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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1505/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

1.   den beigefügten XI. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten – Kindertagesstätten – Hort und Krippe) der Stadt Marburg und

 

2.   die Anpassung der Essensgelder wie in der Begründung dargestellt

 

zu beschließen.

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Ausgangslage

 

Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Juli 1998 wurde eine jährliche Fortschreibung der Gebühren und der Essensgelder entsprechend der durch die Hessische Jugendhilfekommission festzusetzenden Tarife für die Entgelte in der Jugendhilfe in Hessen beschlossen. Diese Regelung wurde in § 2 der o. a. Satzung festgelegt.

Die Fortschreibung der Entgelte durch die Hessische Jugendhilfekommission ist wie folgt geregelt:

 

Für die Fortschreibung der Entgeltvereinbarung wird bis zum 30.09. des laufenden Jahres ein Tarif für das Folgejahr von der Jugendhilfekommission festgelegt.

 

Für die Ermittlung des Tarifes werden die Kostensteigerungen des laufenden Jahres zugrunde gelegt:

 

Sachkosten:

Lebenshaltungsindex eines Vier-Personen-Haushaltes 2 Monate vor Tarifabschluss (Stand: 31/8)

 

Personalkosten:

Veränderung der Personalkosten des laufenden Jahres entsprechend der Regelung des Öffentlichen Dienstes für den BAT und gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.

So wurde in der Septembersitzung 2002 der Hessischen Jugendhilfekommission folgende Erhöhung ermittelt:

 

Sachkosten:                                        1,28 %

Personalkosten:                                 0,72 %

 

 

Berechnung der prozentualen Anhebung der Gebühren und der Essensgelder für das Kindergartenjahr 2003/2004

 

Auf den Kinderbetreuungsbereich der Stadt Marburg bezogen wurden 2002 an Sach- und Personalkosten insgesamt 5.241.344,-- € verausgabt.

Davon entfallen auf Sachkosten:                            1.009.362,-- € = 19 % und

auf die Personalkosten:                                             4.231.982,-- € = 81 %.

 

Entsprechend einer anteiligen Gewichtung ergibt sich eine Erhöhung um 1,0 %.

 

Es ergeben sich somit für das Kindergartenjahr 2003/2004 folgende Gebührensätze:

 

            Gebühren vom 01.08.2002 bis 31.07.2003            Gebühren vom 01.08.2003 bis 31.07.2004     

Kindergarten mit Regelöffnungszeit von 08.00 - 12.00 Uhr (Halbtagsplatz)                        69,00 €                          70,00 €         

Kindergarten vor- u. nachmittags (Kindergarten Ganztagsplatz)                        88,00 €                          89,00 €         

Kindergarten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung                   88,00 €                          89,00 €         

Kindertagesstätte mit Regelöffnungszeit von 07.00 bis 17.00 Uhr (Ganztagsplatz)                       104,00 €                        105,00 €         

Hort                 117,00 €                      118,00 €         

Krippe              174,00 €                      176,00 €         

 

 

Prozentuale Erhöhung der Essensgelder:

 

In Einrichtungen mit eigener Essenszubereitung:

 

            Vom 01.08.2002 bis 31.07.2003            Vom 01.08.2003 bis 31.07.2004     

für Kindertagesstätten und Kindergärten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung      56,00 €          57,00 €         

für Horte            62,00 €            63,00 €           

für Krippen            64,00 €            65,00 €           

In Einrichtungen mit Mittagsversorgung aus Großküchen bzw. mit Tiefkühlkost:

 

            Vom 01.08.2002 bis 31.07.2003            Vom 01.08.2003 bis 31.07.2004     

für Kindertagesstätten und Kindergärten bis 14.00 Uhr mit Mittagsversorgung      51,00 €          52,00 €         

für Horte            56,00 €            57,00 €           

für Krippen            59,00 €            60,00 €           

 

Für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt wird die nach den jeweils gültigen Regelsätzen zu errechnende häusliche Ersparnis als Essensgeld festgelegt, und zwar 18,00 € für Kinder im Krippen- und Kindergartenalter und 24,00 € für Kinder im Hortalter.

 

 

Berechnung der städtischen Mehreinnahmen

 

Eine Erhöhung um 1,00 % der Grundgebühren und des Essensgeldes würde bei 471 Kindergarten-Halbtagsplätzen, 242 Mittagsplätzen, 204 Tagesstättenplätzen, 24 Krippen- und 25 Hortplätzen in den städtischen Tageseinrichtungen Mehreinnahmen in Höhe von ca. 16.000,-- € bedeuten.

 

Daneben wird es zu Einsparungen bei der Finanzierung der freien Träger kommen, da die Stadt gemäß den vertraglichen Regelungen von deren Mehreinnahmen profitiert.

 

Der Gesamtelternbeirat hat mit Schreiben vom 23. Mai 1998 grundsätzlich der jährlichen Anpassung der Gebühren zugestimmt. Er ist daher über die Anpassung zu informieren.

 

Die Erhöhung wird dem Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem XI. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Marburg zuzustimmen.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller                                     Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                  Stadtrat

 

 

Anlage

 

 

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