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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0223/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.   Das Amt 74 – Bäderverwaltung – soll im Hinblick auf den Neubau des Niedrigenergiebades und dessen Fertigstellung im Jahre 2002 bezüglich des Rechnungswesens zum 01. Januar 2002 aus dem städtischen Haushalt heraus gelöst und in analoger Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften des Zweiten Teils des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes; Wirtschaftsführung und Rechnungswesen) geführt werden.

 

2.   Zur Vorbereitung dieser Maßnahme ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, in der alle den städtischen Bädern dienende Grundstücke, Gebäude und Anlagen einzubeziehen sind. Mit der Erstellung und Testierung der Eröffnungsbilanz wird der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubert Jung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Theobald & Jung GmbH in Gießen, beauftragt.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im Zuge der Beschlussfassungen zum Neubau eines Niedrigenergiebades am Trojedamm hatte der Magistrat im Dezember 1999 u.a. beschlossen, dass zur Organisation des Bäderbetriebes ein Eigenbetrieb in noch fest zu legender Form gegründet werden soll, in dem das bisherige Bäderamt aufgeht. Nachdem nunmehr mit dem Bau begonnen wurde und mit der Fertigstellung des neuen Bades im 4. Quartal 2002 gerechnet wird, soll zunächst das Rechnungswesen für die städtischen Bäder in die für Eigenbetriebe geltende Form überführt werden.

 

Dies erfolgt v.a. aus steuerrechtlichen Aspekten, da in den Investitionsaufwendungen i.H.v. rd. 30,74 Mio. DM entsprechende Umsatzsteueranteile i.H.v. rd. 4,24 Mio. DM enthalten sind. Da die Bäder nach § 4 Körperschaftssteuergesetz als Betrieb gewerblicher Art geführt werden müssen, besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs (§ 15 Umsatzsteuergesetz). Es empfiehlt sich daher, bereits während der Bauphase alle Rechnungen entsprechend zu verbuchen. Schon aus steuerlichen Gründen ist daher die kaufmännische doppelte Buchführung das geeignetere Rechnungswesen, wie dies nach § 20 EigBGes ohnehin für Eigenbetriebe verbindlich geregelt ist.

 

Es ist vorgesehen, die städtischen Bäder zunächst nur im Hinblick auf das Rechnungswesen in eigenbetriebsähnlicher Form zu führen, wie dies seinerzeit auch für das Betriebsamt erfolgte. Aufgrund der dort gemachten Erfahrungen soll daher zunächst auf eine förmliche Überführung in einen Eigenbetrieb verzichtet werden, um die Bäderverwaltung unmittelbar dem Magistrat und dem zuständigen Dezernenten unterstellt zu lassen. Dies ist insbesondere während der Bauphase des neuen Bades ein wichtiger Aspekt, um damit eine enge Rückkopplung hinsichtlich Baufortschritt und Kostenentwicklung sicher zu stellen. Eine spätere förmliche Umwandlung in einen Eigenbetrieb nach Fertigstellung des neuen Bades bleibt davon unberührt, wobei dann sogar die wesentlichen Voraussetzungen hierfür, wie insb. die Abgrenzung von Vermögen und Schulden oder die Einführung der kaufmännischen doppelten Buchführung einschl. Kostenrechnung, bereits erfüllt wären.

 

Aus kommunalverfassungs- und gemeindehaushaltsrechtlichen Gründen ist für eine solche Verfahrensweise die Zustimmung des Hess Innenministeriums entsprechend der Experimentierklausel (§ 133 HGO) erforderlich. Diese wurde zwischenzeitlich bereits über das Regierungspräsidium Gießen als zuständiger Kommunal- und Finanzaufsichtsbehörde beantragt.

 

Da die beabsichtigte Herauslösung des Unterabschnitts 572 – Bäder – aus dem kameralen Haushalt bereits bei der in Kürze beginnenden Aufstellung des Haushalts 2002 berücksichtigt werden soll, müssen jetzt die notwendigen Vorbereitungen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz getroffen werden. Es ist vorgesehen, den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Jung von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Theobald & Jung GmbH in Gießen zu beauftragen. Herr Prof. Dr. Jung hat bereits die letzten Jahresabschlüsse des Betriebsamtes geprüft und testiert und ist daher mit den hier vorliegenden Gegebenheiten eines Amtes mit eigenbetriebsähnlichem Rechnungswesen bestens vertraut. Herr Prof. Dr. Jung hat sich auf Nachfrage dazu bereit erklärt, im Falle einer Beauftragung tätig zu werden. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach den in der Gebührenordnung für die Pflichtprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe fest gelegten Stundensätzen. Aufgrund des geschätzten Aufwands ist für die Erstellung der Eröffnungsbilanz mit Kosten i.H.v. 15.000 DM zu rechnen. Die entsprechenden Mittel stehen bei der Haushaltsstelle 0211/6554 (Neustrukturierung der Bäder) zur Verfügung und sind bereits frei gegeben.

 

Im Rahmen der Eröffnungsbilanz ist es zweckmäßig, die für den Betrieb der Bäder notwendigen Grundstücke, Gebäude und Anlagen zu übertragen. Dabei ist neben der Bewertung dieser Güter eine Entscheidung zur Übertragung von Schulden zu treffen. Eine Möglichkeit wäre dabei, die bestehenden Bäder in Wehrda und Marbach, die aufgrund ihres Alters ohnehin weitgehend abgeschrieben sein dürften, mit ihrem Restwert und ohne Schuldenanteile als Eigenkapital zu übertragen und die Finanzierung des neuen Bades anteilig der Bäderverwaltung zu übertragen und diesen Anteil als Fremdfinanzierung in der Eröffnungsbilanz zu bilanzieren.

 

Zu beachten ist dabei, dass keine Überschuldung der eigenbetriebsähnlichen Organisation erfolgt und eine angemessene Eigenkapitalquote, die bei Eigenbetrieben im allgemeinen 30 % nicht unterschreiten sollte, erreicht wird. Im Übrigen ist eine Defizitabdeckung aus dem städtischen Haushalt auch weiterhin notwendig, da ein kostendeckender Betrieb nicht zu erreichen ist.

 

Um die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen zu schaffen, die Bäderverwaltung zum 01. Januar 2002 eigenbetriebsähnlich zu führen, wird gebeten, die notwendigen Beschlüsse zu fassen.

 

 

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