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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1279/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung wird ge­be­ten, fol­gen­den Be­schluss zu fas­sen:

     Of­fen­la­ge­be­schluss zu den Sa­nie­rungs­be­bau­ungs­plan­ent­wür­fen 1/S 52, 1/S 53 und 1/S 55 Wei­den­hau­sen einschl. Be­grün­dung.

 

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Sachverhalt

Be­grün­dung:

 

Stand der Bauleitplanung und Geltungsbereich:

Das Plan­ge­biet der v.g. Sa­nie­rungs­be­bau­ungs­plä­ne (ein Übersichtsplan ist der Anlage zu entnehmen) deckt den nördlichen und östlichen Bereich Weidenhausens zwischen Auf dem Wehr, Erlenring, Am Erlengraben und Weidenhäuser Strasse ab.

Die wei­te­ren Sa­nie­rungs­be­bau­ungs­plä­ne 1/S 50 und 1/S 54 wer­den im Frühjahr 2003 den Ver­fah­rens­stand der vorzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erreichen; für den 1/S 56 (Bereich Kappes-/Lingelgasse) ist ein ak­tu­a­li­sie­rter Aufstellungs­be­schluss in 2003 noch zu fas­sen. Somit ist die Gesamtfläche des Sanierungsgebiets Weidenhausen bauleitplanerisch gefasst. An­lass für die Er­stel­lung der Sa­nie­rungs­be­bau­ungs­plä­ne ist das mit Ab­schluss des Jah­res 2004 aus­lau­fen­de Sa­nie­rung­sge­biet "Nord­west­li­che Ober­stadt/Wei­den­hau­sen", für das nach­fol­gend Bau­recht im Rah­men des Bau­leit­plan­ver­fah­rens ge­schaf­fen wird.

Die Bauleitplanung in einer historischen Altstadt stellt besondere Anforderungen an die Detailtiefe der Festsetzungen, um den Ansprüchen an Stadtbildgestaltung, Sicherung der bauhistorischen wie sozialgeschichtlichen Wertigkeit (Denkmalschutz) und den Bedürfnissen der  heute dort ansässigen Bevölkerung gerecht zu werden. Daher sind insbesondere zum Erhalt des Bestands, einer stilgerechten Sanierung und baulichen Fortentwicklung genauere Rahmenbedingungen für Dach- und Fassadenlandschaften, bauliche Tiefen und ausgewogene Verhältnisse zwischen überbauten Bereichen und Grün- und Freiflächenpotentialen vorzugeben. Weiterhin sollen städtebauliche Missstände behoben oder zumindest reduziert bzw. die Sanierungsziele ihre bauleitplanerische Umsetzung finden. Hierzu zählt u.a. eine zu starke Überbauung in rückwärtigen Bereichen, die eine Schädigung der historischen Bausubstanz durch zu geringe Belüftung bewirkt, ebenso wie der Rückbau von ungesunden Wohnverhältnissen durch mangelnde Belichtung der Wohnungen.

Die detaillierten Aussagen zu den planerischen Inhalten finden sich in den Einzelbegründungen zu den Sa­nie­rungs­be­bau­ungs­plä­nen in der Anlage.

Wäh­rend der im August 2000 durch­ge­führ­ten früh­zei­ti­gen Bür­ger­be­tei­li­gung und der Be­tei­li­gung der Trä­ger öf­fent­li­cher Be­lan­ge sind nur we­ni­ge An­re­gun­gen eingegangen. Die vor­ge­brach­ten An­re­gun­gen wur­den im we­sent­li­chen in den Be­bau­ungs­plan­ent­wurf über­nom­men. Insbesondere wur­den die Fest­set­zun­gen der Aus­ge­stal­tung der Dach­land­schaf­ten um Eintragungen zu straßenbildprägenden Zwerchgiebeln, -häusern und Dachaufbauten kon­kre­ti­siert so­wie prä­zi­sie­ren­de Er­gän­zun­gen im Be­reich der Grün- und Frei­flä­chen­qua­li­tä­ten ein­ge­ar­bei­tet. Letztere betreffen u.a. den Erhalt und Schutz altstadttypischer Mauern und Einfriedungen. Der Anregung, die komplette Artenliste standortgerechter Gehölze mit in die Festsetzungen der Bebauungspläne aufzunehmen, ist bereits durch den sowohl in den Plänen als auch den zugehörigen Begründungen als Verweis auf den Grünordnungsplan Marburg-Altstadt ausreichend nachgekommen worden.

Zwischenzeitlich nach § 34 BauGB genehmigte, umgesetzte und derzeit als genehmigungsfähige Bauanträge vorliegende Bauvorhaben sind bereits in die Planungen eingearbeitet worden.

Die Zielsetzungen des „einfachen“ Bebauungsplans gemäß § 30 (3) BauGB zur Steuerung der „gastronomischen Betriebe“ in den Sanierungsgebieten, wurden in die Bebauungspläne übernommen. Dies gilt als Übernahme u.a. genauso für das Hess. Denkmalschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Hess. Naturschutzgesetz, der Grünordnungsplan Marburg-Altstadt, die Bausatzung und die Stellplatzsatzung der Stadt Marburg.

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

Anlagen

 

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