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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1334/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburg 2020 - Bevölkerungsentwicklung und Wohnungsbedarf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61.5 - Stadtentwicklung
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beteiligt:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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21.05.2003
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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14.05.2003
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.05.2003
|
Sachverhalt
Begründung:
Nach der
Wachstumsphase Mitte der 90-er Jahre hat sich die Bevölkerungsentwicklung auch
in Marburg deutlich abgeflacht, ist aber noch nicht in eine Schrumpfungsphase
übergegangen wie in vielen anderen bundesdeutschen Städten. Die Änderungen der
bundesweiten Entwicklungstendenzen und Rahmenbedingungen sind jedoch Anlass
genug auch die Marburger Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprojektion aus dem
Jahre 1995 zu überarbeiten, wie es auch die Stadtverordnetenversammlung im
Dezember 2001 beschlossen hat.
Das
Ergebnis dieser Fortschreibung wird nunmehr mit dem beiliegenden Bericht
„Marburg 2020 – Bevölkerungsentwicklung und Wohnungsbedarf" vorgelegt. Es
zeigt sich, dass etwas anders als in anderen Regionen, die Bevölkerungsabnahme
in Marburg deutlich moderater ausfällt, jedoch im Projektionszeitraum bis 2020
Einwohnerzunahmen für Marburg insgesamt nicht mehr zu erwarten sind. Für
Teilräume von Marburg (einzelne Stadtteile) können aus methodischen Gründen und
wegen der Folgen singulärer Entscheidungen für oder gegen eine größere
Baulandausweisung in einem Stadtteil keine Prognosen gemacht werden.
Jedenfalls
wird die Nachfrage nach Wohnungen und Wohnbauland künftig primär nicht mehr von
der Bevölkerungszunahme, sondern von anderen Faktoren getragen werden. Wegen
der nach wie vor im überregionalen Vergleich hohen Belegungsdichte (Personen je
Wohneinheit) in Marburg gibt es einen erheblichen Nachholbedarf. Weiterer
Bedarf resultiert aus der Mobilitätsreserve (Gewährleistung der Fluktuation),
dem Ersatzbedarf (Abriß etc.) und der Qualitätsreserve (Präferenzstruktur der
Wohnungsnachfrager). Damit hat gegenüber den 90-er Jahren, als der
Wohnungsneubau wesentlich vom Zuwachsbedarf (Bevölkerungszuwachs) getragen
wurde, eine deutliche Verschiebung der Nachfragestruktur Platz gegriffen. Es
wird aber sehr deutlich, dass stagnierende oder rückläufige Bevölkerungszahlen
die Wohnbautätigkeit nicht etwa zum Erliegen bringen.
Zusätzliche
bevölkerungsstrukturelle Einflüsse (z.B. aus Änderungen der Altersstruktur und
damit nochmalige Vermehrung kleiner Haushalte) auf die Wohnungsnachfrage sollen
noch einmal gesondert analysiert werden, da die üblichen Modelle wegen der
Besonderheiten der Altersstrukturen in Universitätsstädten nicht greifen.
Bevölkerungsprojektion
und Wohnungsbedarfsanalyse können Gesamtentwicklungen feststellen, sie sind
jedoch nicht geeignet Entscheidungshilfen für die konkrete Verortung der
Bedarfsbefriedigung anzubieten. D.h. nach Feststellung der Größe des
Wohnungsbedarfs, des „wieviels?" müssen Gegenstand der anschließenden
stadtentwicklungsplanerischen Erörterung die Orte der
Wohnungsbedarfsbefriedigung, das „Wo?", sowie die Art des zu schaffenden
Wohnungsangebotes, das „Wie?" sein. In diesem Kontext sind Fragestellungen
nach der konkreten Ausweisung von Siedlungsflächen zu beantworten:
Baulandbereitstellung in der Kernstadt und in den Außenstadtteilen?;
tatsächliche Verfügbarkeit ausgewiesener Bauflächen, welche vertraglichen
Lösungen stehen ggf. zur Verfügung?; wo besteht bereits Baurecht?; welche sonstigen
Präferenzen gibt es?
Denn
Baulandbereitstellung soll begleitet werden von Umsetzungsstrategien, um dann
möglichst bedarfs- und nachfragegerechte Ausweisungen vornehmen, aber auch
entwicklungsplanerische Lenkungsfunktionen ausüben zu können. Somit bietet die
vorgelegte Projektion „Marburg 2020" die quantitative Basis für die
weiteren Schritte eines stadtentwicklungsplanerischen Prozesses, der dann auch
Aspekte der Wirtschafts-, Verkehrs-, Umweltentwicklung u.v.m. einzubeziehen
hat.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
Anlage
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