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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/1239/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme eines Darlehens von 2.900.000 ¿
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Anhörung
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|
|
23.04.2003
|
Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten, vorsorglich
zu beschließen:
Zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes wird ein Darlehen bis zu 3.000.000 € aufgenommen. Das Darlehen dient der Sicherstellung der Kassen-liquidität im Zusammenhang mit dem städtischen Beitrag von 2,9 Mio € für die Sanierung des SCM.
Gläubigerin und Konditionen werden von der Kämmerei tagesaktuell ausge-handelt.
Dem Haupt- und Finanzausschuss ist von diesem
Beschluss Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Die Liquiditätslage der Stadtkasse
ist, wie es auch in den monatlichen Mitteilungen über den Stand der
Kassenkredite und im Vorbericht des Haushalts 2003 ablesbar ist, bereits seit
längerer Zeit stark angespannt. Die letzten Kreditaufnahmen vom Dezember 2002
über 3,3 Mio € und vom Januar 2003 über 5 Mio € haben nur eine vorübergehende
Entlastung gebracht. Der Bestand an Kassenkrediten liegt im Augenblick wieder
bei 18 Mio €.
In Sachen SCM hat die
Stadtverordnetenversammlung bekanntlich bereits beschlossen, der Gesellschaft
gegenüber auf die Rückzahlung der bisher ihr gewährten städtischen Darlehen von
rd. 1,251 T€ zu verzichten. Wenn im Zuge der z. Zt. anstehenden dauerhaften
Sanierung die Stadt weiter beschließt, mit einem Betrag von 2,9 Mio € eine
Reduzierung des laufenden Fremddarlehens zu ermöglichen - wobei ein solcher
Beschluss die haushaltsmäßige Abbildung im Nachtragshaushalt 2003 nur
vorwegnehmen, nicht aber ersetzen kann -, so ist für den avisierten Zeitpunkt
30.04./01.05.2003 für die notwendige Liquidität der Stadtkasse zu sorgen.
Ob diese Liquidität noch über
Kassenkredite hergestellt werden kann ist unsicher und lässt sich derzeit auch
nicht verlässlich prognostizieren. Es ist deshalb notwendig, vorsorglich die
Möglichkeit zur Aufnahme eines regulären Kredites zu schaffen.
Die Haushaltssatzung 2003 enthält
zwar eine Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten bis zu 25 Mio €. Das
gilt allerdings erst ab der Rechtskraft der Satzung. Derzeit setzt noch die
insoweit fortgeltende Haushaltssatzung 2002 mit 20 Mio € den Rahmen.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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