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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der PDS/ML-Fraktion - VO/1271/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Allen in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen politischen Gruppierungen ist in Zukunft eine angemessene Beteiligung an den Diskussions- und Entscheidungsprozessen der Stadtwerke Marburg (SWM) einzuräumen.

Sollten die Mehrheitsverhältnisse dies im Rahmen des Aufsichtsrates nicht zulassen, sind geeignete andere Maßnahmen zu ergreifen.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Nachdem die Marburger Stadtwerke in eine private Rechtsform übergeleitet wurden (angeblich nicht, um sie ganz zu verkaufen, sondern damit sie sich am Markt besser positionieren und den Wettbewerbsbedingungen so besser gerecht werden können) und angesichts der überragenden Bedeutung der Stadtwerke für die Stadt Marburg mit mittlerweile immerhin einem Umsatzvolumen von 50 % im Vergleich zum Verwaltungshaushalt der Stadt, stellt sich das Problem der Steuerung und der Kontrolle durch die Inhaber mit aller Schärfe.

Gleichzeitig wird uns mitgeteilt, dass die neu entstandene Unternehmensgruppe um die traditionellen Stadtwerke herum ihr Tätigkeitsgebiet im doppelten Sinne ausweiten müssen: Neben dem klassischen Versorgungsauftrag sollen weitere Tätigkeitsfelder erschlossen werden (Immobilienwirtschaft, IT-Dienstleistungen, Entsorgungsarbeiten etc.) und zugleich sollen die Stadtwerke auch außerhalb des Stadtgebietes aktiv werden (zur Erschließung neuer Märkt und neuer Kunden).

Auch die im WEDIT-Gutachten von 2000 empfohlene Ausweitung der Tätigkeit auf die Stadtentwässerung und die Diskussion um eine Umorganisation des DBM (wie ebenfalls von WEDIT angeregt) gehen in die gleiche Richtung.

Auch wenn mit der Einrichtung eines Aufsichtsrates die Entscheidungsgewalt des Magistrates als Quasi-Gesellschafterversammlung ein Stück in diesen verlagert wurde und mit der Einführung der Drittelparität die Rechte der Beschäftigten deutlich gestärkt wurden, sind doch mehrere politische Gruppierungen, die ein Mandat der Marburger Bürgerinnen und Bürger erhalten haben, von den Diskussions- und Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Diesen Mangel will der Antrag beheben.

 

 

Gez.

 

Henning Köster                                    Peter Metz

 

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