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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0223/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Umstrukturierung des Bäderamtes in eine eigenbetriebsähnliche Form
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beteiligt:
- Städtische Bäder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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|
|
24.08.2001
| |||
●
Erledigt
|
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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|
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21.08.2001
|
Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird
gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Das Amt 74 Bäderverwaltung
soll im Hinblick auf den Neubau des Niedrigenergiebades und dessen
Fertigstellung im Jahre 2002 bezüglich des Rechnungswesens zum 01. Januar 2002
aus dem städtischen Haushalt heraus gelöst und in analoger Anwendung der für
Eigenbetriebe geltenden Vorschriften des Zweiten Teils des
Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes; Wirtschaftsführung und Rechnungswesen) geführt
werden.
2. Zur Vorbereitung dieser
Maßnahme ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, in der alle den städtischen
Bädern dienende Grundstücke, Gebäude und Anlagen einzubeziehen sind. Mit der
Erstellung und Testierung der Eröffnungsbilanz wird der Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater Prof. Dr. Hubert Jung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Theobald
& Jung GmbH in Gießen, beauftragt.
Sachverhalt
Begründung:
Im Zuge der
Beschlussfassungen zum Neubau eines Niedrigenergiebades am Trojedamm hatte der
Magistrat im Dezember 1999 u.a. beschlossen, dass zur Organisation des Bäderbetriebes
ein Eigenbetrieb in noch fest zu legender Form gegründet werden soll, in dem
das bisherige Bäderamt aufgeht. Nachdem nunmehr mit dem Bau begonnen wurde und
mit der Fertigstellung des neuen Bades im 4. Quartal 2002 gerechnet wird, soll
zunächst das Rechnungswesen für die städtischen Bäder in die für Eigenbetriebe
geltende Form überführt werden.
Dies erfolgt v.a. aus
steuerrechtlichen Aspekten, da in den Investitionsaufwendungen i.H.v. rd. 30,74
Mio. DM entsprechende Umsatzsteueranteile i.H.v. rd. 4,24 Mio. DM enthalten
sind. Da die Bäder nach § 4 Körperschaftssteuergesetz als Betrieb gewerblicher
Art geführt werden müssen, besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs (§ 15
Umsatzsteuergesetz). Es empfiehlt sich daher, bereits während der Bauphase alle
Rechnungen entsprechend zu verbuchen. Schon aus steuerlichen Gründen ist daher
die kaufmännische doppelte Buchführung das geeignetere Rechnungswesen, wie dies
nach § 20 EigBGes ohnehin für Eigenbetriebe verbindlich geregelt ist.
Es ist vorgesehen, die städtischen
Bäder zunächst nur im Hinblick auf das Rechnungswesen in eigenbetriebsähnlicher
Form zu führen, wie dies seinerzeit auch für das Betriebsamt erfolgte. Aufgrund
der dort gemachten Erfahrungen soll daher zunächst auf eine förmliche
Überführung in einen Eigenbetrieb verzichtet werden, um die Bäderverwaltung
unmittelbar dem Magistrat und dem zuständigen Dezernenten unterstellt zu
lassen. Dies ist insbesondere während der Bauphase des neuen Bades ein
wichtiger Aspekt, um damit eine enge Rückkopplung hinsichtlich Baufortschritt
und Kostenentwicklung sicher zu stellen. Eine spätere förmliche Umwandlung in
einen Eigenbetrieb nach Fertigstellung des neuen Bades bleibt davon unberührt,
wobei dann sogar die wesentlichen Voraussetzungen hierfür, wie insb. die
Abgrenzung von Vermögen und Schulden oder die Einführung der kaufmännischen
doppelten Buchführung einschl. Kostenrechnung, bereits erfüllt wären.
Aus kommunalverfassungs-
und gemeindehaushaltsrechtlichen Gründen ist für eine solche Verfahrensweise
die Zustimmung des Hess Innenministeriums entsprechend der Experimentierklausel
(§ 133 HGO) erforderlich. Diese wurde zwischenzeitlich bereits über das
Regierungspräsidium Gießen als zuständiger Kommunal- und Finanzaufsichtsbehörde
beantragt.
Da die beabsichtigte
Herauslösung des Unterabschnitts 572 Bäder aus dem kameralen Haushalt
bereits bei der in Kürze beginnenden Aufstellung des Haushalts 2002
berücksichtigt werden soll, müssen jetzt die notwendigen Vorbereitungen zur
Erstellung der Eröffnungsbilanz getroffen werden. Es ist vorgesehen, den
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Jung von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Theobald & Jung GmbH in Gießen zu
beauftragen. Herr Prof. Dr. Jung hat bereits die letzten Jahresabschlüsse des
Betriebsamtes geprüft und testiert und ist daher mit den hier vorliegenden
Gegebenheiten eines Amtes mit eigenbetriebsähnlichem Rechnungswesen bestens
vertraut. Herr Prof. Dr. Jung hat sich auf Nachfrage dazu bereit erklärt, im
Falle einer Beauftragung tätig zu werden. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich
nach den in der Gebührenordnung für die Pflichtprüfung kommunaler
Wirtschaftsbetriebe fest gelegten Stundensätzen. Aufgrund des geschätzten
Aufwands ist für die Erstellung der Eröffnungsbilanz mit Kosten i.H.v. 15.000 DM
zu rechnen. Die entsprechenden Mittel stehen bei der Haushaltsstelle 0211/6554
(Neustrukturierung der Bäder) zur Verfügung und sind bereits frei gegeben.
Im Rahmen der
Eröffnungsbilanz ist es zweckmäßig, die für den Betrieb der Bäder notwendigen
Grundstücke, Gebäude und Anlagen zu übertragen. Dabei ist neben der Bewertung
dieser Güter eine Entscheidung zur Übertragung von Schulden zu treffen. Eine
Möglichkeit wäre dabei, die bestehenden Bäder in Wehrda und Marbach, die
aufgrund ihres Alters ohnehin weitgehend abgeschrieben sein dürften, mit ihrem
Restwert und ohne Schuldenanteile als Eigenkapital zu übertragen und die
Finanzierung des neuen Bades anteilig der Bäderverwaltung zu übertragen und
diesen Anteil als Fremdfinanzierung in der Eröffnungsbilanz zu bilanzieren.
Zu beachten ist dabei,
dass keine Überschuldung der eigenbetriebsähnlichen Organisation erfolgt und
eine angemessene Eigenkapitalquote, die bei Eigenbetrieben im allgemeinen 30 %
nicht unterschreiten sollte, erreicht wird. Im Übrigen ist eine Defizitabdeckung
aus dem städtischen Haushalt auch weiterhin notwendig, da ein kostendeckender
Betrieb nicht zu erreichen ist.
Um die formalen und
inhaltlichen Voraussetzungen zu schaffen, die Bäderverwaltung zum 01. Januar
2002 eigenbetriebsähnlich zu führen, wird gebeten, die notwendigen Beschlüsse
zu fassen.
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