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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1298/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

1.   Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Marburg wird im Bereich "Görzhäuser Hof II" im Stadtteil Michelbach geändert. Der Geltungsbereich umfasst die im Übersichtsplan gekennzeichnete, gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 15.12.2000 erweiterte Fläche.

2.   Dem Entwurf zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans Nr. 26/8 für das Gebiet "Görzhäuser Hof II" in Marburg-Michelbach wird einschließlich Erläuterungsbericht zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.12.2000 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 26/11 sowie den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans für das Gebiet "Görzhäuser Hof II" im Stadtteil Michelbach gefasst. Ziel war insbesondere die Standortsicherung für die Behring-Nachfolgeunternehmen durch Bereitstellung geeigneter Erweiterungsmöglichkeiten. Zwischenzeitlich hat das Standortunternehmen PharmaServ zu diesem Zweck bereits eine rd. 4 ha große Fläche gegenüber der derzeitigen Werkszufahrt von der SEG erworben.

Die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche gegenüber des bestehenden Gewerbe- und Industriestandorts Görzhäuser Hof entspricht den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Nach dem Regionalplan Mittelhessen 2001 liegt das Plangebiet innerhalb eines "Bereiches für Industrie- und Gewerbezuwachs". Der seit dem 20.12.1984 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Marburg weist das Gebiet noch als landwirtschaftliche Fläche aus. Daher ist eine Teiländerung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 26/11 hat in der Zeit vom 23.9.2002 bis einschließlich 18.10.2002 stattgefunden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB zum Bebauungsplan erfolgte in der Zeit vom 23.9.2002 bis 4.11.2002.

Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans basiert auf dem nach der Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 26/11. Von der frühzeitigen Beteiligung der Bürger zur Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung kann daher nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB abgesehen werden, da diese inhaltlich bereits auf Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfs erfolgt ist. Auch die Beteiligung der TÖB zur Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung hat inhaltlich bereits stattgefunden; formal wird diese nach § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB gleichzeitig mit der Offenlegung durchgeführt.

Gegenüber dem Beschluss vom 15.12.2000 wurde der Geltungsbereich der Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung geändert  bzw. insbesondere um Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft erweitert, so dass ein aktualisierter Aufstellungsbeschluss erforderlich wird.

 

                    

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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