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Ratsinformation
Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/1275/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD/B90/Die Grünen-Fraktionen betr. Lärmminderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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24.04.2003
| |||
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.04.2003
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Magistrat der Stadt Marburg wird
beauftragt zu prüfen, welche Lärmminderung durch die Realisierung des
Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Marburger Nordstadt und Marburger Westen zu
erwarten ist. Falls diese nach den gesetzlichen Vorgaben (Bundesimmissionsschutzgesetz,
EU-Richtlinie Umgebungslärm) zum Schutz der Bevölkerung vor
gesundheitsgefährdendem Lärm nicht ausreicht, soll des weiteren ausgearbeitet
werden, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind, um die o.g. gesetzlichen
Anforderungen zur Lärmminderung zu erfüllen.
Sachverhalt
Begründung:
Bereits seit vielen Jahren leidet die Bevölkerung, insbesondere an der Stadtautobahn und anderen Hauptverkehrsstrassen, vor allem unter dem immer stärker werdenden Verkehrslärm der Kraftfahrzeuge.
Schon 1994 waren weite Bereiche der Stadt (an der B 3a und den Hauptverkehrsstrassen) tagsüber mit 60-65 db(A) belastet. Mit der Lärmschutzwand in Weidenhausen und aktuell vor dem Aquamar wurden bereits Lärmschutzmaßnahmen ergriffen, die jedoch am Ortenberg und anderen Stadtteilen noch ausstehen.
Nach § 47a
Bundesimmissionsschutzgesetz sind die Kommunen zur Aufstellung von
Lärmminderungsplänen verpflichtet, die EU-Richtlinie Umgebungslärm schreibt
Aktionspläne zur Lärmminderung vor. Diese Vorgaben können aber auch im Rahmen
einer Verkehrsentwicklungsplanung mit besonderer Berücksichtigung des
Lärmschutzes erfüllt werden. Da in Marburg gerade der VEP Nordstadt mit solcher
Zielsetzung umgesetzt wird, bietet sich daher wegen des Synergieeffektes und
aus Kostengründen an, zunächst im Rahmen des VEP die erforderlichen Maßnahmen
zur Lärmminderung in diesem von Verkehrslärm besonders belasteten Gebiet
(Nordstadt) zu ergreifen.
gez.
Dr. Ralf Musket gez.
Anna Katharina Lakner
gez. Pandelis Chatzievgeniou gez.
Jürgen Markus
gez. Uwe Meyer
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