung unmissverständlich besteht. Daher wurden auch Gespräche mit der Helaba geführt, um eine mögliche Umschuldung - auch unter Inkaufnahme einer Vorfälligkeitsentschädigung - zu prüfen. Hierbei konnte aufgrund der vorläufig vereinbarten Konditionen erreicht werden, dass trotz der entstehenden Vorfälligkeitsentschädigung eine Umschuldung des Darlehens Kostenvorteile bringt, die eine solche Maßnahme rechtfertigen (s. Anlage 2).

 

 

2.            Weiterhin wurden Maßnahmen ergriffen, die verschachtelte Gesellschaftskonstruktion des SCM-Komplexes zu entzerren und klare Gesellschafterstrukturen zu schaffen. Hierzu wurden insbesondere

·         die Anteile der Stadtentwicklungsgesellschaft Marburg mbH (SEG) an der SCM-BVG vollständig von der SWImm übernommen,

·         die Anteile der Gesellschaft zur Förderung des SCM an der SCM-BVG zu einem größeren Teil ebenfalls von der SWImm und zu einem kleineren Teil von der Sparkasse Marburg-Biedenkopf übernommen und

·         die Anteile der SCM-BVG an der Software Center Marburg Betriebs-GmbH auf eine Privatperson übertragen, so dass die SCM-BVG keine weiteren Beteiligungen mehr inne hat.

 

Vorgesehen ist weiterhin die Verschmelzung der Gesellschaft zur Förderung des SCM mit der SCM-BVG, wodurch die Gesellschaft zur Förderung des SCM erlöschen würde. Damit verblieben als Gesellschafter der SCM-BVG nur noch die SWImm mit rd. 90 % und die Sparkasse Marburg-Biedenkopf mit rd. 10 % Gesellschaftsanteilen. Damit wird die SCM-BVG komplett unter öffentlich-rechtlichem Einfluss gestellt (s. Anlage 3).

 

 

3.         Um der Forderung der Stadtverordnetenversammlung Rechnung zu tragen, wonach die SCM-BVG in die Lage versetzt werden soll, ihre Verbindlichkeiten aus eigener Kraft erfüllen zu können, ist seitens der Bürgin Stadt Marburg eine letzte größere finanzielle Kraftanstrengung notwendig. Aufgrund der aus den Anlagen ersichtlichen Darstellungen und finanziellen Berechnungen (s. insb. Ziffer 4.5 des Sanierungskonzepts) ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von 2,9 Mio. EUR. Aufgrund der vorzunehmenden Umschuldung des CHF-Darlehens, der mit den städtischen Mitteln möglichen Zwischentilgung und damit Reduzierung des neuen Darlehens bei der Helaba sowie der an die wirtschaftlichen Verhältnisse der SCM-BVG angepassten neuen Darlehensvereinbarung wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, ihre Verbindlichkeiten zukünftig aus eigener Kraft zu bedienen und damit die Stadt dauerhaft von der Erbringung weiterer Liquiditätshilfen entlastet.

 

Die beigefügte Modellrechnung des Wirtschaftsplans 2003 (s. Anlage 4), die von der Annahme der Umsetzung des vorgeschlagenen Sanierungskonzeptes ausgeht, belegt die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit dieses Sanierungsvorschlags.

 

 

4.         Zur Umsetzung dieser finanziellen Sanierungsmaßnahme wird vorgeschlagen, bei der städtischen Tochtergesellschaft SWM eine Kapitalaufstockung i.H.v. 2,9 Mio. EUR vorzunehmen. Hierdurch wird die SWM in die Lage versetzt, selbst gegenüber ihrer Tochtergesellschaft SWImm und damit gegenüber deren Tochtergesellschaft SCM-BVG Mittel in entsprechender Größenordnung zur vorgesehenen Ablösung des bisherigen DB-Darlehens und Zwischentilgung vor Aufnahme des neuen Helaba-Darlehens bereit zu stellen. Das satzungsmäßige Stammkapital der SWM würde nach Durchführung dieser Maßnahme 13,4 Mio. EUR betragen.

 

 

5.         Mit der Umschuldung und Zwischentilgung des Darlehens kann auch die derzeit noch mit 12,4 Mio. EUR bestehende Bürgschaftsverpflichtung der Stadt gegenüber der DB auf 8,3 Mio. EUR gegenüber der Helaba reduziert werden. Seitens des RP Gießen wurde hinsichtlich der hierfür erforderlichen Genehmigung bereits Zustimmung signalisiert.

 

 

Um die weiteren erforderlichen Schritte zur grundlegenden Sanierung der SCM-BVG durchführen zu können, wird gebeten, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Hierdurch wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, ihren eigentlichen Aufgaben, nämlich der Bereitstellung und Vermarktung hochwertiger Flächen insbesondere für Firmen aus der Softwarebranche, im Sinne des nach wie vor gültigen Gesellschaftszwecks nachzukommen. Damit wären die Fehler der Vergangenheit, die unbestreitbar gemacht worden sind, endgültig behoben.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlagen

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