Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1299/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg;*Bebauungsplan Nr. 26/11 für das Gebiet 'Görzhäuser Hof II' im Stadtteil Michelbach*- Ergänzter Aufstellungsbeschluss*- Bericht über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB vorgebrachten Anregungen und deren Berücksichtigung in der Entwurfsüberarbeitung*- Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Monika Brüning
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
Vorberatung
|
|
|
13.05.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
14.05.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
21.05.2003
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
folgenden Beschlüsse zu fassen:
1. Für
das Gebiet "Görzhäuser Hof II" in Marburg, Stadtteil Michelbach, wird
gemäß § 2 BauGB der Bebauungsplan Nr. 26/11 der Stadt Marburg aufgestellt. Der
Geltungsbereich umfasst das im Übersichtsplan gekennzeichnete, gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss vom 15.12.2000 erweiterte Gebiet.
2. Für
den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 26/11 "Görzhäuser Hof II" in
Marburg-Michelbach einschließlich der Begründung wird die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.12.2000 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 26/11 für das Gebiet "Görzhäuser Hof II" im Stadtteil Michelbach gefasst. Ziel war insbesondere die Standortsicherung für die Behring-Nachfolgeunternehmen durch Bereitstellung geeigneter Erweiterungsmöglichkeiten. Zwischenzeitlich hat das Standortunternehmen PharmaServ zu diesem Zweck bereits eine rd. 4 ha große Fläche gegenüber der derzeitigen Werkszufahrt von der SEG erworben.
Im Vorfeld der Erarbeitung des
Bebauungsplanentwurfs hat die SEG eine städtebauliche Rahmenplanung zur
Gewerbe- und Industriegebietsentwicklung in Michelbach-Süd / Görzhäuser Hof
erstellt, die am 22.3.2002 von der Stadtverordnetenversammlung als Grundlage
für die weitere Planungsarbeit zur Kenntnis genommen wurde.
Der Ausschuss für Umwelt,
Energie und Verkehr hat am 20.8.2002, der Bau-, Planungs- und Liegenschaftsausschuss
hat am 21.8.2002 dem Vorentwurf des Bebauungsplans zum Zwecke der frühzeitigen
Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zugestimmt.
Die frühzeitige Beteiligung der
Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 23.9.2002 bis einschließlich
18.10.2002 stattgefunden. Die Bekanntmachung über die Bürgerbeteiligung
erfolgte am 21.9.2002 in der Oberhessischen Presse und in der Marburger Neuen
Zeitung. Einzelne Bürgerinnen und Bürger haben sich im Amt für Stadtentwicklung
und städtebauliche Planung bzw. bei der SEG, die den Plan bearbeitet, über die
Planung informiert. Schriftliche Stellungnahmen von seiten der Bürgerinnen und
Bürger sind nicht eingegangen; lediglich eine Bitte um persönliche
Benachrichtigung über weitere Planungsschritte aufgrund einer Sehbehinderung
der betreffenden Person.
Die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 26/11 hat in der
Zeit vom 23.9.2002 bis 4.11.2002 stattgefunden. Der anliegenden Übersicht sind
die Anregungen im Einzelnen sowie deren Berücksichtigung in der Entwurfsüberarbeitung zur Offenlegung
zu entnehmen.
Der Ortsbeirat des Stadtteils
Michelbach hat in seiner Sitzung am 5.11.2002 über den Bebauungsplan-Vorentwurf
beraten und die Ausweisung des Gewerbegebietes begrüßt. Die Anregungen des
Ortsbeirats bezüglich einer Konzeption für die K 79 wurden berücksichtigt (vgl.
Übersicht zur Beteiligung der TÖB). Die vom Ortsbeirat angemahnte
Fertigstellung der Ortsumgehung Michelbach vor Realisierung des Gewerbe- und
Industriegebietes ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens. Das Amt für
Straßen- und Verkehrswesen (ASV) als verfahrensführende Behörde bereitet die
Ortsumgehung z.Z. vor und hat im Zuge der Beteiligung der TÖB darüber
informiert, dass eine Teilfläche im südwestlichen Geltungsbereich des
Bebauungsplans für die Verlegung der L 3092 benötigt wird; hier wurde der
Geltungsbereich entsprechend zurückgenommen. Im Zuge der Vorbereitung des
nördlichen Abschnitts der Ortsumgehung Michelbach führt das ASV zur Zeit
Verhandlungen mit der HLG /Stadt Marburg über den Ankauf einer Fläche im
Einmündungsbereich des Zubringers zum Neubaugebiet Michelbach Nord, da hier ein
Kreisverkehrsplatz angelegt werden soll.
Der noch mit dem
Aufstellungsbeschluss vom 15.12.2000 geplante Geltungsbereich des
Bebauungsplans bezog sich im wesentlichen auf die zur Bebauung vorgesehenen
Flächen. Bereits mit dem Vorentwurf zur Beteiligung der Bürger und der TÖB
wurden zusätzliche Flächen in die Planung einbezogen, so dass zum einen Nutzungsperspektiven
für das Grundstück des Aussiedlerhofes, auf dem keine Landwirtschaft mehr
betrieben wird, mitberücksichtigt werden, zum anderen erforderliche Maßnahmen
zum Ausgleich und zur Eingriffsminimierung in räumlicher Verknüpfung mit der
geplanten Bebauung ermöglicht werden. Die Überarbeitung des
Bebauungsplanentwurfes zur Offenlegung beinhaltet als Ergebnis der Beteiligung
der TÖB darüber hinaus jetzt noch weitere Ausgleichsflächen, so dass ein
aktualisierter Aufstellungsbeschluss erforderlich wird.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen