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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1334/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

den beiliegenden Bericht „Marburg 2020 – Bevölkerungsentwicklung und Wohnungsbedarf“ zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Nach der Wachstumsphase Mitte der 90-er Jahre hat sich die Bevölkerungsentwicklung auch in Marburg deutlich abgeflacht, ist aber noch nicht in eine Schrumpfungsphase übergegangen wie in vielen anderen bundesdeutschen Städten. Die Änderungen der bundesweiten Entwicklungstendenzen und Rahmenbedingungen sind jedoch Anlass genug auch die Marburger Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprojektion aus dem Jahre 1995 zu überarbeiten, wie es auch die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2001 beschlossen hat.

 

Das Ergebnis dieser Fortschreibung wird nunmehr mit dem beiliegenden Bericht „Marburg 2020 – Bevölkerungsentwicklung und Wohnungsbedarf" vorgelegt. Es zeigt sich, dass etwas anders als in anderen Regionen, die Bevölkerungsabnahme in Marburg deutlich moderater ausfällt, jedoch im Projektionszeitraum bis 2020 Einwohnerzunahmen für Marburg insgesamt nicht mehr zu erwarten sind. Für Teilräume von Marburg (einzelne Stadtteile) können aus methodischen Gründen und wegen der Folgen singulärer Entscheidungen für oder gegen eine größere Baulandausweisung in einem Stadtteil keine Prognosen gemacht werden.

 

Jedenfalls wird die Nachfrage nach Wohnungen und Wohnbauland künftig primär nicht mehr von der Bevölkerungszunahme, sondern von anderen Faktoren getragen werden. Wegen der nach wie vor im überregionalen Vergleich hohen Belegungsdichte (Personen je Wohneinheit) in Marburg gibt es einen erheblichen Nachholbedarf. Weiterer Bedarf resultiert aus der Mobilitätsreserve (Gewährleistung der Fluktuation), dem Ersatzbedarf (Abriß etc.) und der Qualitätsreserve (Präferenzstruktur der Wohnungsnachfrager). Damit hat gegenüber den 90-er Jahren, als der Wohnungsneubau wesentlich vom Zuwachsbedarf (Bevölkerungszuwachs) getragen wurde, eine deutliche Verschiebung der Nachfragestruktur Platz gegriffen. Es wird aber sehr deutlich, dass stagnierende oder rückläufige Bevölkerungszahlen die Wohnbautätigkeit nicht etwa zum Erliegen bringen.

Zusätzliche bevölkerungsstrukturelle Einflüsse (z.B. aus Änderungen der Altersstruktur und damit nochmalige Vermehrung kleiner Haushalte) auf die Wohnungsnachfrage sollen noch einmal gesondert analysiert werden, da die üblichen Modelle wegen der Besonderheiten der Altersstrukturen in Universitätsstädten nicht greifen.

 

Bevölkerungsprojektion und Wohnungsbedarfsanalyse können Gesamtentwicklungen feststellen, sie sind jedoch nicht geeignet Entscheidungshilfen für die konkrete Verortung der Bedarfsbefriedigung anzubieten. D.h. nach Feststellung der Größe des Wohnungsbedarfs, des „wieviels?" müssen Gegenstand der anschließenden stadtentwicklungsplanerischen Erörterung die Orte der Wohnungsbedarfsbefriedigung, das „Wo?", sowie die Art des zu schaffenden Wohnungsangebotes, das „Wie?" sein. In diesem Kontext sind Fragestellungen nach der konkreten Ausweisung von Siedlungsflächen zu beantworten: Baulandbereitstellung in der Kernstadt und in den Außenstadtteilen?; tatsächliche Verfügbarkeit ausgewiesener Bauflächen, welche vertraglichen Lösungen stehen ggf. zur Verfügung?; wo besteht bereits Baurecht?; welche sonstigen Präferenzen gibt es?

 

Denn Baulandbereitstellung soll begleitet werden von Umsetzungsstrategien, um dann möglichst bedarfs- und nachfragegerechte Ausweisungen vornehmen, aber auch entwicklungsplanerische Lenkungsfunktionen ausüben zu können. Somit bietet die vorgelegte Projektion „Marburg 2020" die quantitative Basis für die weiteren Schritte eines stadtentwicklungsplanerischen Prozesses, der dann auch Aspekte der Wirtschafts-, Verkehrs-, Umweltentwicklung u.v.m. einzubeziehen hat.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

Anlage

 

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