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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0210/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 7910/5750 „Citymanagement“ bis zu einem Betrag von 90.000 DM zugestimmt.

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen bei der HSt. 1300/1610 „Erstattungen vom Land“

 

Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

In den Jahren 1999 und 2000 sind zwischen dem Magistrat der Stadt Marburg und dem Markt- und Aktionskreis Marburg e.V. (MAK) Vereinbarungen getroffen worden, aufgrund dessen der MAK Träger eines umfassenden Innenstadtmarketing und Citymanagements ist. Ziel ist die Attraktivität Marburgs im Wettbewerb der Städte und Regionen zu steigern. In Zusammenarbeit mit der Marburg Tourismus und Marketing GmbH (MTM) gehört dazu die Koordinierung aller in der Innenstadt stattfindenden Aktivitäten (Feste, Werbeaktionen und sonstige Veranstaltungen). Zur Erfüllung dieser Aufgaben erhält der MAK nach den Vereinbarungen mindestens 150.000,00 DM. Dieser Betrag erhöht sich nach den Verträgen um die Kosten der bisher von der Stadt wahrgenommenen Aufgaben der Sicherungsmaßnahmen, wie Absperrung, Beschilderung, Verkehrsregelungen usw., als auch um die Kosten der Reinigung der bewirtschafteten Flächen sowie die Betriebskosten, wie z. B. Strom, Wasser etc. Mit den Vereinbarungen ist die vollständige Koordination und Umsetzung aller innenstadtrelevanten Aktivitäten auf den MAK übertragen worden.

 

Derzeit erhält der MAK einen Zuschuss von 70.000,00 DM (HSt. 0010/7170 „Zuschuss Stadtfest“) für das Stadtfest 3 Tage Marburg. Der für den MAK weiterhin vorgesehene Betrag von 80.000,00 DM (HSt. 7910/5750 „City-Management“) ist aufgrund von Anforderungen durch den MAK bereits vollständig von Amt 82 überwiesen worden. Die Mittel sind wie folgt verwandt worden:

 

·           Nebenkosten Weihnachtsbeleuchtung 2000 (Schreiben 30.01.01)   10.000,00 DM 

·           Miet-, Personal- und Sachkosten (Schreiben 30.01.01)        10.000,00 DM 

·           Maieinsingen und Erstellung einer neuen Konzeption unter Mitarbeit mit einheimischen Einzelhändlern und Auswahl des Standsortiments für den Elisabethmarkt (Schreiben 07.03.01)             25.000,00 DM           

·           Miet-, Personal- und Sachkosten, u. a. Büromiete, Betriebskosten bei MTM (Schreiben 10.07.01) 35.000,00 DM      

 

 

Nunmehr sollen die beantragten Mittel für weitere anfallende Kosten verwendet werden:

 

·           Organisation und Durchführung des Elisabethmarktes 2001            15.000,00 DM bis 20.000,00 DM       

·           Weihnachtsbeleuchtung 2001 und Weihnachtsaktion           40.000,00 DM 

·           Reinigung nach Veranstaltungen        30.000,00 DM bis 35.000,00 DM       

 

 

Um die vereinbarten Ziele einzuhalten und die Veranstaltungen durchführen zu können, ist der überplanmäßige Betrag von 90.000,00 DM erforderlich.

 

Die Voraussetzungen des § 100 HGO sind erfüllt. Die Haushaltsüberschreitung stellt sich als unvorhergesehen und unabweisbar dar. Die Deckung ist gewährleistet.

 

 

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