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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1349/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Adolf-Reichwein-Schule auf Erweiterung der Zweijährigen Berufsfachschule um das Berufsfeld Körperpflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 40 - Schulverwaltung & Medienzentrum
- Bearbeiter*in:
- Hans Jürgen Etzelmüller
- Verfasser*in:
- Frau Strasser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Vorberatung
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17.06.2003
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.06.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
- dem Antrag der Adolf-Reichwein-Schule auf
Erweiterung der Zweijährigen Berufsfachschule um das Berufsfeld
Körperpflege zum Schuljahr 2004/05 zuzustimmen,
- entsprechend der Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes für die Beruflichen Schulen der Stadt Marburg von
1995 in seiner derzeitigen Fassung zuzustimmen.
Sachverhalt
An der Adolf-Reichwein-Schule besteht bereits die Zweijährige Berufsfachschule für die Berufsfelder Metall-, Holz- und Elektrotechnik.
Dieses Schulangebot soll nun um das Berufsfeld
Körperpflege erweitert werden. Damit wird
erwartet, dass in der strukturschwachen Region Marburg-Biedenkopf ein
attraktives Angebot entsteht, das Menschen mit gutem Hauptschulabschluss den
Erwerb des Mittleren Abschlusses und eine breit angelegte berufsfeldbezogene
fachpraktische Grundbildung in einem zukunftsorientierten Ausbildungsberuf im
Bereich der Körperpflege ermöglicht.
Bei der Zweijährigen Berufsfachschule handelt es sich um ein vollzeitschulisches Angebot zum Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses im Zusammenhang mit einer fachrichtungsbezogenen Vorbereitung auf eine Ausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt eine Anrechnung auf das erste Ausbildungsjahr, sofern der Ausbildungsberuf mit dem abgeschlossenen Berufsfeld identisch ist. Weiterhin ist nach Maßgabe der jeweils gültigen Aufnahmebedingungen der Besuch einer Fachoberschule möglich, mit dem die Fachhochschulreife erlangt werden kann.
Die Adolf-Reichwein-Schule geht davon aus, dass eine Klasse
entstehen wird. Allerdings ist im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung möglicherweise
eine Teilung der Klasse in zwei Werkstattgruppen erforderlich, da hier die
Teilungsgrenze bei 15 Schüler/innen liegt.
Da die Schule im Rahmen der dualen Berufsausbildung für die
Ausbildung der Friseure und Friseurinnen für die Stadt Marburg und den
Landkreis Marburg-Biedenkopf zuständig ist, sind die personellen
Voraussetzungen in der Lehrerversorgung für diese Erweiterung gegeben.
Obwohl im Bereich der sächlichen Ausstattung etliche
Einrichtungen vorhanden sind, müssen jedoch für eine qualifizierte
Grundausbildung noch verschiedene Ergänzungsausstattungen vorgenommen werden,
für die nach einer deutlichen schulinternen Reduzierung Kosten in Höhe von ca.
18.000,-- € anfallen.
Der Schule wurde signalisiert, dass zunächst ein Betrag bis
zu 10.000,-- € im Zuge der nächsten Haushaltsjahre zur Verfügung gestellt
werden kann. Ergänzend wäre das Schulbudget in Anspruch zu nehmen.
Die Gesamtkonferenz, die bei den beruflichen Schulen gem. §
131 Abs. 8 Hessisches Schulgesetz auch die Aufgaben der Schulkonferenz
wahrnehmen kann, sofern diese nicht gewählt wurde, hat der Maßnahme in ihrer
Sitzung am 16.08.2002 zugestimmt.
Auch das Staatliche Schulamt hat seine uneingeschränkte
Zustimmung zur Erweiterung der Zweijährigen Berufsfachschule um das Berufsfeld
Körperpflege signalisiert.
Das Arbeitsamt Marburg hält diese Maßnahme ebenfalls für
sinnvoll, da einerseits Bewerber/innen oft nur schwer einen geeigneten
Ausbildungsplatz und andererseits Betriebe vielfach keine gut qualifizierten
und leistungsfähigen Auszubildenden finden. Zudem sind aufgrund steigender
Anforderungen auch bei den Berufen im Bereich der Körperpflege schulische
Vorbereitungen für Ausbildungen sinnvoll und notwendig.
Auch seitens der Handwerkskammer Kassel wurde im Hinblick auf allgemein sinkende Ausbildungsstellenangebote die Befürwortung ausgesprochen, da deutlicher Bedarf an gut qualifizierten und leistungsstarken Bewerber/innen besteht. Nach Meinung der Handwerkskammer ist allerdings die Anrechnung auf das erste Ausbildungsjahr kritisch zu bewerten, da dies erfahrungsgemäß ein Einstellungshemmnis für viele Ausbildungsbetriebe darstellt. Diese Anmerkung betrifft aber weniger die konkreten Planungen der Adolf-Reichwein-Schule, sondern vielmehr die Rechtsvorschrift.
Die Entscheidung über diese Erweiterung stellt eine
Schulorganisationsmaßnahme nach § 146 Hessisches Schulgesetz dar, die der
Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums bedarf. Gleichzeitig wird der
Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen entsprechend fortgeschrieben.
Die Vorlage soll in der Schulkommissionssitzung am
13.05.2003 als Tischvorlage mit der Bitte um zustimmende Kenntnisnahme
behandelt werden.
Egon Vaupel
Bürgermeister
Anlage:
Antragserläuterung
der Adolf-Reichwein-Schule und Kostenaufstellung
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
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