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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1280/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beteiligt:
- Dezernat I - Oberbürgermeister; 52 - Verwaltung Soziales; Sozialamt
- Verfasser*in:
- Herr Michel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.04.2003
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20.05.2003
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●
Geplant
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.04.2003
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21.05.2003
| |||
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Geplant
|
|
Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
|
Vorberatung
|
|
|
14.05.2003
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
die
beigefügte Resolution zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
zu
beschließen.
Begründung:
Die
Begründung ergibt sich aus dem gemeinsamem Rundschreiben des Deutschen Städtetages
und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes von 31.03.2003, dass wegen der
Vielzahl von Gründen und ihrer Wichtigkeit in vollem Wortlaut beigefügt ist.
Die
derzeit zwanghafte Situation für alle staatlichen Gliederungen (Bund,
Länder und Kommunen) eröffnet eine einmalige, außerordentliche Chance, in
diesem immens wichtigen Bereich Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu neuen
sinnvollen Zuständigkeiten und Trägerschaften zu kommen, insbesondere der
stärkeren Berücksichtigung kommunaler Belange.
Es
ist bedauerlich, dass der Deutsche Landkreistag in dieser für die gesamte
„kommunale Familie“ so wichtigen Frage eine gemeinsame Richtungsentscheidung
verhindert hat.
Um
so wichtiger ist es, dass Verlangen der Städte und Gemeinden bundesweit durch
Parlamentsbeschlüsse zu stützen.
Es
wird daher um Zustimmung gebeten.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
Muster
Resolution
Der
Stadtverordnetenversammlung der
Universitätsstadt
Marburg
Zusammenführung
von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
Die
Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg spricht sich für ein
einheitliches
bundesfinanziertes Leistungsrecht für alle
Langzeitarbeitslosen in der Zuständigkeit der Bundesanstalt für Arbeit aus.
Die den Städten und Gemeinden hierdurch entstehenden Entlastungen bei der
Sozialhilfe müssen ihnen zur Stärkung ihrer Investitionskraft erhalten bleiben.
Die Stadtverordnetenversammlung
der Universitätsstadt Marburg wendet sich gegen die Forderung des
DLT, seitens der Kreise die Verantwortung für die Integration und
Versorgung sämtlicher Arbeitslosenhilfe- und erwerbsfähigen
Sozialhilfeempfänger nebst ihrer Angehöriger zu übernehmen.
l. Die Arbeitsmarktpolitik für den
immer größer werdenden Kreis der Langzeitarbeitslosen muss
im Zusammenhang mit den wirtschaftspolitischen Steuerungsinstrumenten (Transfer-,
Geld-, Zins-, Währungs- und Steuerpolitik sowie Lohnnebenkosten) ausgerichtet
werden und gehört deshalb in die Zuständigkeit des Bundes.
Die Kommunalisierung der
Langzeitarbeitslosigkeit würde das von der Harz-Kommission und anderen
Arbeitsmarktexperten geforderte Ziel, die Hilfen für alle Arbeitslosen aus einer
Hand zu gewähren, Schnittstellen und Verschiebebahnhöfe zu vermeiden, verfehlen.
Statt dessen würden neue Schnittstellen und Verschiebebahnhöfe
geschaffen. Die Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit
würde zu Arbeitsämtern erster und zweiter Klasse führen. Die dadurch
bedingte Stigmatisierung der Langzeitarbeitslosen in der Zuständigkeit
der Kommunen würde ihre Integration in den Arbeitsmarkt zusätzlich erschweren.
-2-
Den Langzeitarbeitslosen stünden die
Integrationsmaßnahmen des Sozialgesetzbuches III nicht
mehr zur Verfügung. Zur Zeit kommen Arbeitslosenhilfeempfängern noch Leistungen
der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Höhe von 4,2 Milliarden Euro aus Mitteln der
Bundesanstalt für Arbeit zugute.. Zur Zeit steht den
Arbeitslosenhilfeempfängern noch die überregionale Vermittlung
der Bundesanstalt für Arbeit mit ihren bundesweiten Informationssystemen
zur Verfügung. Eine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit würde die
Vermittlung im wesentlichen auf den örtlichen Wirkungskreis der Gebietskörperschaften
begrenzen.
Mit der Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit
hätten die Kommunen die politische Verantwortung für die Bekämpfung
der Langzeitarbeitslosigkeit. Sie hätten 5,5 Millionen Personen
in 2,6 Millionen Haushalten zu betreuen und entsprechende Arbeitsgelegenheiten
zur Verfügung zu stellen. Die notwendigen personellen und organisatorischen
Ressourcen hierfür sind nicht vorhanden und würden auch kurz- und mittelfristig
nicht bereit gestellt werden können. Die Bereitstellung von - wie gefordert - überwiegend
gemeinnützigen zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten würde gleichwohl Arbeitsplätze
auf dem ersten Arbeitsmarkt, insbesondere im Handwerk und Gewerbe, gefährden
und zu zusätzlichem Konfliktstoff auf kommunaler Ebene fuhren. Die Quote der
Langzeitarbeitslosigkeit würde regelmäßig zum Thema der Kommunalpolitik und insbesondere
in den strukturschwachen Regionen auch zu einem kommunalen Wahlkampfthema
werden. Gleichzeitig wird der Bund aus seiner politischen Verantwortung
für die Langzeitarbeitslosigkeit entlastet.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe wird vor allem unter dem Gesichtspunkt von
Einsparungen im Bundeshaushalt gesehen. Die Verbesserung der Situation
der Langzeitarbeitslosen ist jedoch nur möglich, wenn die Beratungs- und
Steuerungsinstrumente eines neu zu organisierenden Hilfesystems auf die
Aktivierung und Eingliederung ausgerichtet werden und wenn
hierzu die erforderlichen personellen und finanziellen
Ressourcen zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass neben den zu erwartenden
Synergieeffekten zunächst eine personelle Aufstockung vor allem in den Bereichen
Fallmanagement, Vermittlung und begleitende soziale und psychosoziale Hilfen erfolgen
muss.
Die Erwartung, eine Aufgabenübertragung auf
die Kommune ginge mit einer verfassungsrechtlich abgesicherten
Finanzierung durch den Bund einher, ist angesichts langjähriger Erfahrung
mit Aufgaben Verlagerungen seitens des Bundes auf die Kommunen illusorisch. Die
kreisfreien Städte und die die Landkreise finanzierenden kreisangehörigen Städte und Gemeinden müssten das Risiko der
Aufgabenverlagerung und steigender Arbeitslosenzahlen
tragen.
Ferner würde der durch die bundeszentral
geleistete Arbeitslosenhilfe bisher gesicherte regionale Ausgleich
entfallen. Städte und Gemeinden, in denen die Arbeitslosigkeit am höchsten ist,
hätten noch größere finanzielle Belastungen zu tragen als bisher. Dies gilt
gleichermaßen für die strukturschwachen Städte in den neuen wie für die
strukturschwachen Städte in den alten Bundesländern. Die Argumentation des
DLT, der Bund habe im Falle einer Übernahme der arbeitsfähigen
Sozialhilfeempfänger in die Bundeszuständigkeit Anspruch auf die den
Kommunen entstehenden Entlastungen, ist abwegig. Schließlich hat der
Bund in der Vergangenheit die Leistungen der Arbeitslosenversicherung
u. a. zu Lasten der Kommunen erheblich reduziert, ohne den Forderungen nach
einem Belastungsausgleich nur andeutungsweise gerecht zu werden.
-3-
Wenn durch eine Zusammenlegung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in der Aufgaben- und
Finanzierungszuständigkeit des Bundes die von Arbeitslosigkeit besonders
betroffenen Städte und Gemeinden eine höhere Entlastung erfahren, entspricht
dies dem gerechten Ausgleich von über Jahre zu tragenden
überproportionalen Belastungen der Sozialhilfe durch
Arbeitslose. Nicht richtig ist, wie vom DLT behauptet, dass hiermit die kreisfreien
Städte gegenüber dem kreisangehörigen Raum einen Vorteil hätten. Hohe Sozialhilfekosten
infolge von Arbeitslosigkeit entstehen nicht nur in strukturschwachen
kreisfreien Städten, sondern auch in strukturschwachen kreisangehörigen
Städten.
Die aktuelle Arbeitsmarktpolitik des Bundes
bestätigt die Befürchtungen, dass bei einer Kommunalisierung der
Langzeitarbeitslosigkeit die Kommunen den kürzeren ziehen. Die passiven
und aktiven Leistungen für Langzeitarbeitslose werden bereits drastisch
gekürzt. Dies fuhrt zu einem erheblichen Kaufkraftverlust, der sich in
strukturschwachen Regionen besonders auswirkt. Kürzungen der passiven
Leistungen können in der jetzigen Situation nur dann Sinn machen, wenn
gleichzeitig entsprechende Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung
gestellt werden. Die Kürzungen der aktiven Leistungen der Arbeitsmarktpolitik
sind in diesem Zusammenhang sogar kontraproduktiv.
Deutscher Städtetag und Deutscher Städte-
und Gemeindebund (DStGB) fordern ein einheitliches Leistungsrecht für alle
Langzeitarbeitslosen in der Verantwortung des Bundes mit Hilfen aus einer Hand,
um die Integrationschancen für diesen Personenkreis zu verbessern.
Die Zusammenlegung hat ferner das Ziel, Verschiebebahnhöfe und Doppelbürokratien
sowie die damit verbundene Intransparenz zu vermeiden.
Die mit diesen Vorschlägen verbundenen
Einsparungen müssen den kommunalen Haushalten verbleiben, um
deren Investitionskraft zu stärken. Die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen
ist mit diesem Ziel angetreten. Im übrigen vertrauen DST und DStGB auf
die Erklärung des Bundeskanzlers vom 14.03.2003, dass die Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
in beträchtlichem Umfang entlastet
werden.
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