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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/1286/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Für das Ortsgericht Marburg I (Kernstadt und Gisselberg) werden ein/e stellvertretende/r Ortsgerichtsvorsteher/in und ein/e Ortsgerichtsschöffe/in (zugleich stellvertretende/r Ortsgerichtsvorsteher/in ) gewählt.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Da die Amtszeit des bisherigen stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers durch Tod und die der Ortsgerichtsschöffin durch Wegzug  vorzeitig geendet hat, sind nach § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes Neuwahlen durchzuführen.

 

Hinsichtlich der Ernennung zu Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:

 

  1. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen soowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

 

  1. Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

a.) ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;

b.) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;

c.) als Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.

 

3.   Im Dienst befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, solllen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

 

4.            Personen, die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

 

 

Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

 

Mit Schreiben vom 21.02.2003 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie der entsprechende Ortsbeirat gebeten, entsprechende Vorschläge einzureichen.

 

An Wahlvorschlägen liegen vor:

 

1. Zur Neuwahl eines/r stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher/in:

 

Die CDU-Fraktion schlägt

 

Herrn Dr. Reimer Wulff

geb. 22.08.1933, Beruf: Oberstudiendirektor i.R.

wh. von-Harnack-Str. 17, 35039 Marburg

 

zur Wahl vor.

 

 

 

 

 

2. Zur Neuwahl eines/r Ortsgerichtsschöffen/-schöffin und zugleich Stellvertreter/-in des/r Ortsgerichtsvorstehers/-in:

 

Die SPD-Fraktion schlägt

 

Herrn Achim Brechlin

geb. 24.12.1935, Beruf: Baustoffkaufmann

wh. Afföllerwiesen1, 35039 Marburg

 

zur Wahl vor.

 

Für beide Positionen sind weitere Wahlvorschläge weder innerhalb der gesetzten Frist noch danach eingegangen.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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