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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der CDU-Fraktion - VO/1284/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, das Gebiet in dem Bereich „Weinstraße“ in der Gemarkung Marburg-Wehrda als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) nach den Vogelschutzrichtlinien der Hessischen Landesregierung und der Europäischen Kommission zu melden.

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Die Ausweisung des Bereiches Weinstraße-Wehrda sollte ein Beitrag der Stadt Marburg zum Vogelschutz in Deutschland und Europa darstellen. Alles was den derzeitig bestehenden hervorragenden Lebensraum der Avifauna beeinträchtigen könnte, muss bis zur Ausweisung des FFH-Gebietes unterlassen werden.

 

Auf Grund der Beobachtungen von örtlichen Vogelkundlern kommen im Bereich “Weinstraße-Wehrda“ folgende geschützte Brutvogelarten lt. Anhang I Arten der
EU-Vogelschutzrichtlinien vor:

 

            Rotmilan, Uhu, Baumfalke, Raubwürger, Schwarzspecht.

 

Für die vorgenannten Vogelarten sind die teilweise offenen Grünland- und Ackerflächen zwischen den beiden Waldgebieten in Richtung “Buchholz/Goßfelden“ und „Michelbacher-Hecke“, die sich im Randbereich mit wertvollen Hecken abwechseln, äußerst wertvolle Brut- und Nahrungshabitate. Der Uhu nutzt die offene Fläche der vorgenannten Kuppenlandschaft zur Nahrungssuche und brütet in den angrenzenden Wäldern. Darüber hinaus ziehen jährlich Zehntausende von Kranichen über den Bereich Weinstraße. Auch sind verschiedene Fledermausarten in diesem Bereich beheimatet.

Auf der Basis, der am 13.03.2003 vom NABU Bundesverband usw. vorgestellten aktuellen “Roten Liste der Brutvögel Deutschlands“, gelten nur noch 113 Arten, das sind rund 44 % der Brutvögel in Deutschland, als ungefährdet.

 

 

gez. Hermann Heck         gez. Anne Oppermann   gez. Christian Heubel

 

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