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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/1241/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 2203/9402 „PCB-Sanierung Theodor-Heuss-Schule“ bis zu einem Betrag von 190.000 € zugestimmt.

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei den Haushalts-stellen 2101/9410 „Erneuerungsmaßnahmen“ (Astrid-Lindgren-Schule) in Höhe von 135.000 € und 2203/9401 „Erneuerungsmaßnahmen“ (Theodor-Heuss-Schule).

 

Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Bei den Untersuchungen der Bodenbeläge auf Asbest in verschiedenen Klassenräumen der Theodor-Heuss-Schule durch das Büro Wartig, Lahntal, ergaben sich erste Hinweise auf eine Belastung der Klassenräume mit PCB. Aufgrund weiterer Untersuchungen bestätigten sich diese Hinweise, wobei jedoch die ermittelten Werte alle noch in den zulässigen Grenzbereichen (300 bis 3000 ng PCB/m3 ) lagen. Entsprechend einem Gutachten des Büros Prokon, Rossdorf, wurde von Herbst 2002 bis März 2003 in zwei Klassenräumen eine Pilotsanierung durchgeführt.

 

Aufgrund der gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse, die durch die Pilotsanierung gewonnen werden konnten, sollen - wie vereinbart - die Arbeiten im Sommer weitergeführt werden.

 

Für die anstehenden Sanierungsarbeiten werden folgende Bauabschnitte (BA) gebildet:

 

 

I. Bauabschnitt Sommer 2003 Block A

II. Bauabschnitt Sommer 2004 Block B und C

III. Bauabschnitt Sommer 2005 Turnhalle

 

 

Für die Sanierungsarbeiten des I. BA werden zusätzliche Mittel von 190.000 € benötigt. Die Sanierungsarbeiten für den II. BA werden voraussichtlich 350.000 € betragen.

 

Die Deckung des Betrages von 190.000 € erfolgt durch Minderausgaben bei den Haushalts-stellen 2101/9410 „Erneuerungsmaßnahmen“ (Astrid-Lindgren-Schule) in Höhe von 135.000 € und 2203/9401 „Erneuerungsmaßnahmen“ (Theodor-Heuss-Schule) in Höhe von 55.000 €.

 

Die Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Ausgabe ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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