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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1310/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Kann der Magistrat erklären, warum bis dato (31. März 03) der, bereits im Dezember des Jahres 2002, verabschiedete Haushalt 2003 noch nicht beim Regierungspräsidium in Gießen vorliegt? Und wann erst dadurch mit der Antwort aus Gießen zu rechnen ist?

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Sachverhalt

Es antwortet Oberbürgermeister Möller:

 

1. Nach der Verabschiedung des Haushalts, in diesem Fall am 20.Dezember 2002, ist der bis dahin vorliegende Entwurf komplett neu aufzubereiten. Dabei bleibt vom Inhaltsverzeichnis bis zur letzten der rd. 800 Seiten kaum eine Seite unberührt. Auch textliche Passagen, die evtl. unverändert bleiben, sind zumindest darauf zu überprüfen, ob sie denn unverändert bleiben können.

 

Wenn beim Hauhalt 2003 die Liste der Änderungen, die der Entwurf in der 2. Lesung erfahren hat, über 100 Seiten umfaßt, dann sind diese Veränderungen nicht innerhalb weniger Tage zu verarbeiten.

 

2. Mit der Aufbereitung des Haushalts kann normalerweise – von den Weihnachtstagen einmal abgesehen – unverzüglich nach dem Beschluß begonnen werden.

 

Das war in diesem Falle anders.

 

Der Haushalt ist zwar am 20.12.2002 beschlossen worden, im Verwaltungshaushalt jedoch quasi „unfertig". Mit der 2. Lesung sind nämlich auch rd. 2,8 Mio € Globalkürzungen beschlossen worden, so daß im Prinzip alle Ansätze des Verwaltungshaushalts nur vorläufig waren. Für einen „fertigen" Verwaltungshaushalt mußten diese 2,8 Mio € zunächst haushaltsstellenscharf umgelegt werden. Dazu fanden von Januar bis Ende Februar/Anfang März in den Dezernaten praktisch weitere „Haushaltsberatungen" statt. Das führte zu weiteren mehreren hundert Änderungen.

 

Das Ergebnis dieser nachträglich notwendigen „Haushaltsberatungen" wurde für die Dezernate I und II dem Haupt- und Finanzausschuß in der Februarsitzung 2003 und für das Dezernat III dem Sozialausschuß in der Märzsitzung zur Kenntnis gegeben.

 

3. Erst nachdem der Verwaltungshaushalt so tatsächlich feststand, konnte die Druckvorlage für den fertigen Haushalt komplett erarbeitet, der Haushalt gedruckt und dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

4. Am Rande sei darauf hingewiesen, daß die Verwaltung parallel u. a. auch noch den Jahresabschluss 2002 zu bewerkstelligen hatte, ferner im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Sperre des gesamten Vermögenshaushalts die Einteilung aller Maßnahmen in Prioritäts-Kategorien sowie bereits die Vorarbeiten für den Nachtragshaushalt 2003.

 

5. Für die Genehmigung der Haushalte 2000, 2001 und 2002 hat das Regierungspräsidium jeweils rd. ein viertel Jahr benötigt. Wie lange es in diesem Jahr dauern wird, entzieht sich der Kenntnis und der Einflußmöglichkeit des Magistrats.

 

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