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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1349/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

  1. dem Antrag der Adolf-Reichwein-Schule auf Erweiterung der Zweijährigen Berufsfachschule um das Berufsfeld Körperpflege zum Schuljahr 2004/05 zuzustimmen,
  2. entsprechend der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Beruflichen Schulen der Stadt Marburg von 1995 in seiner derzeitigen Fassung zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

An der Adolf-Reichwein-Schule besteht bereits die Zweijährige Berufsfachschule für die Berufsfelder Metall-, Holz- und Elektrotechnik.

Dieses Schulangebot soll nun um das Berufsfeld Körperpflege erweitert werden. Damit wird erwartet, dass in der strukturschwachen Region Marburg-Biedenkopf ein attraktives Angebot entsteht, das Menschen mit gutem Hauptschulabschluss den Erwerb des Mittleren Abschlusses und eine breit angelegte berufsfeldbezogene fachpraktische Grundbildung in einem zukunftsorientierten Ausbildungsberuf im Bereich der Körperpflege ermöglicht.

 

Bei der Zweijährigen Berufsfachschule handelt es sich um ein vollzeitschulisches Angebot zum Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses im Zusammenhang mit einer fachrichtungsbezogenen Vorbereitung auf eine Ausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt eine Anrechnung auf das erste Ausbildungsjahr, sofern der Ausbildungsberuf mit dem abgeschlossenen Berufsfeld identisch ist. Weiterhin ist nach Maßgabe der jeweils gültigen Aufnahmebedingungen der Besuch einer Fachoberschule möglich, mit dem die Fachhochschulreife erlangt werden kann.

 

Die Adolf-Reichwein-Schule geht davon aus, dass eine Klasse entstehen wird. Allerdings ist im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung möglicherweise eine Teilung der Klasse in zwei Werkstattgruppen erforderlich, da hier die Teilungsgrenze bei 15 Schüler/innen liegt.

 

Da die Schule im Rahmen der dualen Berufsausbildung für die Ausbildung der Friseure und Friseurinnen für die Stadt Marburg und den Landkreis Marburg-Biedenkopf zuständig ist, sind die personellen Voraussetzungen in der Lehrerversorgung für diese Erweiterung gegeben.

Obwohl im Bereich der sächlichen Ausstattung etliche Einrichtungen vorhanden sind, müssen jedoch für eine qualifizierte Grundausbildung noch verschiedene Ergänzungsausstattungen vorgenommen werden, für die nach einer deutlichen schulinternen Reduzierung Kosten in Höhe von ca. 18.000,-- € anfallen.

Der Schule wurde signalisiert, dass zunächst ein Betrag bis zu 10.000,-- € im Zuge der nächsten Haushaltsjahre zur Verfügung gestellt werden kann. Ergänzend wäre das Schulbudget in Anspruch zu nehmen.

Die Gesamtkonferenz, die bei den beruflichen Schulen gem. § 131 Abs. 8 Hessisches Schulgesetz auch die Aufgaben der Schulkonferenz wahrnehmen kann, sofern diese nicht gewählt wurde, hat der Maßnahme in ihrer Sitzung am 16.08.2002 zugestimmt.

Auch das Staatliche Schulamt hat seine uneingeschränkte Zustimmung zur Erweiterung der Zweijährigen Berufsfachschule um das Berufsfeld Körperpflege signalisiert.

 

Das Arbeitsamt Marburg hält diese Maßnahme ebenfalls für sinnvoll, da einerseits Bewerber/innen oft nur schwer einen geeigneten Ausbildungsplatz und andererseits Betriebe vielfach keine gut qualifizierten und leistungsfähigen Auszubildenden finden. Zudem sind aufgrund steigender Anforderungen auch bei den Berufen im Bereich der Körperpflege schulische Vorbereitungen für Ausbildungen sinnvoll und notwendig.

 

Auch seitens der Handwerkskammer Kassel wurde im Hinblick auf allgemein sinkende Ausbildungsstellenangebote die Befürwortung ausgesprochen, da deutlicher Bedarf an gut qualifizierten und leistungsstarken Bewerber/innen besteht. Nach Meinung der Handwerkskammer ist allerdings die Anrechnung auf das erste Ausbildungsjahr kritisch zu bewerten, da dies erfahrungsgemäß ein Einstellungshemmnis für viele Ausbildungsbetriebe darstellt. Diese Anmerkung betrifft aber weniger die konkreten Planungen der Adolf-Reichwein-Schule, sondern vielmehr die Rechtsvorschrift.

 

Die Entscheidung über diese Erweiterung stellt eine Schulorganisationsmaßnahme nach § 146 Hessisches Schulgesetz dar, die der Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums bedarf. Gleichzeitig wird der Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen entsprechend fortgeschrieben.

 

Die Vorlage soll in der Schulkommissionssitzung am 13.05.2003 als Tischvorlage mit der Bitte um zustimmende Kenntnisnahme behandelt werden.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Bürgermeister

 

 

 

Anlage:

Antragserläuterung der Adolf-Reichwein-Schule und Kostenaufstellung

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