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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/1286/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Ortsgerichts Marburg I (Kernstadt und Gisselberg)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.04.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende
Beschlüsse zu fassen:
Für
das Ortsgericht Marburg I (Kernstadt und Gisselberg) werden ein/e
stellvertretende/r Ortsgerichtsvorsteher/in und ein/e Ortsgerichtsschöffe/in
(zugleich stellvertretende/r Ortsgerichtsvorsteher/in ) gewählt.
Sachverhalt
Begründung:
Da die Amtszeit des bisherigen stellvertretenden
Ortsgerichtsvorstehers durch Tod und die der Ortsgerichtsschöffin durch
Wegzug vorzeitig geendet hat, sind
nach § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes Neuwahlen durchzuführen.
Hinsichtlich der Ernennung zu
Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes
enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:
- Zu
Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die
allgemeines Vertrauen genießen soowie lebenserfahren und unbescholten
sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.
- Ortsgerichtsmitglieder
können nicht Personen sein, die
a.) ihren Wohnsitz im
Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;
b.) die Besorgung
fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;
c.) als
Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.
3. Im Dienst befindliche Richter/innen
sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang
mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, solllen nicht zu
Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.
4. Personen,
die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie
Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.
Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die
Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des
Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf
5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65.
Lebensjahr vollendet hat.
Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die
Personen vorzuschlagen, auf die mehr als Hälfte der Stimmen der gesetzlichen
Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt
schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder
Handaufheben abgestimmt werden.
Mit Schreiben vom 21.02.2003 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung
vertretenen Fraktionen sowie der entsprechende Ortsbeirat gebeten,
entsprechende Vorschläge einzureichen.
An Wahlvorschlägen liegen vor:
1. Zur Neuwahl eines/r stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher/in:
Die CDU-Fraktion schlägt
Herrn Dr. Reimer Wulff
geb. 22.08.1933, Beruf:
Oberstudiendirektor i.R.
wh. von-Harnack-Str. 17,
35039 Marburg
zur Wahl vor.
2. Zur Neuwahl eines/r
Ortsgerichtsschöffen/-schöffin und zugleich Stellvertreter/-in des/r
Ortsgerichtsvorstehers/-in:
Die SPD-Fraktion schlägt
Herrn Achim Brechlin
geb. 24.12.1935, Beruf:
Baustoffkaufmann
wh. Afföllerwiesen1,
35039 Marburg
zur Wahl vor.
Für beide Positionen sind weitere Wahlvorschläge weder innerhalb
der gesetzten Frist noch danach eingegangen.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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