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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1369/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung nach dem Baugesetzbuch (BauGB);*Verkauf einer Grünparzelle aus dem Treuhandvermögen*Verkauf an Helmut Bauer, Zuordnung zu Kappesgasse 5*Sanierungsgebiet: Weidenhausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Burkhard Neuer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.06.2003
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die unbebaute Treuhandparzelle Flur
27, Flurstück 18/2, 56 qm groß, wird dem angrenzenden bebauten Grundstück
Kappesgasse 5 zu geschlagen und an dessen Eigentümer, Helmut Bauer, zum
Kaufpreis von 2.290,40 € verkauft.
Der Kaufpreis ist auf dem
Treuhandkonto zu vereinnahmen und zweckgebunden wieder einzusetzen.
Sachverhalt
Begründung:
Zusammen mit dem Erwerb des zum Teil bebauten
Grundstückes Kappesgasse 8 ins Treuhandvermögen 1988 wurde ein für Weidenhausen
überproportional großes Gartengelände von etwa 642 qm Größe erworben. Dieses
große Grünareal war einer der Entscheidungsgründe zum Treuhanderwerb. Denn
damit war die Chance gegeben, die überfällige Bodenordnung in diesem Bereich
durchzuführen und den einzelnen denkmalgeschützten kleinparzelligen
Reihenhausgrundstücken entlang der Kappesgasse Frei-/Grünflächen zuzuordnen und
ihnen damit wieder den Wohnwert zurückzugeben, den sie im Laufe der Geschichte
‚verloren‘ hatten. Diese Bodenordnung konnte Ende der 80-er Jahre bis auf eine
Restparzelle mit 4 Grundstücksanrainern abgewickelt werden. Bislang zeigte der
Grundstückseigentümer von Kappesgasse 5 kein Interesse am Grundstückserwerb.
Nach dem kürzlich erfolgten Verkauf des Grundstücks
zeigte der neue Eigentümer, Helmut Bauer dem Sanierungsbüro sein Interesse am
Zukauf der noch verbliebenen Gartenparzelle, Fl. 27, Flst. 18/2 von 56 qm. Wie
notwendig der Zukauf dieser Parzelle zur Wohnwertqualifizierung ist‚ lässt sich
daraus ersehen, dass die Brutto-Geschossfläche des vollständig überbauten
Grundstückes nur 25 qm (!) beträgt. Der aktuell vom Gutachterausschuss
ermittelte Bodenpreis beträgt 2.290,40 €; das entspricht einem
Quadratmeterpreis von 40,90 €. Mit dieser Maßnahme ist die Bodenordnung in
diesem Blockbereich planungskonform abgeschlossen.
Der Grundstücksverkauf erfolgt unter der Auflage,
- dass
diese Gartenparzelle, gesicherte durch eine Baulast, dem Grundstück Kappesgasse
zu geordnet ist,
- dass
nach Verkaufsabschluss der Erwerber dem Sanierungsbüro den Ausgleichsbetrag für
die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung beider Parzellen
anweist; er beträgt entsprechend
den Berechnungen der Geschäftsstelle für den
Gutachterausschuss 3.027,62 € (Bemessungsgrundlage 2. Jahreshälfte 2003).
Die Kaufpreis- und Ausgleichsbetragszahlung erfolgt
auf das Treuhandkonto. Als Städtebaufördermittel sollen diese Gelder zweck- und
gebietsgebunden reinvestiert werden.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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