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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1279/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg;*Offenlage Sanierungsbebauungspläne 1/S 52, 1/S 53 und 1/S 55 Weidenhausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Markus Klöck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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24.04.2003
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.04.2003
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Sachverhalt
Begründung:
Stand der Bauleitplanung und
Geltungsbereich:
Das Plangebiet der v.g. Sanierungsbebauungspläne
(ein Übersichtsplan ist der Anlage zu entnehmen) deckt den nördlichen
und östlichen Bereich Weidenhausens zwischen Auf dem Wehr, Erlenring, Am
Erlengraben und Weidenhäuser Strasse ab.
Die weiteren Sanierungsbebauungspläne
1/S 50 und 1/S 54 werden im Frühjahr 2003 den Verfahrensstand der
vorzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
erreichen; für den 1/S 56 (Bereich Kappes-/Lingelgasse) ist ein aktualisierter
Aufstellungsbeschluss in 2003 noch zu fassen. Somit ist die Gesamtfläche des
Sanierungsgebiets Weidenhausen bauleitplanerisch gefasst. Anlass für die Erstellung
der Sanierungsbebauungspläne ist das mit Abschluss des Jahres 2004 auslaufende
Sanierungsgebiet "Nordwestliche Oberstadt/Weidenhausen",
für das nachfolgend Baurecht im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geschaffen
wird.
Die Bauleitplanung in einer
historischen Altstadt stellt besondere Anforderungen an die Detailtiefe der
Festsetzungen, um den Ansprüchen an Stadtbildgestaltung, Sicherung der
bauhistorischen wie sozialgeschichtlichen Wertigkeit (Denkmalschutz) und den
Bedürfnissen der heute dort
ansässigen Bevölkerung gerecht zu werden. Daher sind insbesondere zum Erhalt
des Bestands, einer stilgerechten Sanierung und baulichen Fortentwicklung
genauere Rahmenbedingungen für Dach- und Fassadenlandschaften, bauliche Tiefen
und ausgewogene Verhältnisse zwischen überbauten Bereichen und Grün- und
Freiflächenpotentialen vorzugeben. Weiterhin sollen städtebauliche Missstände
behoben oder zumindest reduziert bzw. die Sanierungsziele ihre bauleitplanerische
Umsetzung finden. Hierzu zählt u.a. eine zu starke Überbauung in rückwärtigen
Bereichen, die eine Schädigung der historischen Bausubstanz durch zu geringe
Belüftung bewirkt, ebenso wie der Rückbau von ungesunden Wohnverhältnissen
durch mangelnde Belichtung der Wohnungen.
Die detaillierten Aussagen zu den planerischen Inhalten finden sich in den Einzelbegründungen zu den Sanierungsbebauungsplänen in der Anlage.
Während der im August 2000 durchgeführten
frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange sind nur wenige Anregungen eingegangen. Die vorgebrachten Anregungen
wurden im wesentlichen in den Bebauungsplanentwurf übernommen.
Insbesondere wurden die Festsetzungen der Ausgestaltung der Dachlandschaften
um Eintragungen zu straßenbildprägenden Zwerchgiebeln, -häusern und
Dachaufbauten konkretisiert sowie präzisierende Ergänzungen im Bereich
der Grün- und Freiflächenqualitäten eingearbeitet. Letztere betreffen
u.a. den Erhalt und Schutz altstadttypischer Mauern und Einfriedungen. Der
Anregung, die komplette Artenliste standortgerechter Gehölze mit in die
Festsetzungen der Bebauungspläne aufzunehmen, ist bereits durch den sowohl in
den Plänen als auch den zugehörigen Begründungen als Verweis auf den
Grünordnungsplan Marburg-Altstadt ausreichend nachgekommen worden.
Zwischenzeitlich nach § 34 BauGB
genehmigte, umgesetzte und derzeit als genehmigungsfähige Bauanträge
vorliegende Bauvorhaben sind bereits in die Planungen eingearbeitet worden.
Die Zielsetzungen des „einfachen“ Bebauungsplans gemäß § 30 (3) BauGB zur Steuerung der „gastronomischen Betriebe“ in den Sanierungsgebieten, wurden in die Bebauungspläne übernommen. Dies gilt als Übernahme u.a. genauso für das Hess. Denkmalschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Hess. Naturschutzgesetz, der Grünordnungsplan Marburg-Altstadt, die Bausatzung und die Stellplatzsatzung der Stadt Marburg.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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