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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1381/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Das HBKG legt die Hilfsfrist auf 10 Minuten fest. Der Kommentator Ministerialrat Erhardt Zachertz schreibt dazu, „die Hilfsfrist von 10 Minuten ist für die Objekte zu erreichen, die an Verkehrswegen angebunden sind, die dem öffentlichen Durchgangsverkehr dienen, bei trockenen Wege- und Straßenverhältnissen“.

Welche Straßen (die dem öffentlichen Durchgangsverkehr dienen) sind darunter zu verstehen und gehören in Marburg am Beispiel des Richtsbergs dazu?

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